Die Umrüstung von Kleinkläranlagen ist nur ein wichtiger Schritt von vielen

Redebeitrag des Abgeordneten Wolfram Günther zur Aktuellen Debatte der LINKE-Fraktion:
„Frist für Umrüstung von Kleinkläranlagen läuft ab – Zehntausende Betroffene brauchen jetzt eine Lösung über das Jahresende hinaus, Herr Umweltminister“
25. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, 16. Dezember 2015, TOP 3

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

worum geht es bei der Umrüstung von Kleinkläranlagen eigentlich? Ziel – festgeschrieben in der Wasserrahmenrichtlinie – ist es, den guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer bis 2015 zu erreichen. Kleinkläranlagen der Haushalte sind dabei ein wichtiges Instrument, sodass es an sich richtig ist, sie dem Stand der Technik anzupassen. Daneben gibt es aber noch weitere Wasserverschmutzer – als Beispiel seien hier Bergbau und Landwirtschaft genannt.

Zwei Arten von Ursachen lassen sich für die Belastung von Gewässern ausmachen: Punktquellen und diffuse Quellen.
Erstere entstehen aus punktförmigen Emissionsquellen, zu denen man leichter klare Regelungen zur Verringung der Belastungen finden kann. Diffuse Quellen dagegen sind nicht konkret lokalisierbare Einträge – vor allem in der Landwirtschaft, wie meine Vorrednerin bereits ausführte. Maßnahmen zu diffusen Quellen sind viel schwieriger umzusetzen, weil sie flächenhaft wirksam sein müssen.

Die Landwirtschaft ist der größte Emittent mit der größten Flächenwirkung der diffusen Belastungen von Wasserkörpern. Weitere diffusen Quellen sind im Spreewald und im Leipziger Auwald bekannt. Dort ist bis Ende 2015 chemisch kein guter Zustand zu erwarten. In der Vergangenheit versuchte man im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen solche diffuse Quellen aufzufangen. Beispielsweise mit Gewässerschutzstreifen, d. h. mit der Anlage von Grünstreifen und Bracheflächen. Deren großer Nachteil ist die Abhängigkeit von Fördermitteln. Sie können – aufgrund befristeter Förderperioden – nicht langfristig bestehen und werden zudem – aus EU-Gründen – in der Regel nach fünf Jahren zum Statuserhalt als Acker umgebrochen.

Zurück zum Kernproblem: der Gewässerbelastung. Von mir eingereichte Kleine Anfragen ergaben, dass 50 Prozent der Standgewässer einen guten Zustand erreichen – dort fehlen also noch immer 50 Prozent. Bei den 481 natürlichen Oberflächenwasserkörpern erreichen dagegen nur 4 Prozent und bei den 147 erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper nur magere 6 Prozent einen guten ökologischen Zustand.

Das heißt, Kleinkläranlagen sind wichtig für den Zustand von Gewässern. Aber man muss auch schauen, wohin man seine politische Energie wendet.

Neben den bisher vorangetriebenen Umbauten der Kleinkläranlagen und den Agrarumweltmaßnahmen gibt es einen großen Handlungsbedarf bezüglich der Gewässerstruktur der Gewässer. Dabei geht es um das Fließverhalten, die Abflussregulierung, die naturnahe Lebensraumausstattung sowie den Rückbau von Querbauwerken. Einige Probleme mehr sind hier zu beseitigen als bei der Regelung zu den Kleinkläranlagen.

Problematisch bei Gewässerstrukturverbesserung sind vor allem die fehlende Flächenverfügbarkeit, um eine Eigendynamik der Gewässer zuzulassen, auch bezüglich Hochwasserschutz und ausreichenden Retentionsflächen. Das geht nur in Zusammenarbeit mit den Landwirten – über Entschädigungen.
Fließgewässer müssen wenigstens abschnittsweise über natürliche Strukturen für die Eigendynamik und vielfältige Lebensräume für spezifische Fauna und Flora vorweisen.

Alles in allem ist nicht absehbar, dass ausreichend Maßnahmen umgesetzt wurden, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Die Umrüstung von Kleinkläranlagen ist dafür ein wichtiger Schritt von vielen und bei Weitem nicht ausreichend dafür, dass unsere sächsischen Fließgewässer einen guten oder besser noch sehr guten ökologischen Zustand erreichen.

Dieses Problem müssen wir gemeinsam anfassen, denn wir müssen die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie erfüllen. Vielen Dank.

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