Baumbestand auf Landesflächen – Freistaat ist ein schlechtes Vorbild, vor allem Straßenränder werden abrasiert

Foto: Pixabay.com

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06.05.2016
(2016-155) In den Jahren 2013 bis 2015 wurden auf den Liegenschaften des Freistaates rund 41.390 Bäume gefällt und 47.820 Bäume neu- bzw. nachgepflanzt.
Das erfuhr Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion durch die Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf seine Kleine Anfrage „Baumfällungen im Freistaat Sachsen“.

„Insgesamt sank damit die Biomasse an Bäumen dramatisch. Ein Ausgleich für die Verluste durch Fällungen wurde nicht annähernd erreicht“, kritisiert Günther.

„Ein neu gepflanzter, junger Baum erbringt nur einen geringen Bruchteil der biologischen Leistungen eines Altbaumes − etwa in Bezug auf Sauerstoffproduktion, Temperaturausgleich oder Lebensraumeignung für Tiere. Der Ausgleich eines alten Baumes durch Neupflanzung ist daher kaum möglich. Damit er annähernd erreicht wird, muss bei Neupflanzungen wenigstens ein Verhältnis 1:3 oder darüber angestrebt werden. Die Gesamtbilanz für den Freistaat auf seinen eigenen Flächen ist also deutlich negativ.“

In den Schlössern und Gärten Sachsens wurden wenige Baumfällungen durchgeführt und Neupflanzungen erfolgten zumeist mit einheimischen Arten, wie Günther erfreut feststellt.
„An landeseigenen Straßenflächen sind die Zahlen dagegen absolut verheerend. So stehen 25.290 Fällungen, für die der Freistaat Verantwortung trägt, nur 10.040 Neuanpflanzungen gegenüber. Zusammengefasst: Schlösser und Gärten bleiben grün, Straßenränder werden abrasiert“, erklärt der Abgeordnete.

„Einerseits mag es die Verkehrssicherungspflicht bedingen, dass gerade an Straßen viele Bäume gefällt werden müssen. Andererseits steht dort der nötige Raum für Bäume zur Verfügung und die Vorbildwirkung ist dort am größten, weil auf den Straßen viele Menschen unterwegs sind. Herausgehobene Bedeutung haben Straßenbäume als Filter für Schadstoffe, Feinstaub und Lärm sowie für das Landschaftsbild. Gerade für attraktive ländliche Räume kommt Straßenbäumen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu.“

In Mittelsachsen wurden bei ca. 3.970 Fällungen an landeseigenen Straßen immerhin etwa 3.300 Bäume neu gepflanzt. Das ist der einzige Landkreis, in dem die Neupflanzungen relativ nahe an die Fällzahlen herankommen.
„Das ist viel zu wenig, vor allem, wenn man sieht, wie viel größer das Missverhältnis in anderen Landkreisen ist“, mahnt Günther. Das negativ auffälligste Bespiel ist der Erzgebirgskreis mit etwa 940 Pflanzungen bei 3.790 Fällungen zwischen 2013 und 2015 an den Straßen des Freistaates.

Auf den flussnahen Flächen, die die Landestalsperrenverwaltung unterhält, sind in den vergangenen drei Jahren in den meisten Landkreisen wieder Bäume durch Pflanzungen sowie durch natürliche Entwicklung hinzugekommen.
„Das ist eine gute Entwicklung, die nach dem Tornado-Erlass aber auch dringend geboten war. Denn gerade unsere Flusslandschaften sind die Perlen des Naturschutzes und der Naherholung in Sachsen“, sagt Günther.

„Wenn wir in Sachsen Wert auf biologische Vielfalt, Biotopverbund und Vorsorge vor dem Klimawandel Wert legen, gehören Bäume in großem Maße dazu.“

Hintergrund:
Tornado-Erlass: Der sogenannte Tornadoerlass bezeichnet den Auftrag des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (unter Minister Frank Kupfer (CDU)) an die Landestalsperrenverwaltung und die Landesdirektion Sachsen, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu prüfen, nachdem am 24. Mai 2010 mehrere Hochwasserschutzdeiche beschädigt wurden, weil aufgrund eines Tornados Bäume umgestürzt waren. Dabei wurde davon ausgegangen, dass Bäume und Sträucher auf Deichen grundsätzlich eine Gefahr für Leib und Leben darstellen und diese deswegen beseitigt werden müssten. Selbst bei einem Widerspruch gegen natur- und umweltschutzrechtliche Vorschriften sowie Erhaltungszielen von Natura-2000-Gebieten wurden die Maßnahmen der Gehölzbeseitungung aufgrund angeblich immer und ständig drohender Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit als vorrangig eingestuft. Dafür wurden an den sächsischen Fließgewässern die Naturschutzgesetze und Beteiligungsrechte aller Träger öffentlicher Belange außer Kraft gesetzt.

» Antwort von Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland (CDU) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) „Baumfällungen im Freistaat Sachsen“ (Drs. 6/4670)

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