GRÜNE: Antrag von CDU und SPD zum Wohnungsbau ist halbherzig und zögerlich

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Günther: Vollständige Bundesförderung für sozialen Wohnungsbau einsetzen, Kappungsgrenze für Bestandsmieten in Leipzig einführen, Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig umsetzen

Dresden. Wolfram Günther, baupolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion, erklärt zum ersten Antrag der Fraktionen CDU und SPD zum Thema Wohnungsbau im Sächsischen Landtag in dieser Legislatur:

„CDU und SPD haben mittlerweile erkannt, dass sich die Wohnsituation, die Leerstands- und Mietpreisentwicklung zwischen den sächsischen Großstädten und den kleineren Gemeinden fundamental unterscheidet. Wir erkennen diesen Lernprozess an, wenn er auch reichlich spät kommt. Allerdings greift der vorliegende Antrag zu kurz.“

Seit 2001 wird der soziale Wohnungsbau in Sachsen nicht mehr gefördert. Erstmals wollen CDU und SPD nun das Fördergeld des Bundes für sozialen Wohnungsbau auch wirklich für diesen ausgeben − allerdings nur die zusätzlich versprochenen Millionen. Die sowieso jedes Jahr an Sachsen ausgezahlten 60 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau sollen jedoch offenbar unangetastet bleiben. Dieses Geld wird bisher in verschiedenen Darlehensprogramm ausgegeben.

„Angesichts des dramatischen Rückgangs von Sozialwohnungen in Sachsen − allein in Leipzig von knapp 45.000 im Jahr 2010, auf 391 im Jahr 2015 − muss endlich das gesamte, vom Bund bereitgestellte Geld für soziale Wohnraumförderung auch dafür ausgegeben werden.“

„Wir GRÜNEN wollen ein Förderprogramm für den Bau von Sozialwohnungen mit einem jährlichen Mindestvolumen von mindestens 60 Millionen Euro. Im Blick haben wir hierbei vor allem die kommunalen Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und kooperative Genossenschaftsmodelle. Wir wollen mit öffentlichen Mitteln den Bau bzw. die Sanierung von Wohnungen fördern, die langfristig oder dauerhaft der Spekulation entzogen werden sollen. So kann bezahlbarer Wohnraum vor allem in den Großstädten gesichert werden.“

„Die Notwendigkeit der Einführung einer Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen regelmäßig überprüft werden. Das klingt nett, reicht aber nicht aus. Die Situation ist klar: in Dresden und Leipzig brauchen wir eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Das bedeutet, dass bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen die geforderte Kaltmiete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.“

„Was im Antrag von CDU und SPD vollständig fehlt, ist eine Kappungsgrenze für Bestandsmieten in Leipzig. Dresden hat diese nach langem Kampf 2015 endlich eingeführt. Die Kappungsgrenze für Bestandsmieten ist ein wesentliches wohnungspolitisches Instrument, da es die Erhöhung der Kaltmiete in bestehenden Mietverträgen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt.“

Hintergrund:

Sozialer Wohnungsbau:

>> GRÜNER Antrag „Programm zur sozialen Wohnungsbauförderung für Sachsen auflegen“ (Drs. 6/4397):

https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Antraege/6_Drs_4397_0_1_1_.pdf

>> Kleine Anfrage Wolfram Günther (GRÜNE): „Bestand und Bedarf an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte Sozialwohnungen)“ (Drs. 6/5125):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5125&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1

Zwischen 1990 und 2001 wurden in Sachsen Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsrechten (Sozialwohnungen) geschaffen. Je nach Förderprogramm wurden für einen Zeitraum von 12 bis 15 Jahren, bei rollstuhlgerechtem Wohnraum bis zu 25 Jahren, die Miethöhe sowie der Zugang zu den geförderten Wohnungen auf Mieter mit Wohnberechtigungsscheinen begrenzt. Da 2001 die soziale Wohnraumförderung auf Beschluss der Staatsregierung eingestellt worden ist, ist die Zahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsrechten dauerhaft rückläufig.

Mietpreisbremse: Die Landesregierungen werden durch das neue Mietrechtsnovellierungsgesetz ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 − für höchstens fünf Jahre − Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen eine Mietpreisbegrenzung gilt. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf künftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

CDU und SPD haben im Juni 2015 den >> GRÜNEN Antrag „Mietpreisbremse bei Neuvermietungen in von Wohnungsverknappung und kontinuierlich steigenden Mieten besonders betroffenen sächsischen Kommunen umsetzen“ (Drs. 6/1761) abgelehnt.

https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Antraege/6_Drs_1761_0_1_1_.pdf

Kappungsgrenze:

>> GRÜNER Antrag „Mietsteigerungen in sächsischen Ballungsräumen begrenzen − bezahlbaren Wohnraum sichern“ (Drs. 6/219):

https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Antraege/6_Drs_219_201_1_1_.pdf

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