GRÜNE fordern die Ablehnung des Gentechnikgesetzes am Freitag im Bundesrat

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(2016-365) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert von der sächsischen Staatsregierung die Ablehnung des Gentechnikgesetzes der Bundesregierung am Freitag (16.12.2016) im Bundesrat.
„Ziel muss sein, auf unbürokratischem Weg, bundesweite Anbauverbote von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu ermöglichen“, erklärt Wolfram Günther, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion. „Dieser Erwartung kommt der Gesetzentwurf nicht nach.“

Zeitlich parallel zum Bundesrat debattiert der Sächsische Landtag auf Antrag der GRÜNEN-Fraktion in einer Aktuelle Debatte das Thema ‚Agrogentechnik auf sächsischen Feldern verhindern – bundesweites Anbauverbot durchsetzen‘ (TOP 1, etwa ab 11 Uhr).

Der Abgeordnete kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung:
„Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) will gar nicht, dass GVO-Anbauverbote in Deutschland durchsetzbar werden. Im Gesetzesentwurf des Bundes sind bürokratische Hürden und Verschärfungen eingebaut, die es nach EU-Recht gar nicht braucht. Das Regelungsmonster öffnet Tür und Tor für Gentechnik in der Landwirtschaft, weil es kein bundeseinheitliches Anbauverbot vorsieht. Die Bundesregierung ignoriert den Willen einer Mehrheit der Bundesländer, die den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bundesweit und rechtssicher gefordert haben.“

Über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Europa können die einzelnen Mitgliedsstaaten über nationale Anbauverbote künftig selbst entscheiden – das sogenannte opt-out-Prinzip. Um dieses Recht in Deutschland umzusetzen, hatten die Bundesländer in einem eigenen Gesetzentwurf ein einheitliches Anbauverbot für Gentechnik vorgeschlagen.
„Diesen praktikablen Vorschlag hat die Bundesregierung im neuen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt“, kritisiert der Abgeordnete Günther. „Die Ausbreitung von Gentechnik in der Umwelt lässt sich nicht kontrollieren und gefährdet so die Artenvielfalt und Biodiversität in unseren Naturräumen. Durch die Kontaminationen auf Nachbarflächen lassen sich die Produkte nicht mehr vermarkten und die Landwirte haben finanzielle Verluste.“

» Am Freitag, 16.12.2016, befasst sich der Bundesrat (952. Sitzung, TOP 31) mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes

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