96 Prozent der Flüsse und Seen Sachsens besitzen nicht die in der EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderte Wasserqualität

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Günther: Die Ankündigung der Staatsregierung von 2011, bis Ende 2015 für mindestens 73 der natürlichen Oberflächengewässer den guten ökologischen Zustand erreichen sollen, wurde deutlich verfehlt

Dresden. „Sachsen kommt in puncto Wasserqualität nicht entscheidend voran“, kritisiert Wolfram Günther, Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Im Jahr 2011 hatte die Staatsregierung verkündet, dass bis Ende 2015 73 der natürlichen Oberflächengewässer einen guten ökologischen Zustand erreichen sollen. Aktuell haben aber nur 20 diese Wasserqualität.“

Auf eine aktuelle Kleine Anfrage des GRÜNEN Abgeordneten antwortete Umweltminister Thomas Schmidt (CDU), dass von den 481 natürlichen Oberflächengewässern aktuell zirka vier Prozent in einem guten ökologischen Zustand sind. Etwa 15 Prozent sollen dieses Ziel bis 2021 erreichen, 81 Prozent bis 2027. Allerdings wurden die sächsischen Gewässer letztmalig im Jahr 2015 flächendeckend untersucht. Der ökologische Zustand von 33 Prozent der sächsischen Gewässer wurde danach mit der Note 5 als schlecht bewertet, weitere 26 Prozent erhalten mit der Note 4 das Prädikat unbefriedigend.

„Bereits seit 18 Jahren gibt es die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU. Sachsens wechselnde CDU-Umweltminister haben das Problem nicht ernst genommen. Umweltminister Schmidt muss nun endlich tätig werden. Wie er jetzt auf die Schnelle die versprochenen Verbesserungen erreichen will, ist mir völlig unklar. In Sachsen fehlen bisher an der WRRL ausgerichtete Gewässerentwicklungskonzepte. Die Gewässerbelastung ist vor allem auf den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, die Einleitung von Klärwasser und Industriechemikalien sowie erhebliche strukturelle Defizite der Fließgewässer durch Verbauung und Kanalisierung zurückzuführen“, erläutert Günther. „Die industrielle Landwirtschaft trägt mit der Düngung der Ackerflächen maßgeblich zum Chemiecocktail im Wasser bei.“

„Minister Schmidt trägt als Landwirtschafts- und Umweltminister bei der Umsetzung des EU-Wasserrechts doppelte Verantwortung. Er muss den biologischen Landbau stärker fördern. Dieser führt in Sachsen ein Schattendasein. Steuert der Umweltminister nicht energisch um, wird Sachsen die Ziele bei den nächsten Stichtagen wieder verfehlen.“

 

>> Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE)

„Aktuelle ökologische und chemische Gewässergüte der sächsischen Oberflächengewässer − Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen“ (Drs 6/13408):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13408&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

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