GRÜNE wollen Wohnberechtigungsscheine auch für niedrige bis untere mittlere Einkommensgruppen in Sachsen − Landtagsantrag

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(2018-257) Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist für Menschen, die aktuell auf Wohnungssuche sind, ein wichtiges und oftmals belastendes Thema. Dabei zeigt sich in den letzten Jahren auch in Sachsen, dass selbst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Einkommen im unteren bis niedrigen mittleren Lohnbereich, die bisher keinen Anspruch auf die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines haben, keinen für sie bezahlbaren Wohnraum finden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat darum den Antrag ‚Wohnberechtigungsscheine auch für niedrige bis untere mittlere Einkommensgruppen in Sachsen ermöglichen‘ vorgelegt. Er wird am Donnerstagabend im Landtag abgestimmt (TOP 11).

„Mit unserem Antrag wollen wir, dass die Spielräume genutzt werden, die der Bund den Ländern dazu einräumt. Die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine sollen und per Landesverordnung um 40 Prozent erhöht werden“, fordert Wolfram Günther, Vorsitzender und baupolitischer Sprecher der Fraktion.“
„Ein Drei-Personen-Haushalt könnte demnach beispielsweise bis zu einem Einkommen von 31.640 Euro pro Jahr die soziale Wohnraumförderung in Anspruch nehmen, statt bisher nur bis zur Höhe von 22.600 Euro.“

„Wir wollen Haushalten mit kleinen Einkommen den Zugang zum öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ermöglichen“, erläutert der Abgeordnete. „Die Wohnungspolitik der CDU geht an der Lebenswirklichkeit vieler Menschen in Sachsens Großstädten vorbei.“

>> Antrag der Fraktion GRÜNE ‚Wohnberechtigungsscheine auch für niedrige bis untere mittlere Einkommensgruppen in Sachsen ermöglichen‘ (Drs 6/14113)

>> Die Stellungnahme der Staatsregierung

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