Gesetzentwürfe für Erweiterung der Verbandsklagerechte im Natur-, Tier- und Denkmalschutz − Ehrenamtliche brauchen Mitsprache auf Augenhöhe mit den Behörden!

In der 92. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am Mittwoch, dem 22. Mai, und Donnerstag, dem 23. Mai 2019, werden drei Gesetzentwürfe zur Erweiterung der Verbandsklagerechte von Naturschutz-, Tierschutz- und Denkmalschutzvereinigungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in zweiter Lesung behandelt (TOP 13, 16 und 21). Hierzu erklärt Wolfram Günther, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„In Sachsen haben die Verbände häufig nicht die Mitspracherechte, wie wir sie aus anderen Bundesländern kennen. Oft rangiert Sachsen sogar am untersten Ende der bundesgesetzlich vorgegebenen Mindeststandards für Mitspracherechte. Wer wirklich Beteiligung und Mitsprache auf Augenhöhe mit den staatlichen Behörden ermöglichen will, muss gerade beim Tierschutz, Naturschutz und Denkmalschutz den Verbänden vor Gericht einklagbare Rechte an die Hand geben.“
„Wir wollen mehr Mitsprache der anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände im Naturschutz, in Landschaftsschutzgebieten und bei der Ausübung der fachlichen Praxis. In Sachsen gelten noch heute nur die absoluten Mindeststandards, die in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben sind. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zeigen beispielhaft, wie erweiterte Verbandsklagerechte erfolgreich angewendet werden können. Wenn Umwelt- und Naturschutzvereinigungen auf Augenhöhe mit den Behörden mitreden können, könnten sehr schnell viele unzulässige Praktiken unterbunden werden.“
„Mit der Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände ist es möglich, dass die im rechtlichen Rahmen bislang vernachlässigten Tierschutzinteressen tatsächlich Gehör bekommen. Mit unserem Gesetz würde nicht nur der Tierschutz selbst, sondern auch das Gewicht von Tierschutzorganisationen deutlich stärker werden. Der Tierschutz hat einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft. Erst mit der Tierschutzverbandsklage kann das Staatsziel Tierschutz tatsächlich in der Rechtspraxis seine Wirkung entfalten“, so der GRÜNEN-Fraktionsvorsitzende weiter.
„Es gibt in Sachsen erfreulich viel ehrenamtliche Expertise im Denkmalschutz, die bereits jetzt genutzt wird. Sobald aber Entscheidungen zu treffen sind, haben die ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalschutz plötzlich keine Mitwirkungsrechte mehr. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern und so die ehrenamtlichen Fachleute unterstützen. Denn nach wie vor werden in Sachsen unter Denkmalschutz stehende Gebäude abgerissen. Der springende Punkt ist, dass anerkannte Verbände keinerlei Klagerecht haben, gegen die Aberkennung des Denkmalstatus vorzugehen“, erläutert Günther.
„Wirkliche Beteiligung entsteht nicht durch Sachsengespräche oder gefühlige Küchentischrunden, sondern durch einklagbare Rechte. Wir wollen, dass Sachsen bei den Beteiligungsrechten endlich aus der Abstiegszone kommt. CDU und SPD werden diese Woche zeigen müssen, wie wichtig ihnen Beteiligung wirklich ist“, so der GRÜNEN-Fraktionsvorsitzende abschließend.

Weitere Informationen:

» Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Gesetz zur Einführung von Mitwirkungsrechten und zum Verbandsklagerecht für anerkannte Denkmalschutzvereinigungen“ (Drs 6/14736)

» Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Sächsisches Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine (Sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz – SächsTVG)“ (Drs 6/15391)

» Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Gesetz zur Erweiterung von Beteiligungs- und Klagerechten für anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen (Sächsisches Naturschutzvereinigungsrechteerweiterungsgesetz – SächsNatSch-VRErwG)“ (Drs 6/16400):

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