Keine Mietpreisbremse in Sachsen? Wo bleibt die SPD?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag ist hinsichtlich der Umsetzung der gestern im Bundestag beschlossenen Mietpreisbremse in Sachsen besorgt. Ein Sprecher des CDU-geführten sächsischen Innenministeriums hatte gestern gegenüber MDR-INFO mitgeteilt, bei einer Umfrage unter den sächsischen Kommunen sei kein Bedarf angemeldet worden.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD jedoch vereinbart, von der Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen, sobald auf Bundesebene das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten erlassen worden ist.

„So groß unsere Kritik an Details der beschlossenen Mietpreisbremse ist, ihre Umsetzung in Dresden und Teilen von Leipzig ist dringend erforderlich“, erklärt Wolfram Günther, Sprecher der Fraktion für Landesentwicklung und Bauen.

„Sanierungen und geringer Leerstand lassen die Mieten in den sächsischen Großstädten ansteigen. Für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen wird es in diesen Gebieten immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Um die daraus entstehende Mietpreisspirale zu dämpfen, muss Sachsen den durch den Bund gegebenen Freiraum nutzen.“

„Wo bleibt die SPD? Jetzt muss sie beweisen, dass sie zu ihrem Wort steht. Dass dem CDU-Innenminister Markus Ulbig die betroffenen Mieter egal sind, wurde schon bei der Diskussion um die Umsetzung der Kappungsgrenze in Sachsen deutlich.“
Die SPD-Fraktion hatte sich am 4. März noch per Pressemitteilung wie folgt geäußert >>Mietpreisbremse kommt – Jetzt zügig für die Sachsen umsetzen<<.

Hintergrund:
Koalitionsvertrag (Zeile 2882 ff, S. 86):
>>Sobald auf Bundesebene das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten erlassen worden ist, werden wir es in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen umsetzen und von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen.<<
http://www.spd-sachsen.de/wp-content/uploads/2014/11/Koalitionsvertrag-A5.pdf

MDR-Info, 05.03.15: Offenbar keine Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig:
Sächsische Städte benötigen derzeit offenbar keine Mietpreisbremse. Der Sprecher des Innenministeriums, Strunden, sagte MDR INFO, bei einer Umfrage sei kein Bedarf angemeldet worden. Die Mietpreisbremse sei ein geeignetes Instrument, wenn der Wohnungsmarkt an bestimmten Orten überhitze. Das sei aber selbst in Dresden und Leipzig momentan nicht der Fall. Der Bundestag hatte heute beschlossen, dass Wohnungen maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau wiedervermietet werden. Außerdem bezahlt künftig der Vermieter den Makler, wenn er ihn beauftragt hat. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Für die Umsetzung sind die Länder zuständig. © MDR INFO

Im Bundestag beschlossene Regelung zur Mietpreisbremse:
In auszuweisenden Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei einer Wiedervermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dabei gibt es allerdings eine Einschränkung: Der Eigentümer muss die Miete nie senken. Er kann also unabhängig von der Vergleichsmiete immer mindestens die Miete verlangen, die er auch vom Vormieter bekommen hat. Damit der neue Mieter überprüfen kann, ob der Eigentümer die Grenze einhält, gewährt ihm das Gesetz einen Auskunftsanspruch: Der Eigentümer muss ihm auf Anfrage die Miethöhe des Vormieters mitteilen.
Neubauten und umfangreiche Wohnungsmodernisierungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Wenn das Gesetz, wie geplant, im April 2015 verkündet wird, treten die Regelungen am 1. Juni 2015 in Kraft.

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