Das ungebremste Artensterben in Sachsen geht weiter

Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, fordert Sachsens CDU-Landtagsfraktion auf, ihren Worten zu besserem Umwelt- und Naturschutz endlich Taten folgen zu lassen.

„Erst während der Verhandlungen des aktuellen Doppelhaushalts, zeigte sich, dass ein besserer Umwelt- und Naturschutz für Sachsens CDU-Landtagsfraktion kaum mehr als ein Lippenbekenntnis ist. Biologische Vielfalt ist der Regierung Sachsens nur sehr wenig Geld wert. Die Naturschutzbehörden wurden in den vergangenen Jahren bis über die Grenzen ihrer Arbeitsfähigkeit reduziert. Obwohl Naturschutzstationen im Koalitionsvertrag erwähnt werden, findet sich für sie kein Geld im aktuellen Haushalt. Maßnahmen zum verstärkten Naturschutz sucht man im Einzelplan des Umweltministeriums vergeblich, obwohl das Artensterben und der Lebensraumverlust unaufhörlich weiter voranschreitet. Auf die 249 Förderrichtlinien, für die im Jahr 2013 insgesamt 2,7 Milliarden Euro in Sachsen zur Verfügung standen, entfielen auf die Richtlinie „Natürliches Erbe“ knapp 10 Millionen Euro für eine wichtige Daseinsvorsorge.“

Auch an weiteren Stellen sieht der Umweltpolitiker dringenden Handlungsbedarf:
„Einen landesweiten Biotopverbund gibt es bis heute nicht, obwohl dieser bis 2015 verwirklicht sein soll. Bisher existieren lediglich „grüne Striche“ auf Sachsens Landkarte. Flächenzerschneidung behindert den Artenaustausch enorm, Schutzgebiete werden zu isolierten Inseln, Wanderkorridore fehlen.“

„Wer ernsthaft Naturschutz betreiben will, braucht ein Konzept für den Stopp der Flächenneuversiegelung. Dieser politische Wille fehlt der CDU in Sachsen völlig.
2009 haben Sachsens Innen- sowie Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in einem gemeinsamen Handlungsprogramm verkündet, die Flächeninanspruchnahme bis 2020 auf unter zwei Hektar pro Tag reduzieren zu wollen. Konkrete Programme, wie das erreicht werden soll, sind aber weder im aktuellen Doppelhaushalt noch im Landesentwicklungsplan oder im Landesverkehrsplan zu finden.“

„Baumschutz war und ist Sachsens CDU-geführter Staatsregierungen völlig egal. Das Wort ‚Baumschutz‘ kommt im Koalitionsvertrag überhaupt nicht vor. Dabei wäre es dringend an der Zeit, das 2010 unter Schwarz-Gelb beschlossene ‚Baum-Ab-Gesetz‘ endlich zu kassieren. Den Städten und Gemeinden wurde hier per Landesdiktat die Möglichkeit genommen, selbst über die Ausgestaltung der eigenen Baumschutzsatzungen abzustimmen. Nach 4 Jahren ist klar: Das damals verabschiedete Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechts war nicht nur ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Es hat auch die kommunalen Baumschutzsatzungen verheerend geschwächt. Der Baumbestand in Kommunen verringert sich spürbar. Ersatzpflanzungen finden kaum noch statt.“

„Wir GRÜNEN wollen die kommunale Selbstverwaltung beim Baumschutz wieder herstellen und das Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechts zurücknehmen. Die Städte und Gemeinden sollen die Bäume grundsätzlich über eigene Baumschutzsatzungen schützen. Da die Koalition hier beim Umweltschutz versagt, werden wir das Thema erneut ins Parlament einbringen müssen“, kündigt Günther an.
„Wir GRÜNEN wollen darüber hinaus erreichen, dass der Freistaat auf den Schutz der Gehölze und Altbäume in vorbildlicher Art und Weise achtet – insbesondere bei seinen eigenen Bauvorhaben. Zur Neuanpflanzung von öffentlichem Grün müssen regelmäßig ausreichende Mittel in den Staatshaushalt eingestellt werden.“
Hintergrund:
In den Roten Listen des Freistaates Sachsen sind fast 40 Prozent der Arten als „gefährdet“, „stark gefährdet“ oder „vom Aussterben bedroht“ gelistet.
Besonders dramatisch ist die Situation in den hiesigen Agrarlandschaften. Einst häufige Tiere, wie Feldhamster, Rebhuhn und Steinkauz, sind aus den meisten Gebieten des Freistaates verschwunden. In Sachsen leben bundesweit die wenigsten Feldhasen.
Die 2013 beschlossene Neufassung des Sächsischen Naturschutzgesetzes brachte zahlreiche Verschlechterungen: Die Beschränkung des kommunalen Baumschutzes wurde zementiert, das Vorkaufsrecht aus Naturschutzgründen abgeschafft, die Rechte der Umweltverbände wurden weiter eingeschränkt.

Nach den letzten offiziellen Aussagen der Staatsregierung wurden in Sachsen immer noch 8,2 Hektar Fläche täglich neu in Anspruch genommen. (Quelle: Landesentwicklungsplan 2012 – Umweltbericht mit Klimacheck) Das entspricht der Größe von ca. 11 Fußballfeldern. Der weitaus größte Teil besteht aus Verkehrs-, Baugebiets,- und Gewerbegebietsflächen.

 

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