Studie: Glyphosat ist ‚wahrscheinlich krebserregend‘ – GRÜNE: Sachsen muss handeln!

Zur gestern veröffentlichten Auswertung zahlreicher Studien der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO zum Krebsrisiko des Ackergiftes Glyphosat kommentiert Wolfram Günther, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Krebsforschungsagentur IARC stuft Glyphosat als >>wahrscheinlich krebserregend<< und somit in die zweithöchste Risikostufe ein und kann dies auch wissenschaftlich belegen.“

„Ich fordere Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch (CDU) deshalb auf, als ersten Schritt den Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat auf öffentlichen Flächen unverzüglich per Erlass zu verbieten. Weiteres Nicht-Handeln ist verantwortungslos.“

„Bisher hatte die Ministerin die von Glyphosat ausgehenden Gefahren verharmlost. Als einziges Bundesland enthielt sich Sachsen auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai bei der Forderung aller anderen Bundesländer nach einem Verbot der Abgabe von Glyphosat an Privatpersonen.“

„In ihrer Antwort auf eine Anfrage meines Fraktionsvorsitzenden Volkmar Zschocke (Drs 6/1746) hatte sich Verbraucherschutzministerin Klepsch Mitte Juni noch darauf zurückgezogen, die vollständige IARC-Monografie zu Glyphosat liege bisher nicht vor. Diese Argumentation entfällt jetzt.“

» Antwort von Ministerin Barbara Klepsch (CDU) auf die Kleine Anfrage ‚Abstimmungsverhalten Sachsens zu TOP 16 „Einstufung von Glyphosat durch WHO/IARC als wahrscheinlich Krebs erzeugend für den Menschen (Gruppe 2A)“ auf dem Verbraucherschutzministertreffen in Osnabrück‘ (Drs 6/1746)

Hintergrund:
Glyphosat ist auch in Sachsen ein weitverbreitetes Unkrautvernichtungsmittel, das zum Beispiel unter dem Namen ‚Roundup‘ in jedem Baumarkt für jeden erhältlich ist.
Nach Paragraf 12, Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich genutzt werden, angewendet werden. Ausnahmegenehmigungen wurden jedoch in großem Umfang verteilt, was dazu führte, dass Ränder von öffentlichen Wegen und Privatgrundstücke oft unsachgemäß mit Glyphosat behandelt wurden.

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