Guten Morgen, liebe Staatsregierung! Sachsen will 2016 als letztes Bundesland landesweite Stellplatzpflicht beim Bauen abschaffen

(2015-308) Sachsen ist das letzte Bundesland mit landesweiter Stellplatzpflicht. Gestern hat die Staatsregierung den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung beschlossen.
Dazu erklärt Wolfram Günther, baupolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Künftig sollen die Gemeinden endlich in eigenen Satzungen und nur bei Bedarf Regelungen zu Stellplätzen, Garagen und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder treffen dürfen. Nach zwei GRÜNEN-Gesetzentwürfen ist es endlich soweit. Sachsen ist das letzte Bundesland mit landesweiter Stellplatzpflicht.“

„Offenbar hat unser zweiter Gesetzentwurf vom April dieses Jahres der Koalition ‚Beine gemacht‘. Bereits in der vorigen Legislatur hatten wir eine ähnliche Gesetzesinitiative ins Parlament eingebracht. Damals schloss sich die Vertreterin des Innenministeriums im Innenausschuss überraschend unserem Vorschlag an und kündigte die Abschaffung der Stellplatzgebühr im Rahmen einer großen Novelle der sächsischen Bauordnung an.“

„Auf diese Bauordnungsnovelle hat Sachsen allerdings weitere zwei Jahre warten müssen. Nach dem Aussitzen des Innenministeriums in der letzten Wahlperiode wird nun endlich gehandelt.“
„Die von meiner Fraktion im Innenausschuss des Landtags beantragte Anhörung zu unserem GRÜNEN Gesetzentwurf am 5. November 2015 sollte dazu genutzt werden, um alle fachlichen Fragen zu klären und das verstaubte Gesetz schnell zu ändern.“

„Mir ist wichtig, dass die Kommunen mit der Aufhebung der Stellplatzpflicht bei Bedarf die eigenen Handlungsmöglichkeiten für Stellplatzregelungen und Erhebung von Ablösebeiträgen vor Inkrafttreten des Gesetzes wirklich nutzen können. Das geht nur durch genügend Vorlauf; ein baldiger Gesetzesbeschluss und die Erarbeitung kommunaler Mustersatzungen sind hier besonders wichtig.“

„Wir GRÜNE wollen die generelle Pflicht der Bauherren zur Schaffung von Stellplätzen für Autos abschaffen. Der noch aus der ‚Reichsgaragenordnung‘ von 1939 stammende Zwang wird der aktuellen Situation in den sächsischen Städten und Gemeinden nicht mehr gerecht. Von der Aufhebung des landesweiten Stellplatzzwangs erhoffen wir uns auch eine Kostensenkung beim Wohnungsbau in Innenstadtquartieren. Denn der aktuelle Zwang zum Tiefgaragenbau bzw. zur Zahlung der Ablösegebühr treibt die Baukosten und damit auch die Mieten in die Höhe.“

» GRÜNER Gesetzentwurf zur Aufhebung der Stellplatzpflicht (Drs 6/1392)

Verwandte Artikel