Die Zahl der Bäume entlang von Bundes- und Staatsstraßen nahmen in Sachsen auch im Jahr 2018 weiter ab. Konkret wurden im vergangenen Jahr 7.674 Bäume an diesen Straßen im Freistaat gefällt. Im Gegenzug erfolgten gerade einmal 415 Nachpflanzungen. Dies geht aus der Antwort von Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) auf eine Kleine Anfrage des GRÜNEN-Fraktionsvorsitzenden Wolfram Günther hervor.
„Gerade einmal fünf Prozent aller in Sachsen an Bundes- und Staatsstraßen im Jahr 2018 gefällten Bäume wurden wieder ersetzt“, kritisiert Wolfram Günther. „Das ist ein dramatischer Verlust.“
Im Jahr 2010 standen noch 269.375 Bäume an den sächsischen Bundes- und Staatsstraßen. Von ihnen wurden 63.246 Bäume bis Ende 2018 gefällt. Im gleichen Zeitraum sind jedoch nur 24.690 neue Gehölze gepflanzt worden.
„Die großen Ankündigungen von Ministerpräsident Michael Kretschmer für mehr Bäume in Sachsen haben mit der Realität des Regierungshandelns seiner CDU/SPD-Regierung wenig zu tun. Die Staatsregierung bekommt ja noch nicht einmal den Schutz des aktuellen Baumbestands hin. Nur 39 Prozent der gefällten Bäume wurden seit 2010 überhaupt ersetzt. Dabei ist kaum eine Klimaschutzmaßnahme so schnell und effizient umsetzbar wie die Neupflanzung von Bäumen.“
„Wurden im Jahr 2010 immerhin noch 54 Prozent der gefällten Bäume an Bundes- und Staatsstraßen ersetzt, sank der Anteil der Nachpflanzungen im vergangenen Jahr sachsenweit auf den Tiefstand von nur noch fünf Prozent. Diese verheerende Bilanz lässt sich nicht mit Absichtserklärungen beheben. In der CDU/SPD-Staatsregierung fehlt es schlicht am Willen nachhaltig zu handeln“, bemängelt der GRÜNEN-Fraktionschef.
„Straßenbäume haben nicht nur einen hohen ökologischen Wert, sondern sind als Baumalleen oft auch landschaftsprägend“, erläutert der Abgeordnete. „Leider haben sie bei der sächsischen Staatsregierung keine Lobby. Als Hindernis für Baumaßnahmen oder mit der Begründung der Verkehrssicherung werden Bäume immer wieder entfernt. Zudem werden viele Bäume durch landwirtschaftliche Arbeiten bis direkt an den Baumstamm heran oder durch massiven Streusalzeinsatz beschädigt und sterben letztendlich ab.“
„Nachpflanzungen mit einem geringeren Pflanzabstand zur Straße müssen wieder möglich werden“, fordert Günther. „Falls nötig, können für die Verkehrssicherheit hierfür angepasste Leitplanken und Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Anwendung kommen.“
Hintergrund:
Um die ökologischen Leistungen eines Altbaumes bei Sauerstoffproduktion, Temperaturausgleich oder als Lebensraum für Tiere auch nur annähernd zu erreichen, müssten für einen gefällten drei Jungbäume nachgepflanzt werden.
Die restriktive Anwendung des Mindestabstands für Neupflanzungen von 7,50 Meter zum Fahrbahnrand an Straßen ohne Höchstgeschwindigkeit (Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen (RPS)) macht derartige Nachpflanzungen zumeist unmöglich. Straßenbaulastträger verfügen kaum über so viel Land hinter dem Straßenrand. Diese Vorschrift geht an der Realität völlig vorbei.
Die Richtlinie ist allerdings kein Gesetz, sondern lediglich eine Empfehlung. Sie geht von der Maximalforderung aus, neue Bäume möglichst weit vom Fahrbahnrand zu pflanzen.
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