(2016-82) Bis Ende des Jahres 2015 sollte in Sachsen ein landesweites Biotopverbundsystems geschaffen werden, um Lebensräume von bedrohten Pflanzen und Tieren zu verknüpfen.
Doch dieses Ziel, untersetzt im Programm zur Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen aus dem Jahr 2009, wurde nicht erreicht. Das geht aus der Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) hervor.
„Es steht gar nicht gut um die biologische Vielfalt in Sachsen. Ungeachtet der gesetzlichen Verpflichtungen in den Naturschutzgesetzen Sachsens und des Bundes (z. B. Paragraf 21, Absatz 6 BNatschG) hat die Staatsregierung das proklamierte Ziel, einen Biotopverbund in Sachsen bis 2015 zu schaffen, nicht erreicht“, kritisiert Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
„Feldhamster, Rebhuhn und Ortolan; Feuersalamander, Flussperlmuschel und Edelkrebs; Arnika, Katzenpfötchen und Lämmersalat sind die Leidtragenden dieser unambitionierten Politik. Weitere rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten sind auf den ‚Roten Listen‘ des Freistaats als >>gefährdet<<, >>stark gefährdet<< oder >>vom Aussterben bedroht<< gelistet. Zu den Rückgangsursachen gehört auch, dass die wenigen Rest-Populationen immer stärker voneinander isoliert werden. Straßen durchschneiden die Landschaft, pestizidbelastete Landwirtschaftsmonokulturen erstrecken sich zwischen den verbleibenden Lebensräumen gefährdeter Arten.“
In der Antwort auf die Kleine Anfrage machte es sich der Umweltminister einfach und listete alle Gehölzpflanzungen auf, die seit dem Jahre 2013 über die Richtlinie ‚Natürliches Erbe‘ in Sachsen gefördert wurden.
„Ist diese Bilanz an sich schon bescheiden (z. B. im Landkreis Sächsische Schweiz vier und im Kreis Meißen sieben Pflanzmaßnahmen), fehlt zudem die Zweckbestimmung für das landesweite Biotopverbundsystem“, erläutert der Abgeordnete.
„Der Verweis des Umweltministers auf die bereits existierenden Schutzgebiete wie die Naturschutzgebiete, der Nationalpark, das Biosphärenreservat und das Natura-2000-Schutzgebietsystem reichen für den Biotopverbund nicht aus. Zusätzlich müssen diese Kernflächen mit Verbundkorridoren verschiedenster Biotoptypen vernetzt werden, um funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen zum Erhalt der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu bewahren, wiederherzustellen und zu entwickeln. Die Kernflächen bieten zwar einen Rückzugsort für bedrohte Arten, sie allein können aber deren Verlust nicht aufhalten.“
„Die Antworten des Umweltministers auf meine Anfrage zeugen vor allem vom Versuch einer Selbsttäuschung: ist die Aktenlage in Ordnung, dann muss es auch der Natur gut gehen. Zur Schaffung von vernetzten Lebensräumen zum Erhalt der bedrohten Pflanzen und Tiere fehlt Minister Schmidt aber offenbar Einsicht und Willen“, bemängelt Günther.
Auf die Frage, wie viel Personal mit welchen Aufgaben bei den sächsischen Behörden in Sachen Biotopverbund betraut ist, antwortet Minister Schmidt, dass dies eine >>übergreifende Aufgaben- bzw. Zielstellung<< für jeden Mitarbeiter sei.
„Das klingt natürlich viel besser als das Eingeständnis, dass es an Personal fehlt, das sich der Umsetzung des Netzes aus Kern- und Verbundflächen für einen landesweiten Biotopverbund widmet“, schlussfolgert der Abgeordnete.
» Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 21 ‚Biotopverbund, Biotopvernetzung‘
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