Zeit: Montag, 26.03.18, 19:00 – 22:00 Uhr
1997 erklärte die UNESCO das Gebiet von der Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt bis Tesperhude in Schleswig-Holstein zum länderübergreifenden Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“. Es erstreckt sich etwa 400 Kilometer entlang der Mittelelbe. Das fünf Bundesländer übergreifende Auenschutzsystem ist damit einzigartig. Diese Anerkennung endet allerdings abrupt an der sächsischen Grenze.
Biosphärenreservate zeichnen sich durch das Ziel aus, die Kulturlandschaft vor zerstörenden Eingriffen zu schützen und als wertvolle Lebensräume für Menschen und Natur zu erhalten oder zu entwickeln. Das ausgewogene Verhältnis von Nutzung und natürlichen Kreisläufen tragen zur regionalen Wertschöpfung bei.
Ein Biosphärenreservat bündelt damit vielseitige Interessen aus Naturschutz, Tourismus, Kultur und nachhaltiger Nutzung. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb dieser Mehrwert im angrenzenden Sachsen nicht erkannt wird.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag möchte die Erweiterung des Biosphärenreservats Mittelelbe nach Sachsen diskutieren.
Welche Entwicklungspotentiale für die Region könnte das länderübergreifende Biosphärenreservat bringen?
Welche Erfahrungen existieren in anderen Bundesländern mit dem Biosphärenreservat Mittelelbe?
Welchen Chancen für den Tourismus in der Region gäbe es?
Welche Rolle spielt der Elberadweg dabei?
Wir laden Sie herzlich zum Erfahrungsaustausch ein, um mit uns zu diskutieren.
Podiumsgäste:
Guido Puhlmann, Leiter des Biosphärenreservats Mittelelbe
Mandy Krebs, Koordinierungsstelle Elberadweg Süd, Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.
Iris Brunar, BUND Elbeprojekt
Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion
Moderation: Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion
Als Gast dieser Veranstaltung willigen Sie ein, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag Aufnahmen der Veranstaltung, auf denen Sie zu sehen sind oder sein könnten, nichtkommerziell nutzen darf. Dies umfasst insbesondere die Verwendung im Internet (Homepage, Facebook-Seite) sowie in Publikationen der Fraktionen. Bei einer Weitergabe der Einladung ist darauf hinzuweisen.
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