Der Sächsische Landtag wird in seiner letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause (Dienstag, 02.07., TOP 9) über einen Gesetzentwurf zur Begrenzung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen abstimmen.
Den Gesetzentwurf, der die andauernde massive Flächenneuversiegelung in Sachsen wirksam eindämmen soll, hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt.
„Derzeit werden jeden Tag 4,3 Hektar – so viel wie sechs Bundesliga-Fußballfelder – in Sachsen versiegelt. Das kann so nicht dauerhaft weitergehen!“, erklärt Wolfram Günther, Vorsitzende der Fraktion. „Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Flächenfraß im Freistaat eingedämmt werden soll. Wir wollen den Flächenverbrauch stufenweise reduzieren. Bis zum Jahr 2025 wollen wir die Netto-Null beim Flächenverbrauch in Sachsen erreichen.“
Damit die Städte und Gemeinden weiterhin eine dynamische Ortsentwicklung steuern können, schlägt die GRÜNE-Fraktion ein Flächenzertifikatesystem vor. „Unter den Fachleuten herrscht Einigkeit, dass der Flächenfraß nur gemeinsam mit den Kommunen eingedämmt werden kann. Die Städte und Gemeinden erhalten durch das Gesetz endlich wirkungsvolle Instrumente für die Innenentwicklung ihrer Orte. Zudem brauchen die Kommunen eine kontinuierliche und strategische Beratung beim Flächenmanagement.“
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte für die Jahre 2019/2020 einen Haushaltsantrag ‚Landesprogramm Steuerung Umgang mit Leerstand und Brachen‘ eingebracht. Darin sollte der Freistaat nach den Vorbild anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg eine strategische Beratung für Kommunen zur Innenentwicklung für Brachen, Leerstand und Denkmale einrichten und so das aktive Flächenmanagement der Kommunen unterstützen. So könnten innovative Konzepte und städtebauliche Entwicklungen über einen längeren Zeitraum unterstützt werden und so eine aktive Innenentwicklung und kompakte Siedlungsmuster mit lebendigen Ortskernen und urbanen Stadtvierteln dauerhaft gestärkt werden.
Weitere Informationen:
» Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Gesetz zur Begrenzung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/14409)
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