GRÜNE werben für Erhalt von EU-Naturschutzrichtlinien

Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt zu den aktuellen Überprüfungen zweier elementarer Naturschutzrichtlinien durch die EU-Kommission:

„Unsere kostbare Natur wird durch wichtige europäische Gesetze geschützt. Eine besondere Rolle spielen dabei die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen als zentrale Rechtsgrundlage für den Naturschutz in der Europäischen Union.“

„Eine der zentralen Säulen beider Richtlinien ist die Schaffung des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“. Dieses schafft bisher auf ca. 10 Prozent der Flächen einen europaweiten Biotopverbund. Dabei handelt es sich bildlich gesprochen um das ‚europäische Tafelsilber der Naturschutzflächen‘. Leider erwägt die Europäische Kommission zurzeit, diese Gesetze auszuhöhlen und damit die Fortschritte jahrelanger Naturschutzanstrengungen aufzugeben. Jetzt ist die Unterstützung möglichst vieler Menschen aus allen 28 EU-Mitgliedsstaaten nötig“, so der Abgeordnete.

Im Januar startete die EU-Kommission den „Fitness-Check“ der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat Umweltkommissar Karmenu Vella explizit beauftragt, die „Verschmelzung“ und „Modernisierung“ dieser wichtigsten EU-Naturschutzgesetze zu prüfen. Dazu werden die EU-Bürger zu einer Online-Befragung aufgerufen.

„Bis Ende Juni 2015 läuft die EU-Online-Konsultation. Dabei sind wir als EU-Bürger gefragt. Jeder kann mitmachen. Ein Bündnis von 100 Naturschutzorganisationen in 28 EU-Ländern hat einen einfachen, komfortablen und schnellen Weg entwickelt, um an der Online-Konsultation zu den EU-Naturschutzrichtlinien teilzunehmen. Mit nur zwei Klicks wird bereits ein ausgefülltes Antwortformular an die EU-Kommission verschickt. 2016 wird die EU-Kommission aufgrund der Ergebnisse dieser Umfrage beschließen, ob die EU-Naturschutz-Richtlinien unverändert bleiben oder überarbeitet werden sollen.

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