Industriekulturelles Erbe – Günther: Förderprogramme für Notabbrüche vorhanden aber Instrumente für Erhalt sind dringend geboten

Rede des Abgeordneten Wolfram Günther zum Antrag der Fraktionen CDU und SPD zum Thema: „Industriekulturelles Erbe in Sachsen stärken“
56. Sitzung des Sächsischen Landtags, 21. Juni, TOP 5, Drs 6/9815

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben schon einiges zur Wichtigkeit dieses Themas und auch zu den Defiziten gehört, die nach wie vor bestehen. Das ist auch die Feststellung vonseiten der GRÜNEN. Es ist ein immens wichtiges Thema. Aber es passiert in vielerlei Hinsicht bei Weitem nicht genug. Deswegen kann man sich natürlich erst einmal nur freuen, dass es diesen Antrag gibt. Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. So haben wir die Hoffnung, dass diese Dinge beim Innenminister, der leider nun heute gerade nicht mehr hier sitzt, irgendwann ankommen. Dass im Kunstministerium einiges schon anders angefasst wird, bekommt man auch als Außenstehender mit. Da sind noch einige Hausaufgaben zu machen.

Wir haben schon ein paar Zahlen aus einer von mir gestellten Kleinen Anfrage gehört. Seit 1990 wurden 4 967 Kulturdenkmale in Sachsen abgebrochen. Davon waren 492 lndustriedenkmale. Das ist überproportional, denn es sind nicht 10 % unserer Denkmale lndustriedenkmale, sondern wesentlich weniger. Diese sind also überproportional gefährdet. Während wir hier debattieren, gibt es noch laufende 265 Genehmigungen für Abrisse oder Teilabrisse, mindestens 18 davon fürtechnische Denkmale. Mindestens 109 Anträge befinden sich gerade in der Abwägung. Davon sind wieder neun lndustriedenkmale. Man kann also sagen, dass Industriedenkmale zu den gefährdetsten Denkmalen gehören, die wir haben.

Baudenkmale,  um einmal daran zu erinnern,  sind nur die Objekte, an deren Erhalt ein besonderes öffentliches Interesse festgestellt worden ist, und zwar aus ganz verschiedenen Gründen, die das Denkmalrecht alle nennt. Nicht jedes alte Gebäude, nicht jedes Industriegebäude, nicht alles, was Technikgeschichte ist, ist geschützt, sondern nur die, bei denen ein besonderes Erhaltungsinteresse besteht. Die Zahlen sprechen für sich. Wir haben knapp 500 verloren. Das ist immens.

Ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen. Im letzten Jahr gab es eine große Aktion, bei der es um den Erhalt einer Spinnmühle in Lugau im Erzgebirge ging. Diese wurde 1812/13 gebaut. Sie merken es an den Jahreszahlen, dass das eine Zeit war, in der es noch keine Industriekultur, keine Industriegeschichte gab. Das ist nämlich das Besondere. Wir in Sachsen sind schon zur Mitte des 19. Jahrhunderts in einem Maße industrialisiert worden, das man sonst nur in Südengland fand. Wir haben damit weltweit Industriegeschichte geschrieben. Vieles kommt ganz maßgeblich aus Sachsen. Hier sind Dinge erfunden worden.

In diesem Jahr 1812/13 hat Johann Traugott Lohse, Baumeister im Chemnitzer Raum, den Auftrag gekommen, ein Industriegebäude zu errichten. Dafür gab es noch keine Bautradition. Das war ein Schlossbaumeister. Er hat sich dann mit einem Kirchenbaumeister, einem Zimmermann zusammengetan und einen Typus entwickelt, um ein achtstöckiges Gebäude so in die Landschaft zu stellen, dass es nicht hässlich aussieht. Er hat hier in Sachsen den Palasttyp entwickelt. Es gab dann
noch einige nachfolgende Gebäude, die wirklich Schlösser waren. Es gibt zeitgenössische Aufzeichnungen, die besagen, dass das teilweise die schönsten Gebäude in ganzen Landstrichen waren. Dieses Objekt gehörte zeitweilig dem Staat, der Treuhand, dem Freistaat. Es wurde verkauft, privatisiert. Dann gab es Probleme.
Dann wurde gefragt: Was machen wir jetzt damit? Es steht so lange leer, es ist langsam kaputt, es kommt weg.

Dann hat sich eine Gruppe von mehreren Akteuren gefunden, die alle Rang und Namen haben, was Industriekultur in Sachsen betrifft, und Behörden sowie den Landkreis eingebunden, der gesagt hat: Wir haben jetzt einen Posten im Haushalt, der nur noch für einen Notabbruch reicht, und wenden uns mit einem Notsignal an den Freistaat Sachsen. Es geht um einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich, zwischen 20.000 und 50.000 Euro. Wenn wir diese dazubekommen, dann können
wir dieses Objekt halten. In dieser Runde gab es Leute, die gesagt haben: Wir können euch sofort Touristen dorthin organisieren –  Hochschulvertreter -,  wir können euch Forschung organisieren und Konzepte erstellen, wie dieses Objekt genutzt wird, und euch diese in ein Gesamtkonzept für Spinnmühlen im Erzgebirge einbauen.

Die Antwort aus dem Innenministerium war: Tut uns herzlich leid, aber für so etwas haben wir eigentlich nicht so richtig Zeit und Lust. –  Völlig nichtssagend! Eine Auskunft war noch: Wir haben zwar Förderprogramme für Notabbrüche, aber für Ersatzvornahmen für den Erhalt haben wir noch keinen Topf. Das heißt, hier besteht Handlungsbedarf, und wir haben es heute schon vom Kollegen Sodann gehört —: Was weg ist, ist weg! Wenn wir nicht bei vielen Objekten, bei denen es jetzt wirklich nicht mehr fünf vor zwölf, sondern schon um zwölf ist, handeln, dann sind sie für immer verloren. Das bedeutet, dass aus diesem Antrag, der den politischen Willen zum Ausdruck bringt: „Wir wollen dort etwas machen“, die klare Antwort kommt: Wir finden auch die Instrumente, um dort etwas zu unternehmen.

» alle Redebeiträge der GRÜNEN-Fraktion

» alle Infos zur 56./57. Landtagssitzung

Verwandte Artikel