Redebeitrag des Abgeordneten Wolfram Günther zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion AfD zum Thema:
„Gesetz zur Stärkung der Kommunen im ländlichen Raum“ (Drs 6/11443), 26. September, TOP 4
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
dass wir über den ländlichen Raum debattieren und ihn unterstützen, ist immer gut. Das machen wir nicht nur aufgrund Ihres Antrages, sondern auch sonst wiederholt hier.
Jetzt komme ich zu dem von Ihnen vorgeschlagenen Instrument. Es soll ein Fonds für den ländlichen Raum eingerichtet werden, also ein Sondervermögen für den Zeitraum von 2019 bis 2030.
Die Ausreichung der Mittel ist noch zu klären. Das müsste durch die Verwaltung passieren. Dazu müssten Richtlinien quer durch alle Ministerien aufgestellt werden.
Aus unserer Sicht ist dieser Vorschlag mit dem Fonds keine wirklich sachdienliche Idee.
Wir glauben, die Finanzausstattung der Kommunen ist eine ganz grundsätzliche Frage − das ist schon mehrfach angesprochen worden − und wir wissen, dass dort etwas passieren muss. Das muss aber im Rahmen dieses
Finanzausgleichs passieren. Da bewegen sich Dinge auf der Bund-Länder-Ebene, also die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Dort ist ganz neu hineingekommen, dass die kommunale Finanzkraft bzw. -schwäche statt bisher nur
mit 64 Prozent jetzt mit 75 Prozent zu Buche steht und die Einführung eines finanzkraftabhängigen Ausgleichs für finanzschwache Länder mit diesen Kommunen.
Das spielt eine Rolle. Deswegen werden sich die Finanzströme verändern. Wir haben auch schon angesprochen, dass dies auf Landesebene mit unserem Finanzausgleichsgesetz so sein wird.
Wenn wir so einen Fonds einrichten, haben wir das Problem von mehr Bürokratie, was Sie auch regelmäßig kritisieren.
Wir müssen den Finanzausgleich weiter stärken und ausbauen und würden jetzt zeitlich befristet noch eine völlig neue Struktur einführen. Dafür bräuchte es gute Gründe. Normalerweise sind solche
Sondervermögen immer für ganz spezielle Aufgaben. Da lässt sich das rechtfertigen. Aber hier haben wir eine sehr breite Aufgabenstellung, die auch noch nicht konkret umrissen ist. Das haben wir auch in der Debatte gemerkt. Es soll im Prinzip alles
enthalten sein, was Kommunen so machen können. Da ist nicht ein Sondervermögen die Antwort, sondern die grundsätzliche Finanzausstattung.
Da es für viele Bereiche schon Förderung gibt, haben wir ein Problem. Was soll möglich sein?
Drin steht etwa Breitbandausbau. Dazu möchte ich sagen, dass ich darüber bis 2030 gar nicht mehr reden möchte, das sollte abgeschlossen sein. Und da gibt es auch schon andere Fördermöglichkeiten.
Es gibt noch den Schulhausbau, Kitas, den Straßenbau, Sportstätten. Für Schwimmhallen einschließlich Unterhaltung gibt es besondere Förderung.
ÖPNV, Gewerbegebiete und alles solche Dinge. Aber dafür gibt es bereits Förderinstrumente.
Neben dieser Doppelförderung haben wir das Problem, denn die Vergabe wird letztlich durch Richtlinien der Staatsregierung erfolgen. Doch wir sind ein Parlament und die Budgethoheit ist unser Königsrecht.
Dieses Sondervermögen würde uns als Gesetzgeber, als Parlament, den Zugriff auf diese Mittel entziehen. Das ist eine Selbstentmündigung des Parlaments, in dem die freigewählten Vertreter des Volkes, die
Parlamentarier, sitzen. Das ist der falsche Weg.
Wir wollen die demokratische Kontrolle stärken und deswegen nicht Geld in solchen Größenordnungen einfach zur freien Verfügung der Staatsregierung übergeben. Das wäre ein Eingriff in unsere Budgethoheit.
Wir empfinden das als falschen Weg neben dieser Doppelförderung. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Gleichwohl sind wir immer gern bereit zu überlegen, wie wir den ländlichen Raum weitet stärken können.
Vielen Dank.
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