(2015/372) Zur heutigen Anhörung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Fluglärm am Flughafen Leipzig-Halle reduzieren – Nachtruhe durchsetzen!“ im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtags erklärt Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion:
„Nach der lebhaften und von unterschiedlichen Standpunkten geprägten Experten-Anhörung halten wir an unserem Anliegen, den Lärmschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Nähe des Flughafens Leipzig-Halle deutlich zu verbessern, fest. Die wesentlichen Forderungen unseres Antrags entsprechen den Erkenntnissen eines aktuellen Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen SRU zum Thema Lärmschutz. Mehrere Experten der heutigen Anhörung unterstützten die Umsetzung dieser Forderungen sehr deutlich.“
„Weiteres Wegducken von CDU und SPD beim Thema nächtlicher Fluglärm wäre peinlich. Jahrelange massive Proteste von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort machen zudem deutlich, dass die bisherige Flugverkehrspolitik der Staatsregierung den Interessen der Menschen vor Ort zu wenig Beachtung schenkt, sondern wirtschaftliche Einzelinteressen höher gewichtet.“
„Hier lohnt ein Blick zum Frankfurter Flughafen. Hier hat das Nachtflugverbot von immerhin sechs Stunden zu erheblichen Erleichterungen der Bevölkerung geführt. Dies zeigt, dass die Staatsregierung handeln kann, wenn sie denn will.“
„Mit unserem Antrag wollen wir ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr für den Flughafen Leipzig-Halle festsetzen. Dazu ist der Freistaat Sachsen als Hauptgesellschafter der Mitteldeutschen Flughafen AG in der Lage. Wir sehen die Staatsregierung in der Pflicht, endlich im Interesse zehntausender lärmgeplagter Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Durch den derzeitigen Nachtbetrieb des Flughafens Leipzig/Halle nimmt die Gesundheit zehntausender Betroffener, darunter tausender Kinder, zugunsten einzelner Unternehmen wie DHL einen enormen Schaden. Das in der Anhörung genannte Interesse von DHL, eine möglichst schnelle Expressfrachtgutabwicklung nachts zu organisieren, steht dem Interesse des Gesundheitsschutzes der betroffenen Anwohner gegenüber.“
„Die Anhörung hat bestätigt: Fluglärm ab einem Dauerschallpegel von 40 Dezibel (dBa) in der Nacht kann Schlafstörungen, Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfall oder Herzinfarkt verursachen. Nächtliche Lärmbelastungen führen zu signifikanten Mehrverbrauch an Medikamenten gegen Schlafstörungen mit allen Nebenwirkungen.“
„Die WHO empfiehlt deshalb einen mittleren nächtlichen Lärmpegel von nur 40 dBa. Ungestörter Schlaf ist ein Menschenrecht.“
Fluglärm wird laut der aktuell veröffentlichten, weltweit größten Studie zu Lärmbelästigungen (NORAH) mit großem Abstand zu anderen Lärmquellen von der Bevölkerung als besonders störend wahrgenommen. Anja Wollert, die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen, wies in ihrer Vorstellung der NORAH-Studie explizit darauf hin, dass allein die Gefahr, an Brustkrebs und Depressionen zu erkranken, signifikant bei nächtlichen Lärmbelästigungen zunimmt.
„Wir fordern in unserem Antrag deutlich verschärfte lärm- und verbrauchsabhängige Start- und Landeentgelte am Flughafen Leipzig-Halle als finanziellen Anreiz. Diese Einschätzung teilt auch Thomas Myck, wissenschaftlicher Direktor des Umweltbundesamtes. Vorbild ist hier der Flughafen Zürich, der sehr stark gespreizte lärmabhängige Start- und Landeentgelte hat. Der Flughafen Leipzig/Halle hat aktuell sehr niedrige Start- und Landegebühren, speziell für Nachtflüge. Wenn das nicht verändert wird, bleibt Leipzig im bundesweiten Flughafendumpingwettbewerb ‚der billige Jakob‘.“
» Vortrag der durch die GRÜNE-Landtagsfraktion benannten Sachverständigen Anja Wollert, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen und der Kommission zur Abwehr des Fluglärms Flughafen Frankfurt Main
» Lärmwirkungsstudie NORAH „Noise-Related Annoyance, Cognition, and Health“
» Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen SRU zum Thema Lärmschutz: „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“
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