13.3.2018 (2018-76) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert von der Staatsregierung Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die nachweislich ökologisch nachhaltig und ressourceneffizient wirtschaften, durch die Gewährung einer Existenzgründungsbeihilfe bei der Betriebsgründung zu unterstützen.
Ein entsprechender Antrag steht am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Sächsichen Landtags (TOP 9).
„Sachsens Landwirtschaft braucht Vielfalt bei den Betriebsformen. Wenn es weiterhin nicht nur Großbetriebe, sondern auch unabhängige Bäuerinnen und Bauern geben soll, müssen Betriebsgründungen von Junglandwirtinnen und Junglandwirten gezielt gefördert werden“, erklärt Wolfram Günther, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion. „In der Wirtschaft ist Gründungsförderung ein Dauerthema − wir brauchen auch in der Landwirtschaft ein gründerfreundliches Klima.“
„Wenn junge Landwirtinnen und Landwirte das Risiko einer Betriebsgründung eingehen, um ökologischer und nachhaltiger zu produzieren, als das beim Durchschnitt der Großbetriebe erfolgt, besteht ein hohes öffentliches Interesse daran, dass diese Betriebsgründung erfolgt und dann auch Erfolg hat“, bekräftigt der Abgeordnete.
Laut dem GRÜNEN-Antrag soll die Beihilfe unter 40-jährigen Junglandwirtinnen und Junglandwirten in einer Höhe von maximal 70.000 Euro als nicht rückzahlbare Festbetragsfinanzierung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren gestaffelt gewährt werden. Bedingung ist, dass sie mit ihrem Betrieb nachweislich über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben und die Cross-Compliance-Vorschriften der 1. Säule der Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hinausgehende Maßnahmen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz erbringen.
Die Förderung soll auch nach erfolgter Existenzgründung innerhalb einer festgelegten Frist beantragt werden können.
Die Unterstützung soll auch von Nebenerwerbslandwirtinnen und Nebenerwerbslandwirten entsprechend der eingesetzten Arbeitskraft anteilig in Anspruch genommen werden können.
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