Naturschutz in Sachsen immer zahnloser − Kontrollpflicht existiert oft nur noch auf dem Papier

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(2018-02) Erfüllen die zuständigen Umweltbehörden in Sachsen ihre Kernaufgaben? Daran sind nach der Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) erhebliche Zweifel angebracht.

Bei Eingriffen in Natur und Landschaft, bei Ausnahmen von Verboten usw. können die zuständigen Behörden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festlegen. Die unteren Naturschutzbehörden werden über solche Entscheidungen informiert. Dadurch sollen sie in der Lage sein, diese Kompensationsmaßnahmen zu kontrollieren.
In Sachsen ist dies leider kaum noch der Fall. So hat die Landesdirektion Sachsen in den Jahren 2008 bis 2017 bei 889 Bescheiden mit festgelegten Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nur 35 Kontrollen durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wurde festgestellt, dass gerade einmal in der Hälfte, konkret in 19 Fällen die Maßnahmen vollständig umgesetzt wurden.

„Die Situation ist alarmierend“, kommentiert Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Der Minister listet bei den 624 festgesetzten Kompensationsmaßnahmen in Verantwortung der Straßenbauverwaltung des Freistaates im Zeitraum von 2008 bis 2017 keine einzige Kontrolle auf.“
„Es klingt wie Hohn, wenn Minister Schmidt in seiner Antwort begründet, warum etwa die Straßenbauverwaltung keine genaueren Zahlenangaben zur Verfügung stellt: da >>Planungen für Verkehrsvorhaben … in aller Regel von öffentlichen Planungsträgern aufgestellt (werden), die an Recht und Gesetz gebunden sind und von denen man eine Umsetzung des festgestellten Plans (einschließlich der gesamten Kompensationsmaßnahmen) erwarten darf.<<

„Diese Antwort ist für einen Umweltminister ein Armutszeugnis. Gerade Straßenbauvorhaben sind oft mit gravierenden Eingriffen in die Natur verbunden. Hier gilt der bewährte Grundsatz: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“
„In Sachsen herrscht im Umweltbereich ein erschreckendes Vollzugsdefizit: Offenbar sind die zuständigen Behörden in Sachsen personell und fachlich nicht ausreichend in der Lage, die Erfüllung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kontrollieren, anzumahnen und erforderlichenfalls durchzusetzen.“
Dies hat auch der Sächsische Rechnungshof in seinem jüngst veröffentlichten Jahresbericht 2017 kritisiert. Demnach ist das sächsische Kompensationsflächenkataster ‚Koka-Nat‘ unvollständig und >>unterstützt daher weder Ministerium noch Landesdirektion oder Untere Naturschutzbehörden ausreichend bei ihrer Aufgabenwahrnehmung<<. Vom Rechnungshof benannt werden Versäumnisse der Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und anderer Genehmigungsbehörden. Die Landesdirektion Sachsen habe ihre Fachaufsicht nicht ausgeübt.

„Laut der Antwort von Minister Schmidt auf meine Kleine Anfrage wollen sein Ministerium und die Landesdirektion Sachsen zukünftig >>dafür Sorge tragen, dass die Mängel abgestellt werden<<. Im Interesse unserer Natur ist zu hoffen, dass dies auch tatsächlich der Fall sein wird. Wir GRÜNEN werden am Thema dranbleiben.“

>> Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) ‚Erfüllungsstand von Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft in Sachsen‘ (Drs 6/10965)
edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx

>> Jahresbericht 2017 Sächsischer Rechnungshof, Kapitel Umsetzung der Eingriffsregelung im Freistaat Sachsen: www.rechnungshof.sachsen.de/JB2017-I-25.pdf

>> Beispiele finden sich in der Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) ‚Erfolg bzw. Misserfolg und Stand der Funktionskontrollen für Naturschutzersatzmaßnahmen als Ausgleich für Eingriffe beim Bau der Autobahn A 17 in Sachsen‘ (Drs 6/9794)http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=9794&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

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