Dresden. Der umweltpolitische Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion Wolfram Günther lehnt die Weiterplanung der B 181 in Leipzig östlich der B 186 aufgrund der ungenügenden Verkehrswirkung ab.
„Der Abschnitt der B 181 zwischen Dölzig und Rückmarsdorf ist der einzig verbliebene Straßenabschnitt, der durch freie, als Landschaftsschutzgebiet geschützte Landschaft verläuft. Nun soll zu dieser alten Trasse zusätzliche eine stark ausgebaute Variante im Landschaftsschutzgebiet Elster-Luppe-Aue hinzukommen. Entsprechende Planunterlagen liegen der Landesdirektion aktuell zut Prüfung vor“, erklärt der Abgeordnete.
„Für die Trasse fehlt jegliche Planrechtfertigung. Es entsteht im Landschaftsschutzgebiet ein neuer Unort der lediglich eine Verschiebung des Staus nach Leipzig hinein bewirkt. Staus entstehen zur Hauptverkehrszeit an den Hauptkreuzungen und gerade nicht auf dieser freien Strecke. Der angemessene Ausbau der teilweise überlasteten Knotenpunkte sowie der Ausbau zwischen der Autobahn und dem Knoten zur B 186 sind völlig ausreichend, um den Verkehrsfluss in den Hauptstoßzeiten zu verbessern. Die geplante Neutrassierung der B 181 ergibt dagegen keinerlei Sinn, da dies nichts am temporären Rückstau von den Knoten in Burghausen-Rückmarsdorf ändert. Ohne verkehrlichen Nutzen, würde mit der Neutrassierung aber der einzige landschaftsgeschützte Abschnitt zerstört.“
Der auch als als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Planungsrecht tätige GRÜNE-Landtagsabgeordnete Günther verweist auch auf eine stattliche Zahl von rechtlichen Problemen, die der Genehmigung durch die Landesdirektion im Wege stehen.
„Die Planer arbeiten mit veralteten und nicht plausiblen Verkehrsentwicklungszahlen, verwenden ungenügende Tiererhebungen nach veralteten Methoden und weisen in den vorgelegten Planentwürfen zu geringe Ausgleichsmaßnahmen aus.“
Bei der geplanten Neutrassierung nach Süden entsteht eine zusätzliche Straße direkt am europäischen Vogelschutzgebiet ‚Leipziger Auwald‘.
„Das europäische Umweltrecht ist rechtlich sehr hoch angebunden. Kommt es wie hier zur zusätzlichen Schädigung der Erhaltungsziele des Schutzgebietes, muss die Planung den Europäischen Umweltbehörden vorgelegt werden. Da keine ganz besonderen öffentlichen Interessen vorliegen. ist die Planung nicht zu genehmigen.“
Nach Ansicht des Abgeordneten hat der Planungsträger die schon in der Vergangenheit einmal vorgelegte Planung zur B 181 nur geringfügig überarbeitet und dabei die Weiterentwicklung des europäischen Planungsrechts übersehen.
„Wir GRÜNEN freuen uns ja grundsätzlich, wenn Dinge recycelt werden. Allerdings hat der Planungsträger mit seinen Unterlagen zur B 181 eher eine planungsrechtliche Altlast vorgelegt.“
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