Wenn wir in Sachsen weiter machen wie bisher, dann werden wir das Ziel eines „klimaneutralen Wohnungsbestandes“ nicht erreichen

Redebausteine des Abgeordneten Wolfram Günther zur Aktuellen Debatte der GRÜNEN-Fraktion:
„Auch auf Sachsen kommt es an – Konsequenzen aus dem UN-Klimagipfel 2014 ziehen“
5. Sitzung des Sächsischen Landtags, 18. Dezember 2014, TOP 1

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

was können wir konkret neben dem Ausstieg aus der Braunkohlevertsromung in Sachsen tun, um den menschengemachten Anteil an der Klimaerwärmung zu verringern?

Verkehr:
Ohne Verlagerung vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel, Rad und Fußverkehr gibt es keine echte Reduktion von Emissionen im Vehkehrssektor.
Wir brauchen echte Alternativen zum Auto in der Fläche.
Diese Regierungskoalition setzt aber nur auf die sehr langfristig realisierbare und teure Eisenbahnstrecke Dresden–Prag. Die naheliegenden und dringenden Projekte wie der Ausbau Dresden–Görlitz werden dadurch gefährdet.
Ändert sich diese Herangehensweise nicht, bleibt ein landesweit funktionierender Sachsentakt nichts als ein Prüfauftrag.

Wärme:
Da finden wir gar nichts außer einigen Forschungs- und Beratungsideen. Keine Ziele für erneuerbare Energien oder Einsparmaßnahmen.
45 Millionen für Energieeffiezienz in den Kommunen, verkündete der Umweltminister Thomas Schmidt in der letzten Woche. „Die Förderrichtlinie für Energieeffizenz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Erreichen unserer ehrgeizigen Klimaziele“, so der Minister. „Wir wollen mithilfe der geförderten Projekte insgesamt 40.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr einsparen.“

1. Klimaschutz im Wärmebereich
Bis zum Jahr 2050 will Deutschland seine Treibhausgasemissionen um 80-95 Prozent reduzieren. Der Energiesektor muss dafür komplett emissionsfrei werden. Das schließt die Wärmeversorgung ein.
Leider haben wir in Sachsen bisher keine Strategie um diese Ziele zu erreichen. Der Freistaat (15 Prozent Wärmeenergie weniger als 2010) ist mit Bayern Schlusslicht bei den Einsparzielen bis 2020.
Andere Bundesländer haben längerfristig das Ziel bis 2050 rund zwei Drittel Energie einzusparen – Sachsen nicht.

Wir haben deshalb Prof. Clemens Felsmann und Dr. Karin Rühling von der Professur für Gebäudeenergietechnik und Wärmeversorgung der TU Dresden mit der Studie „Wärmeversorgung für Sachsen aus Erneuerbaren Energien“ beauftragt (Haushalte und Gewerbe ohne Industrie).
Ergebnis, wenn wir so weiter machen wie bisher:

  1. Durch die Steigerung der Wohnfläche auf 50 m²/Einwohner bei einer Sanierungsrate von 1 Prozent pro Jahr und einer dabei erreichbaren Reduzierung des Energieverbrauchs um ein Drittel ist der Endstand der meisten Gebäude bei einem Energieverbrauch von 50-60 kWh/m²/a.
  2. Bis 2050 werden gerade mal 30 bis 40 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammen.
  3. Der Neubaubestand liegt dann bei fünf bis zehn Prozent – das tolle neue Passivhaus wird es also allein nicht reißen.

 

Wenn wir in Sachsen weiter machen wie bisher, dann werden wir das Ziel der Bundesregierung eines „klimaneutralen Wohnungsbestandes“ nicht erreichen.
Dabei zeigt die TU-Studie: mit ein paar Anstrengungen ist ohne Komfortverlust wirtschaftlich möglich: Einsparung von knapp 90 Prozent fossiler Energie für Wärme.

1.1 Landesbürgschaften für Investitionen in Energiesparmaßnahmen
Der Erfolg der Energiewende im Strombereich wurde vor allem von Bürgern und Mittelstand geschaffen. Durch die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung wurde ihnen der Zugang zu günstigen Bankfinanzierungen geschaffen, weil die Erträge aus der Solaranlage als sichere Einkünfte für die Rückzahlung der Darlehen angesehen werden.

Im Bereich der Energieeinsparung ist das heute anders. Wollen Bürger eine effizientere Heizung, eine Solarthermieanlage oder besser isolierende Fenster einbauen, dann wird das geldwerte Einsparpotenzial von den Banken bei der Kreditvergabe nicht berücksichtigt, obwohl die Firmen mit dem Angebot sehr wohl eine Einsparprognose abgeben können. Das führt zu einer Klemme bei der Finanzierung gewollter und hoch wirtschaftlicher Energiesparprojekte.

Nach Anregung durch die „Leipziger Initiative“ des Leipziger Unternehmers Bernd Felgentreff schlagen wir vor, solche Einsparzertifikate mit einem Bürgschaftsprogramm des Freistaates Sachsen zu banktauglichen Dokumenten aufzuwerten. Handwerker, die an diesem Programm teilnehmen wollen, müssen sich auf einheitliche, definierte Bewertungskriterien verpflichten. Wird eine prognostizierte Einsparung in der Praxis nicht erreicht, so steht dafür zunächst das Unternehmen gerade, das sie zertifiziert hat. Dem Freistaat entstehen nur bei Nichterreichen der Prognose und Ausfall des Unternehmens Kosten, weil dann die Ausfallbürgschaft die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditinstitut sichert.

Damit wollen wir die Kreditklemme im Wärme-Energiespar- und Energieeffizienzbereich lösen. Wir halten das für ein Instrument, das bei minimalem wirtschaftlichem Risiko für den Freistaat eine Welle privater Investitionen auslöst, die ihrerseits Wachstum, Beschäftigung und Steuereinnahmen in der mittelständischen sächsischen Wirtschaft schafft und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Gutachten zertifizierter Sachverständige, die bei großen Sanierungen ohnehin für KfW-Kredite und EnEV-Nachweis erforderlich sind, können die erwartbaren Einsparungen ermitteln. Durch die staatliche Bürgschaft würde jede Bank das zusätzlich verfügbare Einkommen bei der Kreditvergabe berücksichtigen. Dem Freistaat entstehen nur dann Kosten, wenn die Einsparung nicht erreicht wird und der Kreditnehmer dadurch ausfällt.
Mit diesem Instrument könnten private Investitionen gefördert werden, ohne den Landeshaushalt übermäßig zu belasten.

Beispiel: Familie A möchte in eine Solarthermieanlage von 40 m² investieren. Dafür benötigt sie einen Kredit von 23.000 Euro. Sie kann mit der neuen Anlage im Jahr rund 1.000 Euro für 17.000 kWh Gas einsparen, die sie als echte Zusatzliquidität verfügbar hat. Dann kann sie diese 1.000 Euro zur Tilgung des Kredites einsetzen. Durch die Bürgschaft können diese 1000 Euro durch die Bank wie eine sichere jährliche Einnahme berücksichtigt werden.

1.2. Klimaschutz im Wärmebereich: Fachliche und finanzielle Unterstützung sächsischer Kommunen bei der Aufstellung kommunaler Wärmenutzungspläne
Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2011 wurde den Kommunen ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, mit der Bauleitplanung Klimaschutz zu betreiben. Sie können Flächennutzungspläne aufstellen mit „Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, insbesondere zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung“ (§5 Abs.2 Nr. 2b BauGB).

Damit haben sie die Möglichkeit sowohl Fernwärmegebiete als auch Gebiete für die Nutzung Erneuerbarer-Wärme-Anlagen und Speicher vorzugeben. Im Bebauungsplan können dann auch konkrete Standorte dafür festgelegt werden (§9 Abs.1Nr.12 BauGB).

Praktische Voraussetzung dafür ist allerdings die Entwicklung von kommunalen Energiekonzepten mit Wärmenutzungsplänen. Denn nur durch eine (stadtteil-)genaue Betrachtung von Potenzialen, Abwärmequellen und Verbrauchsstrukturen ist eine sinnvolle Planung möglich. Beispielhaft wurde ein stadtweit detaillierter Wärmebedarfsplan für Bielefeld entwickelt. Die ersten Praxistests haben gezeigt, dass sich trotz des vergleichsweise hohen Aufwandes die Erwartungen erfüllt haben. Zielkonflikte können vermieden werden, wenn Kommunen zum Beispiel Baugebiete für Passivhaussiedlungen ausweisen, die mit konventionell ausgelegten Netzen und KWK-Anlagen nicht wirtschaftlich mit Fernwärme zu versorgen sind.

Funktionierende Beispiele, wie die fernwärmeversorgte Passivhaussiedlung Bahnstadt (Heidelberg) zeigen, dass hohe Baustandards mit hocheffizienter Fernwärme vereinbar sind.

Die kommunale Bauleitplanung kann ein sehr wirksames Instrument sein, wenn die Kommune mit strategischen Wärmenutzungsplänen die entsprechenden Voraussetzungen schafft. In Dänemark wurde die Erarbeitung kommunaler Wärmeversorgungspläne schon 1979 verpflichtend eingeführt. Heute liegt der Fernwärmeanteil bei 50% und steigt weiter, während die Kosten sinken

2. Klimaschutz: Gebäude
Die Sanierungsquote der Gebäude in Sachsen stagniert derzeit bei 1 Prozent – in den nächsten Jahren sollten gemäß Vorgabe der EU 3 Prozent das Ziel sein.
Notwendig ist ein Förderprogramm, mit dem energetische Sanierung von Mietwohnungen durch Zuschüsse gefördert wird.

Zusätzlich wird der Freistaat als Immobilienbesitzer seiner potenziellen Vorbildfunktion in keiner Weise gerecht: Von den reichlich 5.000 Gebäuden in Landesbesitz werden derzeit ca. 25 je Jahr saniert (Sanierungsquote von 0,5 %) weniger als der sächsische Durchschnitt.

Darüber hinaus wurde die Förderung von Passivhausneubau; Sanierung mit Passivhauskomponenten; Energetische Sanierung von Betriebsgebäuden seit Sommer 2013 eingestellt.

3. Klimaschutz; Verkehr/Mobilität
Sachsen gehört zu den wenigen Bundesländern, in denen sich die CO2-Emissionen des Verkehrs signifikant erhöht haben. 2006 waren es 1,6 Tonnen CO2 pro Einwohner, 2011 schon rund 1,9 Tonnen.
Dezember 2014 Vorstellung des Bundesländerindex nachhaltige Mobilität durch Allianz pro Schiene: Sachsen nur auf Platz 11.

Mittelpunkt der sächsischen CDU-geführten Verkehrspolitik war bisher der Straßenaus- und Neubau. Für die Staatsregierung ist das Auto der Hauptverkehrsträger zur Gewährleistung der Mobilität im ländlichen Raum. „Ziel von jedem Dorf in einer halben Stunde mit dem Auto zur nächsten Autobahnauffahrt“ und nicht flächendeckendes Angebot an Bus und Bahn.

Der öffentliche Verkehr hat seit 2011 massive Kürzungen erfahren. Mit der Änderung der ÖPNV-Finanzierungsverordnung bekommen die sächsischen Verkehrsverbünde zwischen 2011 und 2014 132 Mio Euro weniger.

Von den 88 Mio. Euro, die Sachsen aus jährlich vom Bund für kommunale Verkehrsinfrastruktur erhält (sogenannte Entflechtungsgelder), werden nur 13 Mio Euro für den ÖPNV genutzt, der Rest fließt komplett in den Straßenbau. Mit dieser Geringstverteilung für ÖPNV hält Sachsen bundesweit die Rote Laterne. Folge waren und sind Abbestellungen (Abbestellung der RB Linie 110 Meißen – Nossen – Döbeln
Abbestellung Zwotental – Adorf ) und seit Jahren deutlich höhere Ticketpreise im Nahverkehr (in den letzten 4 Jahren wurden die Tarife durchschnittlich um 15 % erhöht).

Jahrelange Kürzungspolitik bei Radverkehrsförderung in Sachsen hat Folgen:
In Sachsen verfügen nur 15 Prozent der Bundes- und Staatsstraßen über einen straßenbegleitenden Radweg – in Bayern ist der Anteil knapp dreimal so hoch. An Kreisstraßen sieht es nicht besser aus: Deutschlandweit ist der Anteil der Kreisstraßen mit begleitenden Radwegen nur in Rheinland-Pfalz geringer.
Sachsen hat 2014 die Bedarfsmeldung an Förderung für den Radwegausbau beim Bund gegenüber 2013 halbiert, weil Radverkehr überhaupt kein Schwerpunkt im Wirtschaftsministerium war und auch kaum Personal zur Verfügung stand.

Wer sich beim Geld aber freiwillig hinten anstellt, kann logischerweise auch fast nichts bauen. Andere Bundesländer mit ambitionierter Radpolitik haben dieses Geld gern mitgenommen.
2013 hatte Sachsen 7,25 Millionen Euro angemeldet und 4,56 Millionen Euro erhalten.
2014 hat Sachsen dann freiwillig nur noch einen Finanzbedarf von 3,6 Millionen Euro für den Radwegebau- und erhalt an Bundesstraßen bei Bund gemeldet und dementsprechend nur 2,88 Millionen Euro erhalten.

Damit flossen nur noch 3,5 Prozent der verfügbaren Bundesmittel für Radwegbau an Bundesstraßen nach Sachsen. (bei einem 5 Prozent Anteil der Bevölkerung und der Fläche in Deutschland)

 

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