Günther: Der Erhalt der Natur ist eine grundlegende Aufgabe des Freistaates und kein Hobby Einzelner

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Foto: Juliane Mostertz (FOTOGRAFISCH)

Redemanuskript des Abgeordneten Wolfram Günther zur Aktuellen Debatte der GRÜNEN-Fraktion:
„Naturschutz in Sachsen vor dem Aus? Fördermittelproblematik sofort lösen!“
28. Sitzung des Sächsischen Landtags, 04. Februar 2016, TOP 1

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

in Sachsen wird Flächennaturschutz derzeit fast ausschließlich durch die Nutzung von EU-Fördermitteln über die Programme Natürliches Erbe (NE) und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AuK) durchgeführt.

Um die Arten- und Lebensraumvielfalt, die natürlichen Existenzgrundlagen in diesem Land zu erhalten, setzt die Staatsregierung auf das Grundprinzip „Kooperation vor Restriktion“. So ist es unter anderem im „Programm zur Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen“ formuliert. Doch Kooperation gibt es unter marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht zum Nulltarif. Dazu muss der Freistaat attraktive Angebote machen. Vor allem in Form von Förderrichtlinien, die möglichst zielgenau solche Leistungen honorieren, die tatsächlich der Biologischen Vielfalt zugutekommen.

Der Beginn der neuen Förderperiode 2015 erwies sich für den sächsischen Naturschutz als verhängnisvoller Fehlstart. Die neuen, praxisfernen Förderrichtlinien des sächsischen Umweltministeriums (SMUL) machen die Biotoppflege von Lebensräumen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten vielerorts unmöglich und gefährden das gesamte System von Naturschützern und Naturschutz als solches.

1. Kopplung der Naturschutzförderung an EU-Mittel

Gemäß einer politischen Grundsatzentscheidung soll Förderung grundsätzlich in Form einer Kofinanzierung von EU-Mitteln erfolgen. Und so machten sich die Mitarbeiter des SMUL daran, sowohl die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen als auch die der eigentlichen Naturschutzmaßnahmen irgendwie passfähig zu machen zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER). Dies geschah in der Abgeschiedenheit des Ministeriums, Öffentlichkeitsarbeit begrenzte sich auf die Pflichtkonsultationen der sogenannten WiSo-Partner. Mitwirkung von Naturschutzpraktikern war ganz offensichtlich nicht erwünscht. Das SMUL hatte einzig die schwierigen Zugänge zu den EU-Fördertöpfen im Blick – und verlor dabei aus selbigem, dass die Richtlinien ja auch praktische Ziele für die Arten- und Biotopvielfalt in Sachsen erreichen sollten.
Bald zeigte sich, dass das neue ELER 2013 recht wenig mit Naturschutz im Sinn hat. Die Worte „Naturschutz“ oder „Biologische Vielfalt“ finden in der ELER-Verordnung nur sehr selten Berücksichtigung, „Biotoppflege“ oder einen ähnlichen Begriff gibt es darin gar nicht.

2. Bürokratieaufwand für Naturschützer fast nicht mehr zu schaffen

Dafür verlangen die europäischen Förderregularien heute noch kompliziertere Bewilligungs- und Kontrollregularien als in der Vergangenheit, mit denen sie schon Antragstellern wie Behörden das Leben außerordentlich schwergemacht hatten.
Das Ergebnis jetzt: Totalstau bei der Naturschutzfinanzierung. Es steht prinzipiell zwar ziemlich viel Geld bereit, aber dieses kann entweder nicht abgerufen werden oder überfordert mit seinen Nebenbedingungen die Naturschützer.

3. Antragsbearbeitung und Auszahlungen stagnieren seit 2013 bzw. 2014

Antragsablauf Biotoppflege:
Die lief bisher unter der (alten) Förderrichtlinie Natürliches Erbe. Also: Erhalt der Antrags-CD Mitte März, Abgabe des Antrags 15. Mai, eingeholt werden musste währenddessen unter anderem noch die „Naturschutzfachliche Stellungnahme“ von den LfULG-Außenstellen. Dann Mäherei im Sommer, anschließend Abrechnung, ggf. Kontrolle, Fördermittelauszahlung im Oktober/November.
2014, im „Zwischenjahr“, war keine Neubeantragung von zusätzlichen Biotoppflegeflächen mehr möglich, aber die vorher schon geförderten Flächen wurden das Jahr über noch gefördert.
Jetzt steckt die Biotoppflege komplett mit in der Agrarförderrichtlinie AuK drin, dass heißt, es gelten auch dieselben Fristen wie für normale Landwirtschaftsflächen. Wie bisher Antrags-CD ab Mitte März, Antragsabgabe 15. Mai, nun ohne Naturschutzfachlicher Stellungnahme, dafür stehen aber auf der Antrags-CD max. 3 Förderkategorien/Pflegeformen zur Auswahl. Mahd im Sommer, ggf. Kontrollen – dann Warten bis April des Folgejahres auf die Auszahlung des Geldes. Ist in der Landwirtschaftsförderung schon lange so, aber Naturschutzvereine haben enorme Probleme mit der doppelt bis dreimal so langen Vorfinanzierungsfrist.

Antragsablauf, sonstige Naturschutzmaßnahmen (Biotopgestaltung, Artenschutz, Öffentlichkeitsarbeit …):
Bisher „Natürliches Erbe“, jetzt auch wieder „Natürliches Erbe“. Nun aber bis auf Wolfsprävention, komplett EU-finanziert. Letztmalig mögliche Antragstellung nach der alten NE-Richtlinie war gegen Ende 2013. Die letzten, damals beantragten Projekte mussten bis Frühjahr 2015 abgeschlossen werden. Doch 2014 konnten keine neuen NE-Projekte/-Maßnahmen beantragt werden.
Mit der Anfang 2015 in Kraft getretenen neuen NE-Richtlinie gibt es jetzt das „Aufruf-Verfahren“. Dazu gab es am 31. März 2015 den ersten Aufruf. Zwei bis drei weitere waren für das Jahr eigentlich geplant. Doch es gab viel mehr Anträge zum ersten Aufruf als das SMUL kalkuliert hatte, wobei man von „Kalkulation“ ja eigentlich nicht reden kann. Daraufhin kollabierte das gesamte NE-Fördersystem.
Für B1/B2 (Planungen und Arterfassungen) wurde der erste Aufruf im Herbst in der Folge komplett eingestampft und ein neuer Aufruf gestartet. Scheinbar werden die daraufhin eingegangenen Anträge jetzt bearbeitet. Ein ähnliches Schicksal soll allen A1-A2-A3-Anträgen (Biotopgestaltung, Artenschutz, Technik) drohen. Da war die Rede von einem neuen Aufruf Ende Januar, was aber offenbar nicht geschehen ist.
Also: völlig offen, wann da was genehmigt wird, wann die Arbeiten erfolgen können und wann das Geld dann am Ende dafür ausgezahlt wird.

Also nicht nur der Inhalt der Förderrichtlinien, sondern auch die Fristen und das damit bedingte neue System der Vorfinanzierung von Förderprojekten durch die Antragsteller sind völlig realitätsfremd.

Seit dem Übergang von der letzten zur aktuellen Fördermittelperiode – also vom Jahr 2013 bis heute ist eine Lücke in den Naturschutzprojekten selbst, seit 2014 zudem im Geldfluss entstanden. Jeder wirtschaftlich kalkulierende Betrieb wäre lange insolvent.

Doch auch bei regulärem Ablauf kann das neue Fristensystem nicht funktionieren. Es war schon in der letzten Förderperiode schwer genug, das Geld für die Mahd artenreicher Berg- und Nasswiesen, Borstgras- und Magerrasen bis zu vier/fünf Monate aus eigener Tasche vorschießen zu müssen. Mit der kompletten Unterordnung von Biotoppflegemaßnahmen unter die Agrarförderung wird von den Wiesenpflegern nunmehr erwartet, bis zum nächsten Frühling, bis zu zehn Monate nach der geleisteten Arbeit, auf die Auszahlung des Fördergelds zu warten. Was für Landwirte, die ihr Haupteinkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb erzielen, bereits Normalität sein mag, ist für Umweltvereine, Landschaftspflegeverbände und ehrenamtliche Einzelkämpfer schlicht unzumutbar: Naturschützer verkaufen keine Orchideen oder Schmetterlinge – vielmehr erfüllen sie aus weitgehend uneigennützigen Beweggründen gesamtgesellschaftliche, letztlich staatliche Aufgaben. Statt hier also Anreize zu schaffen, werden die Naturschützer sogar finanziell bestraft.
Vielerorts haben die antragstellenden Privatpersonen oder Vereine trotzdem die längst anfallende Aufgaben erledigt und Ausgaben getätigt. Nun warten sie händeringend auf die Fördermittel.

4. Behörden des Freistaats komplett überfordert mit selbstgemachter Bürokratie

Die neuen Förderrichtlinien AuK/2015 und NE/2014 mit all ihren Unklarheiten bringen auch die damit befassten Behörden des Freistaates an die Grenze der Belastungs- und Arbeitsfähigkeit. Noch mehrere Monate nach dem ersten „Aufruf“, d.h. dem Antragstermin der Richtlinie Natürliches Erbe im März 2015 warteten die Bewilligungsbehörden auf die entsprechende Bearbeitungs-Software, die ihnen das SMUL nicht zur Verfügung stellen konnte.

Was eigentlich zur Verwaltungsvereinfachung gedacht war, entpuppte sich als grandioses Beschäftigungsprogramm für Behördenmitarbeiter: Die Vorabfestlegung von Förderkulissen für Grünlandmaßnahmen in der Richtlinie AuK. Die möglichen Fördermaßnahmen, die die Flächennutzer auf ihren Antrags-CDs nun angeboten bekamen, gehen in sehr vielen Fällen entweder an den praktischen Möglichkeiten der Landwirte und Biotoppfleger vorbei oder bleiben finanziell hinter den Erfordernissen zurück oder widersprechen den für die Erhaltung der vorkommenden Pflanzen- und Tierart gebotenen Maßnahmen.
Die Antragsteller nahmen notgedrungen das sogenannte „Korrekturpunktverfahren“ in Anspruch, mit dem sie ihre Einwände und Änderungswünsche den Bewilligungsbehörden mitteilen konnten. 5566 über Agrarförderung (einschließlich Biotoppflege) beantragten Grünlandflächen stehen 6225 Korrekturpunkte gegenüber – eine Fehlerquote von 112 Prozent.

5. Wertvollste Naturschutzflächen sind akut und dauerhaft im Bestand bedroht

Betroffen sind auch 870 Biotoppflegeflächen – in der Regel wertvolle Lebensräume seltener, gefährdeter Arten, die noch in der letzten Förderperiode gepflegt wurden, für die nun, unter den neuen Bedingungen, gar kein Antrag mehr gestellt wurde/werden konnte. Und, noch bedenklicher: 212 Flächen in 35 Naturschutzgebieten gehören dazu, ebenso wie 238 Lebensraumtypen-Flächen in 104 Natura-2000-Gebieten. Das dürfte wohl auch die EU interessieren, wenn Sachsen es nicht schafft, einen guten Erhaltungszustand so vieler LRT in den FFH-Gebieten zu sichern, wonach es gemäß der FFH-Richtlinie verpflichtet ist.

Ganz verheerend ist das nahezu totale Versagen der Richtlinie Natürliches Erbe seit Beginn der neuen Förderperiode. Große Hektik war angesagt bei den Antragstellern im Vorfeld des ersten Aufrufs Ende März 2015. Sie schafften es, 382 Projekte und Maßnahmen rechtzeitig einzureichen. Nachdem 2014, in der „Zwischenphase“ zwischen alter und neuer NE-Richtlinie, keine Antragstellungen möglich waren, wäre eigentlich mit noch mehr Anträgen zu rechnen gewesen, die in der Kürze der Zeit jedoch von den oft ehrenamtlich tätigen Naturschutzakteuren nicht einreichungsfähig gemacht werden konnten.
Nur das SMUL hat offensichtlich nicht mit so aktiven Naturschützern und so vielen Anträgen gerechnet. Die mit dem ersten Aufruf für die einzelnen Fördertatbestände bereitgestellten Budgets erwiesen sich in den meisten Fällen als hoffnungslos unterkalkuliert. Allein die Anträge zum Paket „Biotopgestaltung, Artenschutz, Technik“ (A1, A2, A3), also dem Kern der Naturschutzpraxis, beliefen sich auf 316 Prozent des bereitgestellten Finanzvolumens. Bei den meisten anderen „Fördertatbeständen“ sah es nicht viel anders aus.
Seither sind über zehn Monate vergangen. Es gab bisher keine Bewilligungen für Naturschutz-Öffentlichkeitsarbeit, nicht für wichtige Planungen, ebensowenig für Arterfassungen wie etwa Amphibienzaunbetreuungen. Und auch nicht für die NATURA-2000-Gebietsbetreuung, die nach mehrjähriger, sehr erfolgreicher Pilotphase nun nicht mehr über Ehrenamtspauschale laufen soll, sondern ebenfalls mit ins NE-Kuddelmuddel gedrängt wurde.
Am kritischsten von allem: Von 236 beantragten praktischen Naturschutzmaßnahmen (A1, A2, A4, A5) konnten bisher ganze 6 (!) bewilligt werden (Maßnahmen im Wald).

6. Verdrängung von Naturschützern durch Agrarunternehmen

Während Naturschützern ihre Arbeit unmöglich gemacht wird, öffnet die neue Form der Biotoppflegeförderung andernorts Mitnahmeeffekten Tür und Tor. Denn offensichtlich profitieren große Agrarunternehmen von den neuen Förderbedingungen, die sich spezialisierte Fördermittel-Bearbeiter leisten können, während naturschutzgerecht wirtschaftende Nebenerwerbslandwirte und weitgehend ehrenamtlich organisierte Naturschutzvereine von den bürokratischen Hürden noch mehr überfordert werden als bisher schon. Jedoch fast immer sind es die lokalen Naturschutzakteure, die über das entsprechende Wissen und Können, über notwendige Kleintechnik und, vor allem, viel Enthusiasmus für die Natur verfügen.
Was sie nicht haben, ist Geld für die Bezahlung von Bürokratie-Mitarbeitern, und auch kein Geld für die Vorfinanzierung von Förderprojekten.
Während viele hunderte „echte“ (seit Jahren aufwendig gepflegte) Wiesenbiotope 2015 ungemäht bleiben mussten, wurden fast zwei Drittel der letztes Jahr bewilligten 2600 Hektar GL2-Flächen von Großbetrieben (über 100 Hektar) beantragt. Die Erklärung dafür? Es gibt keine Vorgaben mehr, wie ein Biotop zu pflegen ist. Und so manche Nasswiese, deren Förderhöhe vorab auf Handmahd-Basis kalkuliert worden war, wurde nun mit viel zu schwerer Technik befahren. Die Schäden waren vielerorts unübersehbar, nur im SMUL will man davon nichts mitbekommen haben.

7. Dagegen funktioniert eigenes Landesprogramm ohne EU-Mittel

Wesentlich erfolgreicher lief es hingegen bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Wolfsschadenprävention/“Fördergegenstand E“. Hier konnten 504 Anträge bewilligt werden, vergleichsweise rasch und unkompliziert. Grund für das wesentlich bessere Funktionieren des Förderinstrumentariums bei der Wolfsschaden-Prävention: das Geld für Teil E der Richtlinie Natürliches Erbe kommt vom Freistaat Sachsen und muss nicht den aus der ELER-Verordnung resultierenden Antragsprozeduren einer EU-finanzierten Förderung unterworfen werden.

 

GRÜNE Forderungen

Wenn nicht umgehend gehandelt wird, drohen Kündigungen in den betroffenen Vereinen. Private Naturschützer geben auf, die Flächen fallen brach und Lebensräume und deren Arten verschwinden unwiederbringlich. Gewachsene Strukturen, Wissen und Engagement drohen verloren zu gehen. Dabei sind für die Naturschutzarbeit auf diesen Flächen zum Teil jahrzehntelang Fördermittel geflossen.

unmittelbar:
1. unverzügliche Abarbeitung des Bearbeitungsstaus bei der Biotoppflegeförderung (Korrekturpunkte) und der Bewilligung von Naturschutzmaßnahmen nach Richtlinie Natürliches Erbe sowie umgehende Auszahlung der Fördermittel für erbrachte Naturschutzleistungen (zunächst Abschluss der mit dem Aufruf vom 31. März 2015 begonnenen Prüfungen; dann zeitnah neue Aufrufe mit ausreichenden Finanzbudgets)
Gegebenenfalls ist das Personal in den Fach- und Förderzentren, das für die Bewilligungen zuständig ist, dafür aufzustocken.
2. Ausweitung des neuen, aber derzeit sehr beschränkten „Finanzierungsinstruments für Artenhilfs- und Biotopschutzmaßnahmen“ (FABio) auf weitere Arten, Lebensräume und Maßnahmen – z.B. Öffnung von FABio für alle NE-Maßnahmen, deren Bewilligungsphase länger als drei Monate (ab Aufruf-Termin) dauert.
Dazu sind den für die Umsetzung von FABio zuständigen Unteren Naturschutzbehörden ausreichend Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls auch die Anstellung eines zusätzlichen „FABio-Mitarbeiters“ zu ermöglichen.
3. unkomplizierte Bereitstellung von Finanzmitteln zur Überbrückung von Vorfinanzierungsfristen für Naturschutzvereine, Landschaftspflegeverbände und andere nichtkommerzielle Antragsteller.
(Die angebotenen Überbrückungskredite der SAB mit „flexiblen Zinsen“ können keine Lösung sein)

2016/2017:
4. Behebung von Mängeln der Förderrichtlinien AuK/2015 und NE/2014 zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Zwischenevaluation); vorausgehen muss ein intensiver Konsultationsprozess mit Naturschutzpraktikern
5. Sicherung der bestehenden und Schaffung neuer Naturschutzstationen, einschließlich ausreichend Finanzen und Personal
6. Weiterentwicklung von FABio zu einem vielseitig einsetzbaren, unkomplizierten Finanzierungsinstrument von Naturschutzmaßnahmen – wiederum mit vorausgehenden intensiven Konsultationen mit Naturschutzpraktikern und Unteren Naturschutzbehörden.

mittelfristig:
7. Erarbeitung einer umfassend neuen Naturschutz-Förderrichtlinie für die nächste Förderperiode, finanziert mit Landesgeldern, möglichst unkompliziert, aber zielgenau, basierend auf echtem Vertragsnaturschutz. Bei der Erarbeitung müssen von Beginn an Naturschutzpraktiker aus allen Bereichen und Teilen Sachsens einbezogen werden.
8. Haushaltsfinanzierte Absicherung der wichtigsten Biotoppflege-, -gestaltungs-  und Artenschutzmaßnahmen über ein langfristig zu sicherndes Netz von Naturschutzstationen (mindestens zwei bis drei pro Landkreis, jeweils mit Personal und Grundausstattung).

Der Schutz und die Pflege der Biologischen Vielfalt kann nicht dem Selbstlauf überlassen werden, dies sind wir den Menschen von heute und morgen, unseren Mitgeschöpfen, aber auch der sächsischen Verfassung schuldig. Der Schutz der Umwelt als Lebensgrundlage ist in Artikel 10 der Sächsischen Verfassung festgeschrieben. Der Erhalt der Natur, d.h. der Arten, Lebensräume und der genetischen Vielfalt ist eine ganz wesentliche und grundlegende Aufgabe des Freistaates und kein Hobby Einzelner. Naturschutz ist Daseinsvorsorge für die Gesamtgesellschaft.

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