Günther: Die bestehenden Zielkonflikte von Naturschutz und Freizeitvergnügen müssen mit ordentlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren gelöst werden.
Dresden/Leipzig/Markkleeberg/Z
„Im Laufe der letzten Jahre entstanden an den beliebten Gewässern in Leipzig, Markkleeberg und Zwenkau zahlreiche neue gewerbliche Bootsverleihbetriebe. Die Vielzahl der aktuell ausleihfähigen Wasserfahrzeuge führte an sonnigen Sommerwochenenden und an Feiertagen regelmäßig zu sehr starkem Bootsverkehr und Überlastungen der teilweise recht schmalen Gewässer. Bei meinen Spaziergängen an den Leipziger Gewässern und im Südraum fiel mir schon in den letzten Jahren die abschnittweise auftretende sehr hohe Bootsdichte auf. Weder das Paddelvergnügen noch die Sicherheit bei der Begegnung von Motorbooten mit Ruderbooten schien an den Wochenenden noch gegeben.“
Anhand der stichpunktartigen Bootszählungen wurden besonders auf der Pleiße (maximale Zählung 504 Bootsbewegungen am Tag) und der Stadtelster (maximale Zählung 963 Bootsbewegungen am Tag) sehr deutliche Überschreitungen der Prognosen aus dem Wassertouristischen Nutzungskonzept der Region Leipzig (WTNK 2006/2007) festgestellt.
Da der Verleihbetrieb nicht zum sogenannten Gemein- oder Jedermannsgebrauch gehört, müssen die Ausleihboote für die Sicherheit schifffahrtsrechtlich und zum Schutz der Umwelt wasserrechtlich von den zuständigen Behörden zugelassen werden.
In Leipzig, Markkleeberg und Zwenkau sind derzeit insgesamt 629 dieser Verleihboote schifffahrtsrechtlich zugelassen. Für 415 Boote im Stadtgebiet von Leipzig fehlt aktuell noch die wasserrechtliche Zulassung, die auch eine Umweltprüfung mit einschließt. Dabei muss untersucht werden, welche Anzahl an Verleihbooten für die Naturschutzgebiete des Auwaldes und die instabilen Tagebauseen tatsächlich verträglich ist.
„In Leipzig wurden die Zulassungsverfahren genau falsch herum angefangen. Für den Gewässertourismus existiert bisher weder eine Strategische Umweltprüfung, noch wurde eine rechtsverbindliche Festlegung von Obergrenzen für die Leipziger Gewässer verabschiedet. Die bisher existierende rein informelle Planung bewirkt Unsicherheiten und dadurch Nachteile für Bürgerinnen und Bürger, Bootsverleiher und die Umwelt.“
„Die Verträglichkeit für die Schutzgebiete des Leipziger Auwaldes muss nun in einem rechtlich genau normierten Prüfungsverfahren geprüft werden. Niemand weiß bisher, wie viele Boote und welche Antriebstypen unter welchen Auflagen tatsächlich in Leipzig verliehen werden können“, so der Abgeordnete.
„Die bestehenden Zielkonflikte von Naturschutz und Freizeitvergnügen müssen mit ordentlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren gelöst werden. Ich fordere die betreffenden Behörden auf, endlich ihre Hausaufgaben zu machen und für klare, rechtskonforme Regeln auf den Gewässern in und um Leipzig zu sorgen. Der anhaltende rechtliche Blindflug muss umgehend beendet werden“, fordert Günther.
>> Antwort von Umweltminister Schmidt auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE)
‚Gewerblicher Bootsverleihbetrieb auf Gewässern in der Region Leipzig – Nachfrage zu Drs.-Nr.: 6/1105‘ (Drs 6/8999):
>> Wassertouristisches Nutzungskonzept in der Region Leipzig (WTNK):
http://www.bgmr.de/downloads/Wassertouristisches%20Nutzungskonzept%20in%20der%20Region%20Leipzig.pdf
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