Staatsregierung legt Axt an Natur-Wiederherstellungsgesetz und gefährdet unsere Lebensgrundlagen 

Biene auf Wildblume

Dresden. Der sächsische Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch hat gemeinsam mit den CDU-Landwirtschaftsministern anderer Länder ein Forderungspapier an die EU-Kommission unterzeichnet, in dem die vollständige Abschaffung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur gefordert wird. Der BÜNDNISGRÜNE-Abgeordnete Wolfram Günther hat in seiner Kleinen Anfrage (Drs 8/3406) nach den Beweggründen für die Ablehnung gefragt.

Zu den Antworten erklärt der naturschutzpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Sachsens neue Regierung tritt den Naturschutz mit Füßen, mal wieder. Mit seiner Ablehnung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur setzt Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch sein radikales Kürzungsprogramm beim Naturschutz fort. Bereits in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2025/26 fiel er bei diesem Thema vor allem durch geplante Streichungen auf.“ 

„Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist eine historische Chance für unsere Artenvielfalt, unsere Böden und unsere Flüsse. Gerade in Zeiten eines dramatischen Biodiversitätsverlustes braucht es den vollen Einsatz für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Statt die Axt an dieses zentrale Umweltgesetz zu legen, sollte Sachsen konstruktiv daran arbeiten, wie wir unsere Naturflächen revitalisieren können – gemeinsam mit Landnutzerinnen, Kommunen und Verbänden. Wir brauchen keine pauschale Ablehnung, sondern praxisnahe Umsetzungsideen, passende Förderprogramme und Planungssicherheit.“

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert deshalb:

  • Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans,
  • faire Finanzierung für Land- und Forstwirtschaft, die bei Projekten mitwirkt,
  • bürokratiearme Verfahren, ohne die ökologischen Ziele zu verwässern und
  • frühzeitige Pilotprojekte in Sachsen, um Synergien zwischen Naturschutz und Landnutzung zu erproben.

Abschließend betont Günther: „Klimaschutz, Hochwasserschutz, gesunde Böden und Artenvielfalt – das alles hängt direkt mit einer intakten Natur zusammen. Das Wiederherstellungsgesetz ist kein Luxus, sondern eine Überlebensfrage.“

Weitere Informationen:


Die Verordnung, seit August 2024 in Kraft, verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen in einen besseren ökologischen Zustand zu versetzen und bis 2050 alle geschädigten Ökosysteme anzugehen. Sie betrifft u.a. Flüsse, Auen, Moore, Agrarlandschaften, Wälder und städtische Grünflächen.

>> Antwort auf die Kleine Anfrage des BÜNDNISGRÜNEN-Landtagsabgeordneten Wolfram Günther: „EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law)“ (Drs 8/3406)

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