Änderung der Sächsischen Bauordnung: Spielraum für Vor-Ort-Entscheidungen bewahren

Rede des Abgeordneten Wolfram Günther zur 2. Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung „Drittes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung“ (Drs 6/9663)
60. Sitzung des Sächsischen Landtags, 27. September, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Grundsätzlich begrüßen wir diesen Gesetzentwurf. Wir haben schon
gehört, dass er ein Jahr überfällig ist. Es geht um die Harmonisierung von
Bestimmungen. Es geht um die Umsetzung von EU-Recht. Es wird einfacher für die
Leute.

Um es noch einmal kurz zu erläutern: Die CE-Kennzeichnung ist kein Zertifikat oder
ähnliches. Es bedeutet nur, dass derjenige, der Produkte in Umlauf bringt, also der
Hersteller, sich darum gekümmert hat, dass er sich an alle EU-Richtlinien
hält. Das teilt er dem Käufer des Produktes dadurch mit. Bisher war es in
Deutschland so, dass man extra die Ü-Angaben aufbringen musste, um zu zeigen,
dass es noch deutsche Vorschriften gibt.

Das Einzige, worüber man jetzt nachdenken könnte, wenn man diese Ü-Angaben
abschafft, wäre, ob die CE-Kennzeichnung ausreicht oder, ob wir jetzt vielleicht unter
Standards kommen, die wir in Deutschland haben. Das hat noch keiner bisher
behauptet. Es wird gesagt, dass es dadurch einfacher wird. Offenbar werden wir
dadurch keine geringeren Verbraucherrechte haben. Das ist also völlig unstrittig und
in Ordnung.

Wir mussten das umsetzen. Es war überfällig. Der einzige Punkt, warum wir dem
jetzt nicht zustimmen, sondern uns enthalten werden, sind tatsächlich die Fälle der
Baudenkmale. Bei den Baustoffen, die jetzt dort zum Einsatz kommen, entscheidet
nicht mehr ganz normal die Untere Bauaufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren.
Das soll jetzt durch das Ministerium erfolgen. Es war uns
nicht plausibel erklärbar, warum das so dringend erforderlich ist und ob es wirklich
immer zu einem Vorteil führt. Ich kenne andere Fälle aus der Vergangenheit. Da
wollte man im Denkmalbereich mit bestimmten Baustoffen arbeiten und manchmal
ganz harmlose Sachen machen. Man wollte eine Wand mit Lehm und Schilf
dämmen. Da kam jemand und sagte: Wir kennen da kein Zertifikat und wissen nicht,
ob man das einsetzen darf. Da konnte man nicht entscheiden.

Es ist eine grüne Grundüberzeugung, dass nach dem Subsidiaritätsprinzip am
besten immer unten und vor Ort entschieden wird, und zwar mit größtem
Entscheidungsspielraum, bevor man Dinge nach oben gibt.

Wenn es tatsächlich den Bedarf gibt, landeseinheitlich vorzugehen, hat die
Regierung sicher Möglichkeiten, über Hinweise zu agieren, die sie an die
Denkmalbehörden herausgibt.

Das war einfach nicht überzeugend. Deshalb enthalten wir uns an dieser Stelle.
Ich danke Ihnen.

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