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Aktionstag des Deutschen Bauernverbandes „Wir machen das Land bunter“ − Wir brauchen Programme für mehrjährige Blühstreifen in der Landwirtschaft, keine Appelle ans Gewissen der Landwirtinnen und Landwirte!

Zu den Äußerungen des Sächsischen Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt im Rahmen des heutigen Aktionstages des Deutschen Bauernverbandes „Wir machen das Land bunter“ erklärt Wolfram Günther, Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Guten Morgen, Herr Umweltminister! Ich freue mich, dass Sie nun den engen Zusammenhang von Artenschutz und Landwirtschaft erkannt haben. Es ist tatsächlich so, dass gerade die Landwirtschaft auf natürliche Bestäuber angewiesen ist. Deshalb ist der Insektenschutz auch für die Landwirtschaft von existenzieller Bedeutung. Wir GRÜNE erkennen diesen Erkenntnisprozess ausdrücklich an.“
„Es braucht allerdings keine Appelle ans Gewissen der Landwirtinnen und Landwirte, sondern endlich langfristige Programme für Blühstreifen in der Landwirtschaft. Der Glaube, das Bienensterben mit Appellen und einzelnen freiwilligen Maßnahmen zu stoppen, wird zum Scheitern verurteilt sein. Wir brauchen Programme für mehrjährige Blühstreifen, die den Landwirtinnen und Landwirten einen attraktiven Anreiz setzen, sich mit dem Thema Blühstreifen auseinanderzusetzen. Nur dann wird das Insektensterben politisch angegangen und nicht mehr mit Appellen den Landwirten übergeholfen.“

Weitere Informationen:

Die aktuelle Förderpraxis für Blühstreifen führt zu einem großen Teil im Freistaat Sachsen dazu, dass mit Ende der Blühperiode (Herbst eines jedes Jahres) die Blühstreifen und -flächen wieder entfernt und damit der Lebensraum für Insekten zerstört wird.
Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag wird die Artenvielfalt Thema einer Aktuellen Debatte am 24. Mai 2019 (TOP 2) unter dem Titel ‚Froschlöffel und Kratzdistel, Hochmoor-Gelbling und Wildkatze retten – die Warnung des Weltbiodiversitätsrates gilt auch für Sachsen‘.

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