4. März: (2016-84) Der Umweltausschuss des Sächsischen Landtags hat heute den Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion für den „Schutz eines nachhaltigen Baumbestandes in Sachsen“ in einer Öffentlichen Sachverständigenanhörung diskutiert.
Die anwesenden Vertreter sächsischer Kommunen, von Umweltverbänden und aus der Wissenschaft ünterstützten den Gesetzentwurf. Gerade aus den Kommunen wurde von deutlichen Verlusten wertvoller Gehölze berichtet.
„Das Ziel unseres Gesetzentwurfes ist nicht das Verhindern von Baumfällungen, denn auch vor der Gesetzesänderung wurden etwa 90 Prozent der Fällanträge positiv beschieden. Uns geht es um die fachliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, um Rechtssicherheit zu geben und Ersatzpflanzungen zu regeln. Wir wollen sächsische Städte und Gemeinden wieder in die Lage versetzen, eigene, auf lokale Gegebenheiten abgestimmte Baumschutzsatzungen zu erlassen“, erklärt Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion.
Darin waren die Kommunen im Jahr 2010 durch die CDU/FDP-Koalition unter dem Vorwand der Entbürokratisierung erheblich beschränkt worden. Seitdem dürfen auf bebauten Grundstücken grundsätzlich keine Nadelbäume, Obstgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und Bäume mit einem Stammumfang unter einem Meter unter Schutz gestellt werden.
„Dies hatte mehrere Folgen: Zum einen wurden deutlich mehr Bäume ohne Antrag auf Genehmigung gefällt, auch wenn diese aufgrund von Lebensstätten geschützter Arten hätten erhalten werden müssen. Zum anderen nahm die Verunsicherung der Bevölkerung zu, was an dem deutlich erhöhten Beratungsbedarf ablesbar ist. Der gewünschte Bürokratieabbau wurde völlig verfehlt.“
Im Jahr 2013 führte der BUND Sachsen unter 72 sächsischen Kommunen eine Umfrage durch mit dem Ergebnis, dass die Zahl der jährlichen Ersatzpflanzungen drastisch abgenommen hat. Wurden vor der Schwächung des Baumschutzes im Jahr 2009 noch ca. 17.400 Ersatzpflanzungen veranlasst und ausgeführt, waren es zwei Jahre später nur noch ca. 3.900.
Großstädte und Städte mittlerer Größe mit erhöhtem Nutzungsdruck verzeichnen einen zunehmenden Verlust an Baumbestand. Gleichzeitig werden immer weniger Bäume nachgepflanzt, da die Finanzierung und Durchführung überwiegend nur noch bei den Kommunen liegt. Die Möglichkeit, dass private Grundstückseigentümer Ausgleichspflanzungen nachweisen müssen, ist stark eingeschränkt worden.
„Unser Gesetzentwurf schlägt vor, diese Schwächung des Baumschutzes und der kommunalen Selbstverwaltung in Sachsen zu beenden. Der Schutz von Bäumen soll nicht, wie aktuell geregelt, bestimmte Arten ausschließen. Bäume dürfen zudem nicht erst ab einem bestimmten Stammumfang geschützt werden. Für die lokal zuständigen Verwaltungen soll es wieder möglich werden, bei Bedarf auch Sträucher und Hecken als Lebensraum schützenswerter biologischer Vielfalt unter Schutz zu stellen“, erläutert Günther.
„Wir wollen sicherstellen, dass bei Baumfällungen wieder ausreichend Ersatz geschaffen wird.“
„Die heutige Anhörung hat uns in unserem Ansinnen bestärkt. Aufgrund des Klimawandels haben wir eine Zunahme heißer Tage und Nächte, vor allem in den größeren Städten. Ein ausreichender Baum- und Gehölzbestand spielt eine entscheidende Rolle für die Lebensqualität, das Stadtklima, als Schattenspender, Sauerstofferzeuger, Staubfilter und Wasserspeicher.“
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