Baumschutz im Koalitionsvertrag? Fehlanzeige! Baum-Ab-Gesetz bleibt wohl.

„Baumschutz war und ist Sachsens CDU-geführten Staatsregierungen völlig egal. Das gilt mit dem Koalitionsvertrag nun offenkundig auch für die sächsische SPD. Das Wort ‚Baumschutz‘ kommt dort überhaupt nicht vor“, kommentiert Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, den vorliegenden Vertrag von CDU und SPD.

Günther ist von den sächsischen Sozialdemokraten enttäuscht, denn im Wahlkampf hatten sie sich gegenüber dem BUND Sachsen noch anders geäußert. Damals hieß es : >>Die Baumbestände in Sachsens Kommunen und Gemeinden müssen geschützt werden. Dazu braucht es kommunale Baumschutzsatzungen, die für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind und die Kommunen entlasten.<<

„Offensichtlich ist das für die SPD Schnee von gestern. Dabei wäre es an der Zeit, das im Jahr 2010 unter Schwarz-Gelb beschlossene ‚Baum-Ab-Gesetz‘ endlich zu kassieren. Den Städten und Gemeinden wurde hier per Landesdiktat die Möglichkeit genommen, selbst über die Ausgestaltung der eigenen Baumschutzsatzungen abzustimmen“, so Günther.

„Nach vier Jahren Gesetzespraxis ist klar: Das Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechts (Baum-Ab-Gesetz) war nicht nur ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Viele Kommunen haben das Baum-ab-Gesetz zum Anlass genommen, ihre Baumschutzsatzung gänzlich abzuschaffen, andere berichten über den erhöhten Aufwand in der Bürgerberatung. Die Erfahrungen aus verschiedensten Kommunen in Sachsen zeigen, dass sich der Baumbestand spürbar verringert. Ersatzpflanzungen finden kaum noch statt.“
Der BUND Leipzig hat Zahlen des Amts für Stadtgrün ausgewertet. Das Ergebnis: infolge des Gesetzes wurden in den letzten drei Jahren allein in Leipzig mindestens 13.500 Bäume ohne Ersatzpflanzungen gefällt.

„Die Gesetzesänderung durch CDU und FDP führte nicht, wie von der Staatsregierung behauptet, zur Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau. Gemäß Gesetz muss ein Antrag auf Fällung (z.B. von Bäumen mit einem Stammumfang über einem Meter) innerhalb von drei Wochen entschieden werden – eine für die Verwaltung vieler Gemeinden für eine Bearbeitung unrealistisch kurze Zeitspanne. Nach Ablauf der drei Wochen darf dann auch ohne vorliegenden Bescheid gefällt werden. Die Antragskosten muss die Gemeinde vollumfänglich übernehmen“, kritisiert der Abgeordnete.

„Wir GRÜNEN wollen die kommunale Selbstverwaltung beim Baumschutz wieder herstellen und das Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechts zurücknehmen. Die Städte und Gemeinden sollen die Bäume grundsätzlich über eigene Baumschutzsatzungen schützen. Wir werden das Thema erneut ins Parlament einbringen müssen.“
„Zudem wollen wir erreichen, dass der Freistaat auf den Schutz der Gehölze und Altbäume in vorbildlicher Art und Weise achtet – insbesondere bei seinen eigenen Bauvorhaben. Zur Neuanpflanzung von öffentlichem Grün müssen regelmäßig ausreichende Mittel in den Staatshaushalt eingestellt werden.“

Hintergrund:
Im September 2010 wurde vom Sächsischen Landtag das ‚Baum-ab-Gesetz‘ verabschiedet, das zum 19. Oktober 2010 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts verbietet den Kommunen in Sachsen folgende Gehölze unter Schutz zu stellen:
• Bäume, Großsträucher und Hecken, die in Kleingartensparten wachsen
• Gehölze, die auf Deichen und Deichschutzstreifen stehen
• Bäume auf bebauten Grundstücken mit einem Stammumfang von unter einem Meter in einem Meter Höhe

Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Weiden dürfen grundsätzlich gefällt werden.

» www.baumschutz-sachsen.de

Verwandte Artikel