Bienen − Das von der Staatsregierung vorgelegte Belegstellengesetz ist nicht geeignet, die beabsichtigten Zuchtziele zu erreichen

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(2018-96) Heute fand im Umweltausschuss des Sächsischen Landtags die öffentliche Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung ‚Gesetz zum Schutz von Belegstellen für Bienen‘ im Freistaat Sachsen statt.
Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„Die Vielfalt der Bienenrassen ist uns wichtig. Die qualifizierten Beiträge der Sachverständigen unterstrichen die dringende Verbesserungswürdigkeit des Gesetzentwurfes. Darin bestand Einigkeit unter allen Sachverständigen. Mehrere Sachverständige erklärten, dass der vorliegende Entwurf im Ergebnis sogar mehr schaden, als nützen würde. Insbesondere die Verbandsvertreter der Rassen Dunkle Biene und Buckfast hoben das hervor.“

„Hauptkritikpunkt ist dabei der Schutzradius. Der Schutzradius entsprechend den Flugradien der Königinnen und der Drohnen muss wesentlich erhöht werden. Sieben Kilometer, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, sind nicht ausreichend, da die Paarungsdistanz bis 12 im Einzelfall sogar bis 16 Kilometer betragen kann. Um genetisch sauber zu sein, legen die Bienen einen weiten Weg zurück. Daher wird gefordert, dass als Kompromiss im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit wenigstens 10 Kilometer als Mindestumkreis festgelegt werden.“
„Die Sachverständigen hoben hervor, dass der Gesetzentwurf wesentliche Fragen gar nicht beantwortet. Diese beziehen sich auf die mögliche Verdrängung von Imkern, die fachliche Begründung für die Ausweisung einzelner Belegstellen oder die Definition von Belegstellen im Sinne der gesetzlichen Regelung.“

Der durch die GRÜNE-Fraktion benannte Sachverständige Sven Büchner (Bioland-Imker) unterstrich, dass wenn selbst die Ausmaße der amerikanischen Faulbrut nicht leicht einzugrenzen seien, es auch bei einer Belegstelle nicht möglich wäre, sauber zu züchten. Der Ertrag der sächsischen Bienen wäre im innerdeutschen Vergleich jetzt schon höher. Das Erreichen der Varroatoleranz sei wesentlich relevanter.
„Damit ist das Ziel des Gesetzes unglücklich formuliert. Die Zuchtziele sollten Gesundheit, Sanftmut, Schwarmträgheit und Varroatoleranz sein, nicht allein die Honigproduktion. Weniger Medikamente in der Haltung sind das Hauptziel, auch, wenn es mit weniger Honigproduktion einherginge.“
„Wenn schon die Belegstellen per Gesetz geschützt werden, sollten, um den Aufwand zu rechtfertigten, eine jährliche wissenschaftliche Begleitung sichergestellt werden“, fordert der Sachverständige.

>> Gesetzentwurf der Staatsregierung ‚Gesetz zum Schutz von Belegstellen für Bienen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Belegstellengesetz SächsBelStG)‘ (Drs 6/12593)
edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx

 

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