Der Naturschutzarbeit in Sachsen droht das Aus – GRÜNE sorgen für Aktuelle Debatte am Donnerstag im Landtag

IMG_7709_Aue_(c) MCL(2016-41) Der Naturschutzarbeit in Sachsen droht nach Einschätzung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag das Aus. Darum diskutiert der Sächsische Landtag in einer Aktuelle Debatte am Donnerstagvormittag auf Antrag der GRÜNEN-Fraktion das Problem.
„Der Beginn der neuen EU-Förderperiode 2015 erwies sich für den sächsischen Naturschutz als verhängnisvoller Fehlstart. Die neuen, praxisfernen Förderrichtlinien des sächsischen Umweltministeriums (SMUL) machen die Biotoppflege von Lebensräumen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten vielerorts unmöglich“, kritisiert Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

„Von über 300 seit März 2015 eingereichten Projektanträgen für Artenschutz, Biotopgestaltung oder Naturschutzöffentlichkeitsarbeit, schaffte es das SMUL bis Ende 2015 gerade einmal sechs zu bewilligen.“ (Antworten auf die Fragen VI.1 und VI.5 in der Drs 6/3023)
„Oftmals haben die antragstellenden Privatpersonen oder Vereine trotzdem die längst anfallende Aufgaben erledigt und Ausgaben getätigt. Nun warten sie händeringend auf die Fördermittel.“

„In Sachsen wird Flächennaturschutz derzeit fast ausschließlich durch die Nutzung von EU-Fördermitteln über die Programme NE (Natürliches Erbe) und (AuK) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen durchgeführt. Diese Mittel werden aber aktuell nicht ausgezahlt. Dies hinterlässt eine große Lücke in der langfristigen Sicherung des Erhalts der Artenvielfalt“, bemängelt der Abgeordnete. „Deutlich wird durch die derzeitige Misere: Die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Sachsen ist nicht allein mit EU-Förderinstrumentarien zu erreichen.“

„Zudem besteht eine große Finanzierungslücke beim Übergang von der letzten zur aktuellen Fördermittelperiode – vom Jahr 2013 bis heute. Jeder wirtschaftlich kalkulierende Betrieb wäre lange insolvent.“
„Abhilfe kann nur durch die unverzügliche Bewilligung von beantragten Naturschutzprojekten und die Auszahlung der Fördermittel für erbrachte Naturschutzleistungen geleistet werden. Ergänzend muss die Staatsregierung auch selbst Landesmittel für den Erhalt von Sachsens Natur bereitstellen“, fordert Günther nach Gesprächen mit zahlreichen Naturschutzpraktikern.

Der Abgeordnete weist darauf hin, dass der Schutz der Umwelt als Lebensgrundlage in Artikel 10 der Sächsischen Verfassung festgeschrieben ist. „Damit ist der Erhalt der Natur, d. h. der Arten, Lebensräume und der genetischen Vielfalt, eine Aufgabe des Freistaates und kein Hobby Einzelner. Naturschutz ist Daseinsvorsorge für die Gesamtgesellschaft.“

„Wenn Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) seiner Verantwortung nicht schnell nachkommt, drohen Kündigungen in den betroffenen Vereinen. Private Naturschützer geben auf, die Flächen fallen brach und Lebensräume und deren Arten verschwinden unwiederbringlich. Gewachsene Strukturen, Wissen und Engagement drohen verloren zu gehen. Dabei sind für die Naturschutzarbeit auf diesen Flächen zum Teil jahrzehntelang Fördermittel geflossen.“

„Wir sind auch in unserer modernen Gesellschaft auf die Artenvielfalt angewiesen“, argumentiert der Umweltpolitiker. „Sei es zur Erholung, für nachhaltigen Tourismus, als Wirtschaftsfaktor oder für die vielfältigen Umweltdienstleistungen, wie medizinische Produkte, Gewässerreinigung, Bestäubungsleistung oder natürliche Schädlingsbekämpfung und nicht zuletzt die pure Erhaltung der Schöpfung.“

» Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf die Große Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) ‚Naturschutzförderung und Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen‘ (Drs 6/3023)

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