Redebausteine des Abgeordneten Wolfram Günther zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion:
„Sächsische Wasserkraftwerke retten und ökologische Durchgängigkeit fördern“ (Drs. 6/442)
4. Sitzung des Sächsischen Landtags, 17. Dezember 2014, TOP 8
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
unser vorliegender Antrag gilt der Rettung der sächsischen Wasserkraftwerke und fordert gleichzeitig, die ökologischen Funktionen der Flusslandschaften in Einklang mit deren Nutzung zu bringen.
Uns allen ist die Unausweichlichkeit der Energiewende bewusst. Die Wasserkraft kann und muss in Sachsen ihren Beitrag leisten, selbst wenn dieser aufgrund der geographischen Gegebenheiten begrenzt ausfällt. Wasserkraft ist eine der wenigen Energieformen, die unabhängig von Wetterbedingungen sind und damit grundlastfähig ist.
Wir kritisieren, dass Wasserkraftwerksbetreiber in Sachsen für ihre Nutzung des Wassers bezahlen sollen, während die Braunkohlegewinnung, die im Vergleich mit enormem Landschaftsverbrauch und größter Umweltzerstörung einhergeht, faktisch von der Gebühr befreit ist. Die ab 2013 eingeführte Erhebung der Abgabengebühr für Wasserentnahme für Wasserkraft bestätigt ein Festhalten an der veralteten Braunkohlepolitik und behindert die Nutzung regenerativer Energieträger. Das ist eine klare Benachteiligung der regenerativen Energien, die beseitigt werden muss.
Durch die Wasserentnahmeabgabe werden vor allem die Betreiber kleiner und mittlerer Wasserkraftanlagen finanziell beeinträchtigt und teilweise existenziell gefährdet. Ein Ziel unseres Antrags ist es daher, die Abgabenhöhen für die Anlagen anhand der Leistungsfähigkeit abzustufen, denn eine Abgabe von 15 Prozent des Umsatzes ist für kleine Unternehmer eine verhältnismäßig teurere Abgabe als für Großbetriebe.
Parallel ist auf die besondere Sensibilität der Wasserkraft für die Natur zu achten. Der einzige Grund, der gegen die Wasserkraftnutzung steht, ist die Verbauung der Flüsse und damit die Verschlechterung der ökologischen Funktion der Gewässer. Auch die heutige zeitgemäße Wasserkraftnutzung stellt einen Eingriff in die Natur dar. Es kann aber nicht unser Ziel sein, die Belange des Naturschutzes und die der Energiewende gegeneinander auszuspielen. Die gewachsenen Erkenntnisse zu den ökologischen Auswirkungen erfordern, dass in jedem einzelnen Fall die Einhaltung der ökologischen Standards nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie geprüft werden muss. Um eine Lenkungswirkung zu einer ökologisch verträglichen Wasserkraftnutzung zu erzielen, soll die Wasserkraftabgabe an konkreten Umweltzielen festgemacht werden.
Diese Lenkung der Abgaben kann das drohende Scheitern der fristgemäßen Umsetzung der WRRL in Sachsen abwenden. Die Abgabegebühr sollte unserer Auffassung nach ausschließlich für die Verbesserung des Gewässerzustandes eingesetzt werden. Diese finanziellen Anreize für die Wiederherstellung der ökologischen Funktionen sollten in naher Zeit die Gewässergüte in Sachsen deutlich anheben.
In unseren Augen ist die Wasserkraftnutzung deshalb nachhaltig, weil man die ökologische Funktionsfähigkeit durch einige bauliche Maßnahmen verbessern kann.
Dazu gehören beispielsweise die Verbesserung der Durchlässigkeit, die Bereitstellung der Mindestwassermenge und die Durchgängigkeit für wandernde Arten durch Fischtreppen oder insbesondere sogenannte raue Rampen für die durchgehende Passierbarkeit.
Der gegenwärtige Zustand ist: Von den sächsischen Wasserkraftanlagen in Flüssen verfügen nur 27 Prozent über Fischauf- und Fischabstieg und Mindestwasserabgaben. 67 Prozent der Anlagen haben nur teilweise Fischauf- oder Fischabstieg und entsprechende Mindestwasserabgabe. Es ist uns wichtig, dass die erhobenen Gebühren auch vor Ort in die Wiederherstellung und Erhaltung der natürlichen Lebensräume fließen.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Rücklagen der Betreiber für die Erfüllung der ökologischen Anforderungen mit der Einführung der Wasserentnahmeabgabe reduziert werden und dadurch verhindert wird, dass die Betreiber von Wasserkraftanlagen ihre finanziellen Ressourcen dazu benutzen, den Flusslauf wieder in eine gute ökologische Funktionstüchtigkeit zu überführen.
Die Nutzung der Wasserkraft ist eine abwägende Entscheidung zwischen Naturschutz und erneuerbarer Energie, die in einem Konsens gefällt werden muss. Die Diskussion darf nicht die Konkurrenz untereinander sein, sondern die Stärkung nachhaltiger und umweltschonender Energiegewinnung. An bestehenden Werken ist so viel wie möglich hinsichtlich ökologischer Durchgängigkeit zu verbessern oder zu erhalten. Eine Genehmigung neuer Anlagen ist energetisch nicht sinnvoll.
Klein- und Kleinstanlagen, wie etwa historische Anlagen, die mitunter mehr Kosten verursachen als Einnahmen generieren, sollen als Kulturdenkmale und Schauwasserwerke erhalten werden, aber auch hier nach Möglichkeit unter Einbeziehung der obigen Maßnahmen.
Die Wasserkraftwerke, die bereits jetzt mit Vorrichtungen ausgestattet sind, die die ökologische Durchgängigkeit gewährleisten, werden sofort von der Abgabe befreit. Die Anlagen, die in nächster Zeit nachrüsten, kommen ebenso in den Genuss der Befreiung. Anhand geeigneter Kriterien muss dann beurteilt werden, ob das einzelne Kraftwerk die Anforderungen an den Naturschutz erfüllt.
Damit sich die Umbaumaßnahmen vor allem in naher Zukunft lohnen und schnellstmöglich umgesetzt werden, soll die Befreiung der Abgabe befristet werden.
Die derzeitige Wasserabgaberegelung bevorteilt die Braunkohle gegenüber einer ökologisch verträglichen regenerativen Energiegewinnung mit fließendem Wasser.
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