Dramatischer Verlust am Straßenbaumbestand im Landkreis Mittelsachsen: Allein 1.171 Fällungen an Bundes- und Staatsstraßen im Jahr 2016 

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Pressemitteilung, Landkreis Mittelsachsen, 16.10.17

Alarmierender Abwärtstrend: Wurden im Jahr 2010 noch 32 Prozent der gefällten Bäume ersetzt, waren es 2016 mit 63 Nachpflanzungen nur noch 5 Prozent, Mittelsachsen hält damit die sächsische Rote Laterne – Günther: Fällungen müssen vollständig ersetzt werden!

Dresden/Mittelsachsen. Seit Jahren verringert sich der Baumbestand an Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis Mittelsachsen dramatisch. Der neue Negativrekord war im letzten Jahr erreicht. Nur noch 5 Prozent der gefällten Bäume wurden ersetzt. Mehr als 7.200 Straßenbäume und damit fast jeder fünfte Straßenbaum wurden zwischen 2010 und 2016 an sächsischen Staats- und Bundesstraßen im Landkreis Mittelsachsen gefällt. Dies geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine aktuelle Kleine Anfrage von Wolfram Günther, des umweltpolitischen Sprechers der sächsischen Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor.

 

„Von den 38.368 Bäumen, die noch 2010 an den Bundesstraßen und Staatsstraßen im Landkreis Mittelsachsen standen, wurden genau 7.229 Bäume bis Ende 2016 gefällt. Das bedeutet, dass  knapp 19 Prozent des 2010 vorhandenen Gesamtbestandes der Bäume an Staats- bzw. Bundesstraßen im Landkreis innerhalb von 7 Jahren gefällt wurden. Damit wurde fast jeder fünfte Baum im Landkreis an den Staats- und Bundesstraßen Opfer der Säge oder ging durch Streusalzeinsatz kaputt. Die Nachpflanzungen von 1.679 neuen Bäumen an Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis innerhalb dieser 7 Jahren sind überhaupt nicht ausreichend, um den Baumverlust zu bremsen. Nur 23 Prozent der gefällten Bäume wurden seit 2010 überhaupt ersetzt.“

 

Damit hat Mittelsachsen den geringsten Anteil an Nachpflanzungen aller sächsischen Landkreise. Zum Vergleich: In ganz Sachsen wurden seit 2010 durchschnittlich 41 Prozent der gefällten Bäume an den Staats- und Bundesstraßen ersetzt.

 

„Das ist ein dramatischer Verlust!“, erklärt Wolfram Günther. „Dabei schaut die Staatsregierung dem Kettensägenmassaker zunehmend apathischer zu. Die Tendenz ist eindeutig negativ.  2010 wurden immerhin noch 66 Prozent der an den sächsischen Staats- und Bundesstraßen gefällten Bäume durch den Freistaat ersetzt.  2016 sank der Anteil der Nachpflanzungen in Sachsen auf den Negativwert von nur noch 14 Prozent. 2016 wurden in ganz Sachsen an Staats- und Bundesstraßen 7.633 Bäume gefällt, aber nur noch 1.068 nachgepflanzt. Im Landkreis Mittelsachsen auch hier wieder ein katastrophales Bild. Während  im letzten Jahr im Landkreis 1.171 Bäume an Staats- und Bundesstraßen gefällt wurden, erfolgten lediglich 63 Nachpflanzungen. Das bedeutet nur 5 Prozent der 2016 gefällten Bäume wurden ersetzt. Unglaublich! 2010 lag der Anteil der Nachpflanzungen in Mittelsachsen noch bei knapp 32 Prozent.“

 

„Straßenbäume sind nicht nur von hoher ökologischer Bedeutung, sondern als Baumalleen auch landschaftsprägend. Leider haben sie bei der sächsischen Staatsregierung keine Lobby. Schnell ist die Säge angesetzt, um Bäume als Hindernis für Baumaßnahmen oder aus Gründen der Verkehrssicherung zu beseitigen. Zusätzlich werden viele Bäume durch maschinelles Mähen, landwirtschaftliche Arbeiten bis direkt an den Baumstamm heran oder massiven Streusalzeinsatz verletzt und sterben ab.“

 

„Ich fordere die Staatsregierung auf, bei Fällungen an Staats- und Bundesstraßen zwingend ausreichend nachzupflanzen“, appelliert der Abgeordnete. „Der von uns GRÜNEN geforderte Ausgleich für die Verluste durch Fällungen wurde nicht annähernd erreicht. Selbst von der Minimalforderung zumindest die Anzahl der Straßenbäume gleichbleibend zu halten, ist man in Sachsen meilenweit entfernt.“

 

„Doch selbst wenn die Anzahl der gefällten Bäume ersetzt worden wäre, gilt dies als völlig unzureichend. Die ökologischen Leistungen der verschwundenen Bäume werden damit bei Weitem nicht wiederhergestellt. Denn ein neu gepflanzter, junger Baum erbringt nur einen Bruchteil der biologischen Leistungen eines Altbaumes − etwa in Bezug auf Sauerstoffproduktion, Temperaturausgleich oder Lebensraumeignung für Tiere.“

 

„Damit der Ausgleich eines alten Baumes durch Neupflanzung annähernd erreicht wird, muss bei Neupflanzungen wenigstens ein Verhältnis 1:3 oder darüber angestrebt werden“, fordert Günther.

 

„In Sachsen steht ausreichenden Nachpflanzungen u.a. die restriktive Anwendung der Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen (RPS) entgegen. Diese Richtlinie aus dem Jahr 2009, die bei Straßen ohne Höchstgeschwindigkeit einen Mindestabstand für Neupflanzungen von 7,50 Meter zum Fahrbahnrand vorsieht, dient in Sachsen immer wieder als Vorwand, um nicht mehr nachzupflanzen. Denn selten verfügt der Straßenbaulastträger über so viel Land am Straßenrand. Der Zukauf von Land erweist sich oft als schwierig. Denn es besteht eine hohe Diskrepanz zwischen den durch gutachterliche Bewertung ermittelten Bodenpreisen, die die Straßenbauverwaltung für Grunderwerb erstatten darf und den zur Zeit am freien Markt erzielten Bodenverkaufspreisen.“

„Die Richtlinie ist allerdings kein Gesetz, sondern lediglich eine Empfehlung“, erläutert der Abgeordnete. „Sie geht von der Maximalforderung aus, neue Bäume möglichst weit vom Fahrbahnrand zu pflanzen. Wo dies allerdings nicht möglich ist, setzen wir GRÜNEN uns dafür ein, dass der Zielkonflikt zwischen Verkehrssicherheit und Alleenerhalt nicht nur zu Lasten der Bäume ausgeht.“

 

„Hier sehe ich den Freistaat in der Pflicht ein abgestimmte Lösungen vorzulegen. So können Schutzeinrichtungen wie Leitplanken eingesetzt werden. Damit lässt sich der Pflanzabstand deutlich minimieren. Zudem eröffnen Geschwindigkeitsreduzierungen die Möglichkeit von Alleepflanzungen mit einem Pflanzabstand von weniger als 7,50 m zum Fahrbahnrand.“

 

„Die Richtlinie RPS 2009 muss dringend überarbeitet werden. Die Vorschriften der RPS sollten in sämtlichen baumbestandenen Straßen künftig grundsätzlich nicht von der zulässigen Geschwindigkeit abhängig gemacht werden, sondern nur bei einer hohen Verkehrsbelastung zum Beispiel mit mehr als 2.000 Fahrzeugen je Tag und bei besonders gefährlichen Streckenabschnitten (z.B. im Bereich von Kreuzungen, Kurven, Böschungen) Anwendung finden.“

 

>> Antwort von Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther ‚Fällungen und Nachpflanzungen von Bäumen an Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen zwischen 2010 und 2016‘ (Drs 6/10655):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10655&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

 

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Eric Heffenträger, Mitarbeiter der GRÜNEN-Landtagsfraktion

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