Fast 5.000 Kulturdenkmale in Sachsen seit dem Jahr 2000 abgerissen – GRÜNE: Eingestellte Mittel im Haushalt reichen nicht aus

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Foto: Von Tilman2007 – Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=51087990 Freiberg Silbermannstr.

Günther: Schon jetzt reichen die Zuschüsse nicht, um für wichtige Denkmale zumindest ein Minimum an Förderung bereitzustellen

Dresden. In Sachsen sind seit dem Jahr 2000 4.926 Denkmale vollständig oder teilweise abgerissen worden. Überdurchschnittlich betroffen davon waren technische Denkmale. Das geht aus der Antwort auf eine aktuelle Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) hervor.
„Die Größenordnung dieses unwiederbringlichen Verlusts an gebauter Kultur und Heimat ist absolut erschreckend. Sachsen Städte und Gemeinden haben ein gewaltiges Entwicklungspotenzial verloren“, erklärt Günther, Sprecher für Denkmalschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

 

„Trotzdem zeigt sich: Denkmalschutz genießt im aktuell vorgelegten Haushaltsentwurf der Staatsregierung für 2017/18 keine Priorität. Die Fördermittelsituation für die Denkmalpflege in Sachsen droht sich zu verschärfen.“

„Für das sächsische Landesprogramm standen für den Erhalt von Kulturdenkmalen 2009 noch 12 Millionen Euro zur Verfügung. 2015 war dem Freistaat dieses Programm nur noch 5 Millionen Euro wert. Im aktuell vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes 2017 und 2018 war für dieses Programm kein einziger Euro eingestellt. Gegen diese skandalöse Streichung der Denkmalmittel hat sich breiter Widerstand geregt. So bekam eine Petition für den Erhalt des Landesprogrammes innerhalb weniger Tage bereits mehr als 1.600 Unterschriften.“

 „Diesem Druck musste die Staatsregierung nun nachgeben. Gestern erklärten CDU und SPD, dass nun doch wieder 5 Mio. Euro jährlich eingestellt werden. Dies ist ein erster Erfolg auch für uns GRÜNE. Allerdings reichen die zugesagten Mittel nicht aus. In den letzten Jahren wurden jährlich Anträge in einer Gesamtsumme von 15 Mio. Euro beantragt. Damit ist das Programm dreifach überzeichnet.“

„Vor allem engagierte private Denkmaleigentümer werden dadurch allein gelassen. Schon jetzt reichen die Zuschüsse nicht, um für wichtige Denkmale zumindest ein Minimum an Förderung bereitzustellen. Wenn aber weder saniert noch gesichert werden kann, drohen zunehmend Verfall und Abriss. Diese Entwicklung muss dringend korrigiert werden“, fordert Günther.

 „Heute befinden sich trotz der Rettung zehntausender Kulturdenkmale in den vergangenen Jahren ganze Denkmalgruppen in einem dramatischen Zustand. Dies betrifft sowohl verstärkt die technischen Denkmale als auch die Gruppe der Schlösser, Gutshäuser und ländlichen Anwesen. Es mangelt uns an ausreichender finanzieller Förderung“, kritisiert der Abgeordnete.

 „Wir beantragen in den anstehenden Haushaltsverhandlungen die Aufstockung des Landesprogrammes Denkmalpflege von 0 auf mindestens 15 Mio. Euro jährlich.“

 „Zusätzlich fordern wir ein Denkmal-Notsicherungsprogramm ‚Dächer dicht! für die Sicherung akut verfallsbedrohter Denkmale‘. Dieses soll sowohl von Eigentümern genutzt werden können als auch mittels Ersatzvornahme, um schlimmere Schäden vorzubeugen.“

 „Auch die Sonderfördermittel für besonders hochwertige wertvolle sächsische Kulturdenkmale sollen ab 2017 von 8 Mio. Euro jährlich auf nur noch 4,8 Mio. Euro gekürzt werden. Die eingesparten 3,2 Mio. Euro sollen als eventuell benötigte Kofinanzierungsmittel für das ‚Sonderprogramm Denkmalpflege‘ des Bundes aufgehoben werden. Ob diese Mittel aber wirklich real verbraucht werden, bleibt völlig unklar. Hier fordern wir den vollständigen Erhalt der Mittel für besonders wertvolle Denkmale in Höhe von 8 Mio. Euro jährlich. Mittel für die Kofinanzierung des Bundesprogrammes müssen extra bereitgestellt werden.“

 „Unseren Schutz benötigen aber nicht nur die bekannten Sehenswürdigkeiten, sondern gerade die vielen kleinen Denkmale, die in ihrer Summe die geschichtliche Entwicklung Sachsens nachvollziehbar und erlebbar machen.“

 

Hintergrund:

Die Anzahl der geschützten Kulturdenkmale belief sich zum September 2016 auf 101.909. 6.790 davon sind technische Denkmale und 2.937 Gartendenkmale. Im November 2014 gab es noch 102.911 Denkmale in Sachsen. In den letzten 2 Jahren gingen somit 1.002 Kulturdenkmale endgültig verloren. Aktuell liegen bereits mindestens knapp 200 Genehmigungen für Abrisse bzw. Teilabrisse von Kulturdenkmalen und mindestens weitere 50 in der Abwägung befindliche Anträge auf Abriss vor. Allein 48 Abrissgenehmigungen kommen dabei aus dem Landkreis Görlitz und 34 aus dem Landkreis Bautzen.

 In der Stadt Leipzig waren mit 880 Denkmalabrissen seit dem Jahr 2000 – gefolgt vom Landkreis Leipzig mit 580 Denkmalabrissen – die meisten Verluste zu verzeichnen. Der Landkreis Leipzig hat damit auch den größten Prozentsatz an Denkmalen in Sachsen verloren. Seit dem Jahr 2000 wurden knapp zehn Prozent der dortigen Kulturdenkmale abgerissen. In den Städten Leipzig und Chemnitz waren es sechs Prozent.

Der höchste Bestand an Kulturdenkmalen findet sich im Landkreis Görlitz mit 14.504. Die Stadt Leipzig verfügt mit 14.055 Denkmalen über den zweithöchsten Denkmalbestand. Mit einigem Abstand folgt der Landkreis Mittelsachsen mit einem aktuellen Bestand von 9.599 Denkmalen.

 

>> Die Petition für den Erhalt des Landesprogrammes erhielt bereits mehr als 1.600 Unterschriften:

https://www.openpetition.de/petition/online/denkmale-in-sachsen-retten

 

>> Kleine Anfrage Wolfram Günther vom 9.9.2016 ‚Entwicklung der Zahl der sächsischen Kulturdenkmale‘ (Drs 6/6038):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6038&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1

 

>> Kleine Anfrage Wolfram Günther vom 8.12.2014 ‚Aktuelle Anzahl der sächsischen Kulturdenkmale und Verlust an Kulturdenkmalen seit dem Jahr 2000‘ (Drs. 6/274):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=274&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=202

 

>> Kleine Anfrage Wolfram Günther ‚Drohende Einstellung des sächsischen Landesprogrammes Denkmalpflege/ Haushaltstitel 15 30/ 883 06 „Zuschüsse zu Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen“ Rechtsgrundlage: RL-Nr. 03540 – Einzelkulturdenkmale (Landesprogramm Denkmalpflege)‘ (Drs. 6/6039):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6039&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1

 

>> ‚Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018′ (Haushaltsgesetz 2017/2018 – HG 2017/2018)‘ (Drs 6/5550):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5550&dok_art=Drs&leg_per=6

 

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