(2016-96) 14.3.16:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert ein Landesprogramm für soziale Wohnraumförderung. Der Sächsische Landtag stimmt am Mittwochabend, 16. März, über einen Antrag ab, nach dem 60 Millionen Euro Bundesmittel im Jahr für ein Förderprogramm zum Bau von Sozialwohnungen verwendet werden sollen.
„Unser Ziel ist es, mit Hilfe eines Landesprogramms wieder mehr Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten in Sachsen zu schaffen und mehr Belegungsrechte zu erwerben. Auch in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen perspektivisch ausreichend Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte Sozialwohnungen) und Wohnraum für ‚Schwellenhaushalte‘ mit bezahlbaren Mieten zwischen 5 und 6 Euro je Quadratmeter zur Verfügung stehen“, erklärt Wolfram Günther, baupolitischer Sprecher der Fraktion.
„Sachsen ist eines der Bundesländer, die aktuell kein Gesetz zur Wohnraumförderung bzw. Wohnraumbindung haben. Dabei ist es staatliche Pflicht, auch jenen Menschen angemessenes Wohnen zu sichern, die es aus eigener Kraft nicht sicherstellen können. Der Freistaat bekommt bisher vom Bund jährliche Zuweisungen für Investitionen an das Sondervermögen ‚Wohnraumförderungsfonds Sachsen‘ in Höhe von etwa. 60 Millionen Euro. Diese Summe wird aktuell durch den Bund stark erhöht. Jetzt liegt es am Landtag, das Geld auch zielgerichtet einzusetzen.“
„Seit Jahren sinkt die Zahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung in den sächsischen Großstädten. Während es im Jahr 2010 in Leipzig, Dresden und Chemnitz insgesamt 56.525 Sozialwohnungen gab, waren es 2014 nur noch 31.150.“
„Parallel dazu steigen die Mieten in den Großstädten dramatisch an. Oft machen Luxus-Modernisierungen einfache Wohnungen unbezahlbar. Aber auch unrenovierte Wohnungen mit sogenannter Minderausstattung werden immer teurer – Menschen mit niedrigen Einkommen haben auf dem Wohnungsmarkt zunehmend weniger Chancen.“
„Tendenzen zur Verdrängung einkommensarmer und sozial benachteiligter Menschen aus bestimmten Dresdner und Leipziger Quartieren sind offensichtlich. Langfristig droht eine soziale Entmischung. Vor allem für Haushalte mit niedrigem Einkommen und für Leistungsbezieher sind steigende Mietpreise schon heute ein Problem“, erläutert Günther. „Darauf muss die Politik reagieren.“
Die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau werden in Sachsen aktuell nicht für Baukostenzuschüsse für Sozialwohnungen verwendet, sondern über den ‚Wohnraumförderungsfonds Sachsen‘ für Darlehensprogramme zur Sicherung von Wohneigentum, Mehrgenerationenwohnen, zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im innerstädtischen Bereich und energetische Gebäudesanierung ausgegeben.
„Diese Verwendung sollten wir ändern“, schlägt der Abgeordnete vor. „30 Prozent Baukostenzuschüsse je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche sollen für den Bau von Sozialwohnungen gewährt werden, um Miethöhen im Bereich des jeweiligen KdU-Satzes der Kommunen (Kosten für Unterkunft und Heizung) zu gewährleisten. Mit 20 Prozent Baukostenzuschuss je Quadratmeter wollen wir den Bau von Wohnungen bezuschussen, deren Miethöhen bis zu maximal 20 Prozent über dem jeweiligen KdU-Satz der Kommunen liegen.“
„Wichtig ist uns dabei die Schaffung barrierearmen Wohnraums, die Förderung von kooperativen Wohnformen und Selbst(aus)bauprojekten, die Ermöglichung gemeinsamer Baugemeinschafts- und Partizipationsprojekte insbesondere auch von Projekten, die das gemeinsame Zusammenleben von Geflüchteten mit und ohne Anerkennung, Migranten und Deutschen organisieren sowie die Unterstützung der Gründung von Genossenschaften“, sagt Günther.
„Dabei sollen auch die Moderationsprozesse zur Gründung von Wohnungsgenossenschaften, für den Prozess bis zum Kauf oder Erbbaurecht durch Vereine oder die Gründung einer GmbH im Mietshäuser-Syndikat aus dem Programm gefördert werden.“
» GRÜNER Antrag ‚Programm zur sozialen Wohnungsbauförderung für Sachsen auflegen‘ (Drs 6/4397)
Hintergrund:
Zwischen 1990 und 2001 wurden in Sachsen Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsrechten (Sozialwohnungen) geschaffen. Je nach Förderprogramm wurden für einen Zeitraum von 12 bis 15 Jahren, bei rollstuhlgerechtem Wohnraum bis zu 25 Jahren, die Miethöhe sowie der Zugang zu den geförderten Wohnungen auf Mieter mit Wohnberechtigungsscheinen begrenzt.
Da die soziale Wohnraumförderung in Sachsen seit 2001 eingestellt wurde, ist die Zahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsrechten dauerhaft rückläufig.
Um die landesweite Leerstandsquote zwanghaft zu senken, wurde auch in den Großstädten viel zu lange auf Abrisse gesetzt. Weil in diesen Kommunen v.a. in Dresden zu wenige Wohnungen neu gebaut wurden und Wohnraum infolge der Finanzkrise zum Spekulationsobjekt wurde, geht preiswerter Wohnraum in den sächsischen Großstädten rasant verloren. Trotz vorhandenen großen Leerstands in vielen sächsischen Klein- und Mittelstädten gibt es v.a. in den Großstädten nicht mehr genügend bezahlbaren Wohnraum für Familien und ältere Menschen.
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