(2017-97) Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag macht die Haltungsbedingungen in der Schweinezucht zum Thema im Landtag. In der Landtagssitzung, am Mittwochabend, 12.04. (TOP 9), wird der Antrag zur artgerechteren Haltung von Sauen in sächsischen Agrarbetrieben ‚Breite und Beschaffenheit von Kastenständen für Sauen in der Schweinezucht – geltendes Recht durchsetzen – Kastenstandserlass für Sachsen beschließen‘ debattiert und abgestimmt. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, mit einem Erlass umgehend dafür zu sorgen, dass die im sog. Kastenstandurteil des Magdeburger Oberverwaltungsgerichts festgestellten zwingenden Voraussetzung an die Kastenstandshaltung unverzüglich flächendeckend umgesetzt werden.
„In unserem Antrag fordern wir die Einhaltung vom Mindeststandards, nicht die ‚Luxushaltung‘ von Sauen. Deshalb ist es nicht akzeptabel, dass sich die Staatsregierung hinter Arbeitsgruppen versteckt, die irgendwann irgendwelche Ergebnisse präsentieren sollen“, erläutert Wolfram Günther, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion. „Es muss sofort gehandelt werden, um Tierleid zu verringern und rechtswidrige Zustände zu beenden. Das sollte im Rechtsstaat eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.“
„Wir Grünen wollen eigentlich noch deutlich mehr – nämlich die gänzliche Abschaffung der Kastenstände, in denen die Sauen über Wochen fixiert werden. Das hat mit artgerechter Haltung nichts zu tun.“
Hintergrund:
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23.11.2016 den Antrag auf ein Revisionsverfahren zum Magdeburger Kastenstand-Urteil abgelehnt (Aktenzeichen BVerwG 3 B 11.16). So wurde das Urteil vom 23. November 2015 (3 L 386/14) rechtskräftig und die auf Bundesrecht gestützte Verfügungen des Landkreises Jerichower Land als rechtmäßig bestätigt. Der Landkreis hatte per Bescheid angeordnet, dass Kastenstände so beschaffen sein müssen, dass die Sauen in Seitenlage die Beine ungehindert und verletzungsfrei ausstrecken können, ohne sich mit einem Schwein im benachbarten Kastenstand berühren zu müssen.
Zudem wurde vom Gericht klargestellt, dass allein die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) für die Beurteilung der notwendigen Breite von Kastenständen maßgebend ist und zwar im wortwörtlichen Sinn. Dabei sei es nicht erforderlich, konkrete Mindestbreiten in Zentimeter vorzuschreiben, vielmehr seien mehrere Möglichkeiten der Gestaltung möglich. Die Verordnung ist eindeutig, denn nach § 24 Absatz 4 Nummer 2 der TierSchNutztV muss der Kastenstand so beschaffen sein, dass jede Sau im Liegen ihren Kopf und ihre Beine ungehindert ausstrecken kann. Und genau das ist heute in der Praxis vielfach nicht gewährleistet.
Heutzutage liegen die Sauen oft wochenlang in engen Metallkäfigen eingequetscht und können sich im Extremfall im Liegen nicht einmal zur Seite legen, geschweige denn, ihre Beine ausstrecken. Es kommt so zu Schäden am Bewegungsapparat und durch den zwangsläufigen Kontakt mit den Gitterstäben zu Hautverletzungen und schmerzhaften Entzündungen. Besonders durch die qualvolle Enge erfahren die Sauen Schmerzen, Leiden und Schäden. Dieser Missstand ist heute leider noch in vielen Schweinehaltungen gängige Praxis und muss jetzt umgehend bundesweit beendet werden.
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