Günther: Das Anbringen von Schutzeinrichtungen muss generell Vorrang vor Baumfällungen bekommen

Straßenbaumbestand an Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen: 45.000 Fällungen zwischen 2010 und 2015 und weniger als 45 Prozent Neupflanzungen

road-1178666_1920Dresden. Circa 45.000 Straßenbäume wurden zwischen 2010 und 2015 an sächsischen Staats- und Bundesstraßen gefällt. Dies geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine aktuelle Kleine Anfrage von Wolfram Günther, des umweltpolitischen Sprechers der sächsischen Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor.

„An Bundes- und Staatsstraßen in ganz Sachsen fielen zwischen 2010 bis 2015 insgesamt 17,5 Prozent des Baumbestandes der Säge zum Opfer. Die Nachpflanzungen von ca. 20.300 neuen Bäumen an Bundes- und Staatsstraßen in ganz Sachsen innerhalb dieser 6 Jahren sind absolut nicht ausreichend, um den Baumverlust zu bremsen, schließlich wurden gerade mal 45 Prozent der Bäume ersetzt.“

„Selbst wenn die Anzahl der gefällten Bäume ersetzt worden wäre, wäre dies allerdings völlig unzureichend. Ein neu gepflanzter, junger Baum erbringt nur einen geringen Bruchteil der biologischen Leistungen eines Altbaumes − etwa in Bezug auf Sauerstoffproduktion, Temperaturausgleich oder Lebensraumeignung für Tiere. Damit der Ausgleich eines alten Baumes durch Neupflanzung annähernd erreicht wird, muss bei Neupflanzungen wenigstens ein Verhältnis 1:3 oder darüber angestrebt werden“, kritisiert Günther.

„Trotz zunehmenden Bürgerengagements, wenn es um den Schutz von Bäumen geht, haben insbesondere Straßenbäume bei Staatsregierung und Verwaltung noch immer eine schwache Lobby. Schnell ist die Säge angesetzt, um Bäume als Hindernis für Baumaßnahmen oder aus Gründen der Verkehrssicherung zu beseitigen. Das Anbringen von Schutzeinrichtungen muss generell Vorrang vor Baumfällungen bekommen.“

„Extrem langsam bewegen sich zuständige Verwaltungen, um die entstandenen Lücken zu füllen. Baumschutz war und ist Sachsens CDU-geführter Staatsregierung allerdings völlig egal. Und sie scheint konsequent zu sein: Im Koalitionsvertrag kommt das Wort ‚Baumschutz‘ überhaupt nicht vor“, ergänzt Günther.

Ein weiteres Problem sieht Günther in der Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen (RPS) aus dem Jahr 2009, die bei Straßen ohne Höchstgeschwindigkeit einen Mindestabstand für Neupflanzungen von 7,50 Meter zum Fahrbahnrand vorsieht.

„Selten verfügt der Straßenbaulastträger über so viel Land am Straßenrand. Der Zukauf erweist sich oft als schwierig. So besteht eine hohe Diskrepanz zwischen den durch gutachterliche Bewertung ermittelten Bodenpreisen, die die Straßenbauverwaltung für Grunderwerb erstatten darf und den zur Zeit am freien Markt erzielten Bodenverkaufspreisen.“

„Die Richtlinie ist allerdings kein Gesetz sondern lediglich eine Empfehlung. Sie geht von der Maximalforderung aus, neue Bäume möglichst weit vom Fahrbahnrand zu pflanzen. Wo dies allerdings nicht möglich ist, kann der Zielkonflikt zwischen Verkehrssicherheit und Alleenerhalt nicht nur zu Lasten der Bäume ausgehen.“

„Hier sehe ich den Freistaat in der Pflicht, abgestimmte Lösungen vorzulegen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum Einen können Schutzeinrichtungen wie Leitplanken eingesetzt werden. Dann lässt sich der Pflanzabstand deutlich minimieren. Zusätzlich eröffnen Geschwindigkeitsreduzierungen die Möglichkeit von Alleepflanzungen mit einem Pflanzabstand von weniger als 7,50 m zum Fahrbahnrand.

Drittens empfehle ich der Staatsregierung, sich für eine Überarbeitung der RPS 2009 einzusetzen. Nach- und Lückenbepflanzungen sind in der Flucht der Altbäume zu setzen. Sie sollten grundsätzlich nicht als Neupflanzungen gelten“, empfiehlt Günther.

>> Kleine Anfrage Wolfram Günther ‚Fällungen und Nachpflanzungen von Bäumen an Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen zwischen 2010 und 2015‘ (Drs 6/6615):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6615&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1

PM vom 30.11.16

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