20.01.2017
(2017-24) Die heutige öffentliche Anhörung zum GRÜNEN-Antrag ‚Ökologischen Hochwasserschutz in Sachsen stärken – deutlich mehr Überschwemmungsflächen an sächsischen Gewässern schaffen‘ im Umweltausschuss des Landtages bestätigte die grundsätzliche Kritik an der fehlenden Umsetzung eines Auenprogramms in Sachsen. Die Sachverständigen teilten in ihrer Mehrheit den Ansatz des GRÜNEN-Antrages, die Schaffung von Überschwemmungsgebieten an Flüssen endlich in Angriff zu nehmen.
„Der Schwerpunkt der Hochwasserschutzmaßnahmen in Sachsen lag seit 2002 beim technischen Hochwasserschutz. Der Ausbau von Deichen, Mauern und Beton ist leider nach wie vor das Maß der Dinge für die CDU/SPD-Koalition in Sachsen. Dies führt oft nur zu einer Verschiebung der Probleme. Immer höhere Mauern machen aus natürlichen Hochwasserereignissen erst Katastrophen, denn Überflutungsflächen werden abgetrennt, das Wasser wird dadurch eingeschnürt und erreicht immer höhere Geschwindigkeiten“, erklärt Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
„Kontrollierte Überflutungsflächen können Hochwasserschäden wesentlich effektiver reduzieren. Das Wasser hat auf ausgewählten unbebauten Flächen Platz zum Abfließen und Versickern. Die Sachverständigen betonten deutlich, dass es im Hochwasserschutz immer um einen Mix von Maßnahmen gehen muss. Technischer Hochwasserschutz allein kann die Probleme nicht lösen. Trotz dieses Wissens wurden seit der großen Flut 2002 nur 0,4 Prozent von insgesamt bis heute in Sachsen für den Hochwasserschutz verwendeten 2,4 Milliarden Euro für die Schaffung von Überschwemmungsflächen und damit für die Ursachenbekämpfung eingesetzt.“
„Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) muss endlich handeln. Es kann jederzeit zu neuen Hochwasserkatastrophen kommen kann. Flüsse brauchen mehr Raum, auch in Sachsen. Deshalb muss die Einrichtung von Rückhalteflächen endlich oberste Priorität bekommen“, fordert Günther.
„Für einen wirksamen Hochwasserschutz muss dringend die Landwirtschaft als Partner gewonnen werden. Dazu sind funktionionierende Entschädigungsregelungen mehr als überfällig. Denn Gelder für den zur Deichrückverlegung nötigen Flächenankauf und für Ausgleichszahlungen bei Ertragsausfällen im Überschwemmungszeitraum kommen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um ein Vielfaches billiger als die weitere Konzentration auf den technischen Hochwasserschutz und die Beseitigung der Folgeschäden von Überschwemmungen. Nach der Flut 2002 wurden zwar Hochwasserkonzepte mit Poldern, Deichrückverlegungen und Überschwemmungsgebieten entwickelt. Doch davon ist bisher fast nichts umgesetzt.“
Von den nach dem Jahr 2002 ursprünglich 49 in Sachsen geplanten Deichrückverlegungen und Poldern sind erst sieben Maßnahmen umgesetzt. Eine weitere ist aktuell im Bau. Damit konnten bisher von den ursprünglich geplanten 7.500 Hektar erst 260 Hektar Überflutungsflächen gewonnen werden.
„Ziel unseres Antrages ist ein landesweites Konzept für die Schaffung von Überschwemmungsflächen an sächsischen Gewässern. Zusätzlich wollen wir die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden in Sachsen in der Fläche erhöhen. Dazu schlagen wir vor, dass eine Null-Neuversiegelungsrate in Sachsen als verbindliches Ziel bis zum Jahr 2025 festgeschrieben wird.“
Der Sachverständige Georg Rast, Referent für Wasserbau und Hydrologie beim World Wide Fund For Nature (WWF-Deutschland), stellte sich voll und ganz hinter den GRÜNEN-Antrag:
„Saisonale Hochwasser, verursacht durch starke Niederschläge im Einzugsgebiet oder die Schneeschmelze sind natürliche Vorgänge an sächsischen Flüssen. Durch Deichbau und Landnutzung wurde in den letzten 150 Jahren jedoch die Überflutungsfläche radikal verringert. Dadurch stieg das Hochwasserrisiko entlang der Flüsse drastisch an.“
„Durch die Sanierung von Altwässern, Deichrückverlegungen oder die Entwicklung von Auenwald können wertvolle Überflutungsflächen zurückgewonnen werden. Die Überflutungszonen der Flüsse wirken als natürliche Hochwasserbremsen für die Unterlieger.“
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