(2016-95) 11.3.16:
Nachdem heute bekannt geworden ist, dass es einen weiteren Fund des Insektizids Dimethoat in sächsischem Wein gegeben hat (DNN, 11.3.), erscheinen die Antworten von Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch (CDU) auf aktuelle Kleine Anfragen von Wolfram Günther, agrarpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion, in einem neuen Licht.
„Innerhalb der letzten 15 Jahre – von 2000 bis 2015 – gab es gerade einmal 34 Kontrollen sächsischer Weine auf Pestizidrückstände. Diese geringe Kontrolldichte verträgt sich nicht mit dem Qualitäts- und Preisanspruch des sächsischen Weins. Herausragende Produkte müssen auch herausragende Produkteigenschaften nachweisen können“, erklärt Günther.
„Mit Blick auf die Kontrollen war es offensichtlich ein absoluter Zufall, dass die Probe, mit der alles ins Rollen gekommen ist, Dimethoat enthalten hat. Weder die Winzergenossenschaft noch die Staatsregierung scheinen bislang wirklich an Transparenz interessiert gewesen zu sein. Das schadet jetzt massiv dem bislang hervorragenden Ruf sächsischen Weines.“
„Wenn ein Traubenerzeuger das Insektizid in seinen Kulturen eingesetzt hat, ist dies entweder vorsätzlich kriminell oder ein Indiz darauf, dass die für den Einsatz von Pestiziden geforderten Sachkundenachweise das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen“, sagt der Abgeordnete.
„Unsere Kleinen Anfragen zeigen jedoch einmal mehr, wie wichtig die Sachkunde beim Einsatz von Pestiziden sind. Allein in unmittelbarer Nähe zu Rebflächen finden sich in Sachsen 54 Flächen, auf denen der Wirkstoff Dimethoat eingesetzt werden darf. Hier besteht die Gefahr der Abdrift. In einem gemeinsam Antrag mit der Fraktion Die Linke, der erst Ende Januar 2016 im Landtag angehört worden war, haben wir eine Vielzahl konkreter Vorschläge zur Einführung eines verbindlichen Reglements für den verantwortungsvollen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt. Unter anderem wollen wir, dass Nachbarn, die der Abdrift des Mittels ausgesetzt sein könnten, spätestens einen Tag vor der Anwendung über die geplante Anwendung informiert werden müssen – selbst wenn sie vorab keine Unterrichtung gefordert haben.“
„Darüber hinaus sollte die Beratung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch die zuständigen Behörden und Stellen des Freistaates, die sogenannte Offizialberatung, zum Einsatz von und zum Umgang mit Pflanzenschutz- und Behandlungsmitteln wieder aufgenommen werden“, erklärt Günther.
„Um über Abdrift Geschädigten finanzielle Hilfe zuteil werden zu lassen, fordern wir auf Bundesebene die Erhebung einer Pestizidsteuer, die in Dänemark, Schweden, Norwegen und Großbritannien gängige Praxis ist.“
„Diese Steuer hätte eine weitere wichtige Funktion. Derzeit werden in Gewässern häufig Pestizid-Grenzwerte überschritten, auch bei der Trinkwassergewinnung gibt es zunehmend Probleme. Die Einhaltung von Grenzwerten wird nur möglich, wenn die Folgekosten des Pestizideinsatzes bereits im Preis enthalten sind. Dann würden sie nur eingesetzt, wenn es unabweisbar notwendig wäre.“
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