Urteil Nationalpark – BÜNDNISGRÜNE: Konflikte gemeinsam lösen, Sächsische Schweiz als Schatz bewahren

Dresden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in Folge einer mündlichen Verhandlung am 28. August entschieden, dass die Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz im Wesentlichen bestehen bleibt.

Wolfram Günther, umwelt- und naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„Mit dem Nationalpark Sächsische Schweiz haben wir einen riesigen Schatz in unserem Freistaat. Diesen Schatz zu bewahren, bringt natürlich auch Herausforderungen mit sich. Wir sind überzeugt: Die Konflikte zwischen hohem Gästeandrang, Besucherlenkung und Naturschutz können nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten vor Ort gelöst werden. Dabei geht es um Lösungen für einzelne konkrete Herausforderungen und Zielkonflikte.“

„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes unterstreicht, dass der Nationalpark und das Landschaftsschutzgebiet alle Anforderungen erfüllen, die an die Ausweisung solcher Schutzgebiete gestellt wurden. Ich hoffe, dass alle Beteiligten diese Klarheit jetzt nutzen und gemeinsam nach vorne blicken. Langwierige Gerichtsverfahren zum allgemeinen Status bringen weder die Region voran, noch helfen sie bei der Lösung konkreter Probleme. Vielmehr binden sie Ressourcen und vergiften das Klima unter den Akteuren und schaden damit der Region. Stattdessen sollte der Fokus auf der Stärkung und Weiterentwicklung der Sächsischen Schweiz als einzigartigem und zugleich erheblich gefährdetem Naturraum sowie nachhaltigem Reiseziel liegen. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen klar zum Nationalpark-Status, weil er ein Alleinstellungsmerkmal ist. Davon profitieren am Ende Natur und Tourismus – und damit die Region.“

Weitere Informationen:

Die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion hat bereits im August 2023 auf ihrer Klausur in Sebnitz ein Positionspapier zu Erhalt und Weiterentwicklung des Nationalparksbeschlossen.

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