Zeit: Mittwoch, 08.02.2017, 18:00 Uhr
Ort: KulTourPunkt
„Die Entfernung von Wölfen ist immer das letzte Mittel der Wahl und nur vorzunehmen, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind oder aber Gefahr für Menschen besteht.“
(Managementplan für den Wolf in Sachsen, 3. Fassung – Stand Februar 2014)
Die Freigabe des Wolfes Pumpak zum Abschuss durch die sächsischen Behörden steht stark in der öffentlichen Kritik. Innerhalb weniger Tage haben schon zehntausende Menschen eine Petition dagegen unterzeichnet.
Dieser Abschuss wäre der erste legale Wolfsabschuss in Sachsen seit der Rückkehr des Wolfes in den Freistaat. Als das Bundesland mit den ersten Wolfsvorkommen und der längsten Erfahrung im Umgang mit dem Wolf muss hier vorbildlich agiert werden. Eine solche Entscheidung setzt über den Einzelfall hinaus die Maßstäbe für künftige Entscheidungen.
Fest steht, dass Wolf Pumpak nicht per se als gefährlich einzustufen ist. Seine Auffälligkeit beruht gerade nicht auf aggressivem Verhalten, sondern darin, dass er mit Menschen gute Erfahrungen verbindet und daher zu wenig Scheu zeigt. In solchen Fällen ist eigentlich vorgesehen, den Wolf durch eine Auswahl unterschiedlicher Vergrämungsmaßnahmen wieder zu einer natürlichen Scheu zu bringen. Bei Wolf Pumpak wurden vor der Abschussfreigabe aber keine solchen Schritte zur Änderung des Verhaltens des Wolfes unternommen.
Den Umgang mit diesem auffällig gewordenem Wolf in Sachsen bzw. dem Landkreis Görlitz und Beispiele für Vergrämungen und Abschüsse aus anderen Bundesländern diskutieren Wolfram Günther (umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag) und Markus Bathen (Leiter Wolfsbüro NABU Bundesverband) .
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