Wildbienen – Von den 407 in Sachsen nachgewiesenen Bienenarten werden 70 Prozent als ausgestorben oder gefährdet eingestuft – Landtagsantrag

Foto: Pixabay.com  Sandbiene

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Sandbiene

(2016-311) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert von der Staatsregierung verstärkte Anstrengungen zum Schutz von Wildbienen. Ein entsprechender Antrag steht am Mittwochabend (09.11.) auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtags.

„Obwohl alle einheimischen Bienenarten unter Schutz stehen, ist für zahlreiche Wildbienenpopulationen ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen“, beklagt Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. „Von den 407 in Sachsen nachgewiesenen Bienenarten werden in der Roten Liste 287 Arten als ausgestorben oder gefährdet eingestuft. Das sind 70,5 Prozent. Eine der höchsten Prozentzahlen der Roten Listen Deutschlands.“

„Eine strukturreiche Landschaft ist entscheidend für das Vorkommen von Wildbienen und Hummeln. Dafür müssen neue, insektenschonende Bewirtschaftungskonzepte entwickelt werden, die eine Abkehr von dem bisher üblichen Mahdregime, jede Fläche mehrfach im Jahr komplett abzumähen, bedeuten“, erklärt Günther. „Viele Landwirte, insbesondere die ökologisch wirtschaftenden Betriebe zeigen, dass das auch funktioniert.“

„Von der Staatsregierung werden zwar Blühflächen gefördert. Diese entpuppen sich aberoft als Falle für die Insekten, die sich dort angesiedelt und ihre Brutnester angelegt haben, wenn sie im selben Jahr wieder abgemäht werden oder sogar Bodenbearbeitung durchgeführt wird. Deshalb müssen in Sachsen nicht nur ein artenreiches Trachtangebot, sondern auch Lebensraumflächen gefördert werden“, fordert der Abgeordnete.
„Wenn ein Gebiet über geeignete Habitatstrukturen verfügt und das Vorkommen von Wildbienen oder Hummeln nachgewiesen werden kann, so muss über artenschutz-rechtliche Auflagen sichergestellt werden, dass diese Lebensräume erhalten bleiben können. Zudem ist eine sofortige Reduzierung des Pestizideinsatzes und im Falle der Insekten vor allem der Neonikotinoide nötig, um den Rückgang der Artenvielfalt aufzuhalten.“

Die stärksten Gefährdungen für diese Insekten sind der Verlust von Nahrungspflanzen und Nistplätzen. Durch die enge Fruchtfolge in der Landwirtschaft und eine übertrieben hygienische Pflege kombiniert mit dem Einsatz von Pestiziden kommt es in der Agrarlandschaft zu einer verhängnisvollen Blütenarmut und Lebensraumzerstörung. Auch im Siedlungsraum stellen Nutzungsintensivierung, wie bspw. die ausufernde Bebauung der Stadtrandbereiche, eine große Gefährdung dar.

» Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wildbienen wirksam schützen, Tracht und Lebensräume schaffen und erhalten sowie den Einsatz bienengefährlicher Mittel reduzieren“ (Drs 6/6482)

» Rote Liste Sachsen, Freistaat Sachen. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Rote Liste Wildbienen, Kap. 4, Gefährdungssituation

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