Redebeitrag des Abgeordneten Wolfram Günther zum GRÜNEN-Antrag ‚Mietpreisbremse bei Neuvermierungen in von Wohnungsverknappung und kontinuierlich steigenden Mieten besonders betroffenen sächsischen Kommunen umsetzen‘ (Drs. 6/1761)
15. Sitzung des Sächsischen Landtags, 11. Juni 2015, TOP 9
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
mit unserem heutigen Antrag wollen wir die Mietpreisbremse in Sachsen für die von Wohnungsverknappung und kontinuierlich steigenden Mieten besonders betroffenen sächsischen Kommunen einführen.
Die Landesregierungen werden durch das neue Mietrechtsnovellierungsgesetz ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 – für höchstens fünf Jahre – Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen eine Mietpreisbegrenzung gilt. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf dann künftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, fallen nicht unter die Beschränkung. Gleiches gilt für die erste Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung.
Dies eröffnet den Bundesländern und damit auch dem Freistaat Sachsen neue Handlungsspielräume, um den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen.
Trotz regional vorhandenen großen Leerstandes in vielen sächsischen Klein- und Mittelstädten gibt es in sächsischen Ballungsräumen zum Teil nicht mehr genügend bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringen und inzwischen auch mit mittleren Einkommen. Um die daraus entstehende Mietpreisspirale zu dämpfen, muss Sachsen den durch den Bund gegebenen Freiraum nutzen.
Nach § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Freistaat Sachsen auf Basis eines Indikatorensystems festlegen und sachlich begründen, in welchen Gemeinden bzw. Gemeindeteilen des Freistaates angespannte Wohnungsmärkte vorhanden sind, um für diese eine Rechtsverordnung zu erlassen.
Insbesondere in Ballungsräumen wie Dresden könnte auf diese Weise den durch Neuvermietung bisher ungedeckelt steigenden Mieten zumindest etwas Einhalt geboten werden. Empirica (2014) geht davon aus, dass bei Neubezug einer Dresdener Wohnung ein durchschnittlicher Mietpreisanstieg gegenüber dem Vornutzer von 20 Prozent gegeben ist.
Für 2014 weist Immobilienscout24 bereits eine durchschnittliche Kaltmiete in Dresden bei Neuvermietungen von 6,90 Euro/ m² aus. Laut Mietgutachten Sachsen lagen 2013 im Leipziger Zentrum die Neuvertragsmieten bei rund 6,70 Euro/m². In den hieran angrenzenden Stadtteilen lag das durchschnittliche Mietniveau bei immer noch 6,20 Euro/m².
Ich weiß nicht, wie Sie das sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber bei diesen aufgerufenen Preisen und einer Leerstandsquote in Dresden von nur noch 2 Prozent habe ich Zweifel, dass Wohnen hier für alle, besonders für Familien, Alleinerziehende und Ältere bezahlbar bleibt.
Im Übrigen waberten auch Argumente durch die Medien, eine Mietpreisbremse würde Bauvorhaben oder Sanierungen verhindern und die Wohnraumknappheit eher verschärfen. Dass ist natürlich Quatsch, denn wie bereits ausgeführt, die Mietpreisbremse bezieht sich nicht auf Neubau und Modernisierung.
Die Minister dieser CDU/SPD-Koalition haben Mitte Mai im Kabinett beschlossen, einen Entwurf einer Kappungsgrenzenverordnung für die Bestandsmieten für die Stadt Dresden vorzulegen. Unseren gleichlautenden Antrag hat Minister Ulbig Ende Januar dieses Jahres im Plenum des Sächsischen Landtags noch abgelehnt. Das Thema bekamen Sie aber nicht mehr vom Tisch und mussten reagieren.
Warum Sie eigentlich erst immer zum Jagen getragen werden müssen, ist mir schleierhaft.
Deshalb appelliere ich an Sie, dieses Mal schneller zu sein: Stimmen Sie unserem Antrag heute einfach zu.
Noch im März dieses Jahres hatte Kollege Pallas für die SPD-Fraktion die mögliche Einführung der Mietpreisbremse für Sachsen begrüßt und das Innenministerium zur Einführung der nötigen Rechtsverordnung aufgefordert. Auch auf Herrn Panthers Webseite kann ich nachlesen, dass wir in Sachsen eine Mietpreisbremse brauchen, um den ungezügelten Anstieg der Mieten endlich begrenzen zu können.
Heute nun haben Herr Pallas, Herr Panther und die anderen Abgeordneten der Regierungskoalitionen die Gelegenheit, Ihren Worten auch Taten folgen zu lassen, und die Mietpreisbremse in Sachsen tatsächlich auf den Weg zu bringen.
Die Mietpreisbremse wurde vielerorts bereits eingeführt. Jetzt wird die Zeit zeigen, ob damit tatsächlich das erreicht wird, was man sich vorgestellt hat. Die Meinungen dazu sind aktuell ja immer noch sehr unterschiedlich.