Redebeitrag des Abgeordneten Wolfram Günther zur 2. Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU und SPD:
„Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes“ (Drs 6/4626)
36. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, 22. Juni 2016, TOP 4
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe
Kollegen,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt diesen Gesetzentwurf der Koalition ausdrücklich. Unsere Fraktion hatte jahrelang entsprechende Anträge eingebracht und Vorstöße unternommen. Ich kann noch einmal kurz begründen, was uns an der alten Wasserentnahmeabgabe immer gestört hat.
Erstens. Das gesamte Berechnungsmodell haben wir überhaupt nicht als förderlich empfunden, insbesondere nicht für die Betreiber von Wasserkraftanlagen. Es gab nicht wirklich eine sichere Berechnungsgrundlage. Das war für kleinere Betreiber eine erdrückende Situation. Vor dem Hintergrund, dass wir für die Energiewende sind und dass wir in der Wasserkraft einen sinnvollen – auch grundlastfähigen – Energieträger sehen, kommen wir zu dem Ergebnis, dass das bisherige Berechnungsmodell nicht zielführend war.
Der zweite Grund für unsere Ablehnung war fast noch gravierender. Es lag eine große Ungerechtigkeit darin, dass ein anderer Nutzer von Wasser, die Braunkohleindustrie, überhaupt nicht von der Abgabe betroffen war. Die Auswirkungen der Braunkohleförderung auf die Oberflächengewässer sind jedoch erheblich. Es konnte nicht so bleiben, dass die Betreiber von kleinen Wasserkraftanlagen, nicht aber die Braunkohleindustrie belastet werden.
Das dritte Problem war die fehlende ökologische Lenkungswirkung der Abgabe. Aus den genannten Gründen sind wir dafür, diesen Murks aufzuheben, und zwar rückwirkend.
Aber wir möchten Fehler nicht nur reparieren, sondern auch Lösungen für die Zukunft anbieten. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag erarbeitet.
Man muss den klassischen Zielkonflikt einfach zur Kenntnis nehmen: Einerseits leistet die Wasserkraft einen Beitrag zur Energiewende. Sie gehört zum Energiemix. Andererseits haben wir ein Problem mit unseren Oberflächengewässern. Sie wissen, dass laut Wasserrahmenrichtlinie unsere Oberflächengewässer schon im Jahr 2015 in einem guten ökologischen Zustand hätten sein sollen. 96 Prozent sind es nicht, das heißt, sie sind in einem belasteten bis schlechten Zustand. In diesem Zusammenhang spielen Wasserkraftanlagen eine Rolle, insbesondere durch ihre Verbauung. Sie zerschneiden Räume. Sie behindern den Geschiebetransport, den Auf- bzw. Abstieg von Organismen, vor allem von Wanderfischarten, sowie eine natürliche Auendynamik. Das alles sind erhebliche Eingriffe.
Es kommt hinzu, dass Gewässer im Regelfall hoch geschützt sind. Insofern kommen die europäischen Regelungen für Schutzgebiete zum Tragen. Flusslandschaften gehören zu unseren wertvollsten Naturräumen. Wir sehen aber, dass zu deren Schutz noch nicht ausreichend geschieht. Ich nenne nur eine Zahl – die Kollegin hat das Problem schon angesprochen -: Wir in Sachsen haben reichlich 300 Wasserkraftanlagen. Von diesen haben 270 keinerlei Fischaufstiegshilfen. Es besteht also erheblicher Handlungsbedarf.
In der Vergangenheit wurde zwar die Abgabe erhoben, aber keinerlei Lenkungswirkung erzielt. Dieses Problem gilt es anzugehen. Ich habe bereits erwähnt, dass hier auch EU-Vorgaben umzusetzen sind. Wenn wir damit nicht vorankommen, drohen uns erhebliche Strafzahlungen. Diese hätte der Steuerzahler zu tragen. An irgendeinem bleibt es hängen.
Unser Vorschlag lautet, die Betreiber von Wasserkraftanlagen ins Boot zu holen. Auch dieser Zweig der Energieerzeugung muss so ausgestaltet sein, dass er funktionieren kann. Deswegen haben wir in unserem Antrag ein anderes, leistungsbezogenes Berechnungsmodell aufgenommen. Damit könnten die Betreiber
von Wasserkraftanlagen schon am Jahresanfang kalkulieren, wie viel sie zahlen werden. Unsere zweite Grundidee geht dahin, 50 Prozent zu erlassen, wenn tatsächlich in die ökologische Ertüchtigung investiert wird. Damit setzen wir einen Anreiz.
Ich hoffe, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Zugleich kündige ich Ihnen schon heute an, dass wir im Zuge der Haushaltsberatungen darauf hinwirken werden, dass auch der Freistaat dafür noch Geld drauflegt; denn die aus der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie resultierenden Aufgaben werden nicht allein aus den Beiträgen der Betreiber von Wasserkraftanlagen zu leisten sein.
Die historischen Schauanlagen möchten wir komplett befreien. Damit erkennen wir an, dass sie vor allem Leistungen für die Allgemeinheit erbringen. Viele dieser Anlagen sind denkmalgeschützt und werden nicht kommerziell betrieben. Dort hätte die Erhebung der Abgabe keinen Sinn.
Ich wiederhole unsere wesentliche Forderung: Die Abgabe muss auch die Braunkohle umfassen.
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