(2016-357) Die Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz in Sachsen funktionieren. Dies ergab die Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) vom 4. Dezember 2016.
Die Lernfähigkeit von Wölfen ist bekannt. Insbesondere beim erfolgreichen Überwinden von Herdenschutzmaßnahmen konnte festgestellt werden, dass sich dieses Verhalten nach einmaligem Überspringen des stromführenden Elektrozaunes kurze Zeit später im Gebiet wiederholte.
Der Einsatz von Elektrozäunen, kombiniert mit dem sogenannten Flatterband oder der Einsatz von Herdenschutzhunden, führt wissenschaftlichen Untersuchungen der Universität Wien zufolge jedoch zu einer sofortigen Unterbindung der Übergriffe durch Wölfe, so die Beantwortung der Kleinen Anfrage.
Das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz gab zudem an, dass es in Sachsen bislang in keinem Fall, auch nicht beim sogenannten Rosenthaler Rudel, zu einer Überwindung von Zäunen mit Flatterband kam.
„Das Zusammenleben von Mensch und Wolf funktioniert nur dann, wenn die Nutztiere richtig geschützt werden. Der konsequente Einsatz von Präventionsmaßnahmen ist unbedingt notwendig“, fordert Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion.
„Es ist die Aufgabe der Staatsregierung, die Nutztierhalter, auch unter Einbeziehung der Verbände, für konsequente Schutzmaßnahmen zu sensibilisieren.“
„Auch die Landräte sind mit ihren Beauftragten in der Pflicht, die Tierhalter umfassend zu informieren. Statt die sachwidrige Forderungen aufzustellen, Wölfe abzuschießen, sind breite Informationsangebote durch die Landkreisbeauftragten ein relevanter Beitrag, um ein gutes Zusammenleben zu ermöglichen“, erläutert der Abgeordnete.
„Deshalb haben wir den Antrag ‚Wolfsmanagement fortsetzen – Nutztierhalter aufklären und unterstützen, Wölfe in Sachsen schützen‘ (Drs 6/7277) in den Sächsischen Landtag eingebracht.“
» Pressemitteilung des Kontaktbüros „Wolfsregion Lausitz“
» Erläuterung zum Verhalten des Rosenthaler Rudels
Hintergrund:
Mindestschutzvoraussetzungen nach dem Managementplan
Der definierte Mindestschutz als Voraussetzung für den finanziellen Schadensausgleich ist der mind. 120 cm hohe Festzaun bzw. der mind. 90 cm hohe Elektrozaun (Euronetze oder 5-Litzenzäune, mind. 2000 Volt). In Gebieten, in denen Wölfe regelmäßig Elektrozäune überspringen, kann zusätzlich ein Flatterband, das 30 cm über dem Euronetzzaun angebracht wird, vorübergehend zum Mindestschutz erklärt werden.
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