„Zinnwald Lithium“ plant den Bergbau von großen Mengen von Lithium im Osterzgebirge nahe der Grenze zwischen Deutschland und Tschechien. Derzeit läuft bei der Landesdirektion Sachsen eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Bergbauvorhaben im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP). Jeder hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme gegenüber der Landesdirektion Sachsen abzugeben und mögliche Einwände zu den in der Landesdirektion und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausgelegten Planungsunterlagen geltend zu machen.
Wie und wer kann eine Stellungnahme einreichen?
Einzelpersonen, Gruppen und Verbände können der Landesdirektion Sachsen noch bis zum 31. August 2025 ihre Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung senden.
Entweder per E-Mail an: raumordnung@lds.sachsen.de
mit Betreffzeile: RVP Lithium Altenberg
oder auch per Brief an:
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden
Referat 34 – Raumordnung und Stadtentwicklung
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Brief/Mail-Vorschlag:
Anbei finden Sie einen möglichen Mailvorschlag, der die wichtigsten Punkte aufgreift. Gern können SIe aber aich individuelle Bedenken formulieren. Aufgrund der Kürze der Zeit empfehle ich Ihnen eine Einsendung per Mail.
Hierfür empfehle ich folgendes Schreiben als Einwand:
Betreff: RVP Lithium Altenberg
[Ort], xx. August 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum eröffneten Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) Lithium Altenberg möchte ich folgende Einwände geltend machen:
1.) Der „Überschlägigen Umweltbewertung“ in Kapitel 6 der Unterlage C liegen zum einen veraltete und für die nunmehr zugrunde gelegten Projektdimensionen nicht mehr zutreffende Studien zugrunde, wie bspw. Sprenggutachten PENZEL 2019, hydrogeologisches Gutachten von GEOS
2018, zum anderen werden Daten herangezogen, die das zu beurteilende
Vorhaben sehr konfliktarm erscheinen lassen sollen, bspw. Winddaten von
Dresden-Klotzsche anstatt vom Standort Zinnwald, für die Luftgüte-Hintergrundbelastung wiederum Datensätze vom Standort Zinnwald. Verschiedene Faktoren wie die Umweltbelastungen durch die inzwischen eröffnete Bundesautobahn A17/D8 werden ausgeklammert, ebenso jene des konkurrierenden Vorhabens im tschechischen Teil des Osterzgebirges.
Die Untersuchungsraumgrenzen werden recht klein dimensioniert, insbesondere in Bezug auf die Abraumhalde ist dies auffällig. Wesentliche Kenngrößen des Vorhabens bleiben unbekannt, so bspw.
das chemische Verfahren der Lithiumextraktion einschließlich der damit
einhergehenden Ressourcenverbräuche (Wasser, Energie) und der erforderlichen Zuschlagstoffe (Art, Menge, Gefahrenklasse). Vorgenannte Punkte haben einen relevanten Einfluss auf die Bewertung der raumordnerischen Verträglichkeit eines solchen Vorhabens.
2.) Die Variantenprüfung scheint aus den vorliegenden Unterlagen nicht hinreichend klar hervorzugehen. Die Darstellung „Weitere Alternativen stehen aufgrund des notwendigen Flächenbedarfs und der erforderlichen Nähe zur Gewinnung nicht zur Verfügung.“ (Unterlage A, Seite 7) scheint nicht stichhaltig. In Wirklichkeit sind durchaus verschiedene Varianten zum Vorhaben abzuwägen. Zum einen scheint eine Zusammenarbeit mit dem weiteren Projekt im tschechischen Osterzgebirge nicht geprüft worden zu sein. Zum anderen ist die räumliche Dimension des Vorhabens nicht einer Variantenprüfung unterzogen worden zu sein.
Hierbei ist zu hinterfragen, ob die chemische Aufarbeitung und die Deponierung im Naturraum Osterzgebirge stattfinden müssen. Ein Transport ist mit der bereits bestehenden und vor allem mit der in der Region geplanten Infrastruktur durchaus denkbar. Eine Variante wäre die Möglichkeit, die auch in der Tschechischen Republik zur Diskussion steht: Transport zu einem bestehenden Industriekomplex außerhalb des Naturraumes Osterzgebirge, anschließend die chemische Verarbeitung, dann
Deponierung des „tauben Materials“ in Restlöchern. Für den Transport sollte die Nutzung des Schienennetzes wie bei vielen vergleichbaren Vorhaben zumindest in die Prüfung aufgenommen werden. So wäre die Müglitztalbahn ab Altenberg nutzbar als auch eine perspektivische Anbindung an die Neubaustrecke zwischen Heidenau und Chabařovice als zusätzliche Zuwegung für den Güterverkehr mindestens zu prüfen.
3.) Die Beeinträchtigung für Zinnwald und das Osterzgebirge. „Der Kurort Altenberg und der staatlich anerkannte Erholungsort Zinnwald-Georgenfeld werden durch das Bergwerk Zinnwald nicht beeinträchtigt. Während der Bauzeit und des Betriebes wird das Verkehrsaufkommen in Altenberg nur gering erhöht. Die untertägigen
Anlagen zum Abbau haben keinen raumbedeutsamen Einfluss auf die Funktionen als Kurort oder Erholungsort.“ (Unterlage C, S. 46)
Für diese Aussage zur Bergsicherheit werden Sprenggutachten von 2018/19 herangezogen, die lediglich einen Bruchteil der nunmehr in Planung stehenden Erzfördermengen betrachteten und von einem behutsameren Verfahren für die Sprengung ausgingen, sind in der vorliegenden Prüfung auch Szenarien zu prüfen, die von der neuen Dimension des jetzt vorliegenden Vorhaben zumindest wahrscheinlich sind.
Insbesondere ein Szenario von einem oder mehreren Bergstürzen in der Region ist einer vertiefenden Untersuchung zu unterziehen. Weiterhin ist der Einfluss solcher Sprengungen und deren Auswirkungen im Osterzgebirge vertieft zu untersuchen. Dies betrifft auch die Folgewirkungen für die örtliche Gast- und Tourismuswirtschaft. Weiterhin ist die Frage der Mehrbelastung durch vermehrtem Lkw-Verkehr im örtlichen Straßennetz zwischen Zinnwald, Geising, Lauenstein und Liebenau, deren verkehrliche und raumordnerischen Folgewirkungen vertieft zu prüfen.
Ich bitte Sie um Berücksichtigung der vorgebrachten Sachverhalte bei der weiteren raumordnerischen Prüfung des Projekts im Raum Altenberg/Zinnwald.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname und Name]