Dresden. Heute verhandeln EU-Kommission, -Parlament und -Mitgliedstaaten in Brüssel über die künftige Regulierung sogenannter „neuer genomischer Techniken“ (NGT) wie CRISPR/Cas. Noch immer sind zentrale Fragen zu Kennzeichnung, Patenten und Sicherheitsprüfung offen. Ein Abschluss der Verhandlungen bis Jahresende gilt als möglich – mit weitreichenden Folgen für Landwirtschaft, Verarbeitung und Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Sachsen. Vor diesem Hintergrund hat die BÜNDNISGRÜNE-Landtagsfraktion die Staatsregierung in einer Kleine Anfrage (Drs 8/4687) aufgefordert, ihre Position und Aktivitäten in den laufenden EU-Verhandlungen darzulegen.
Dazu erklärt Wolfram Günther, Sprecher für Landwirtschaft und Umwelt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wer jetzt Gentechnik dereguliert, der gefährdet Bio-Betriebe und die Wahlfreiheit der Menschen bei ihrem Lebensmitteleinkauf. Wir brauchen verlässliche Regeln, die vom Saatgut bis zum Lebensmittel klare Kennzeichnungspflichten, Regeln gegen Patente auf Pflanzen und eine sichere Koexistenz von gentechnikfreier, ökologischer und konventioneller Landwirtschaft garantieren. Der Sektor schafft in Sachsen tausende Arbeitsplätze und erhebliche regionale Wertschöpfung. Diese Stärke darf nicht durch Intransparenz und politische Untätigkeit aufs Spiel gesetzt werden.“
Günther kritisiert zugleich das Schweigen der Staatsregierung: „Während Brüssel über Fakten entscheidet, bleibt Sachsens Landwirtschaftsminister auffällig still. Gerade jetzt sollte die Staatsregierung deutlich Position beziehen und sich für Kennzeichnung, Sicherheit, Wahlfreiheit sowie klar gegen Patente starkmachen. Schweigen ist keine Strategie. Das könnte Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeiter und Verbraucherinnen und Verbraucher teuer zu stehen bekommen.“
Weitere Informationen:
Bereits heute dürfen NGT-Pflanzen unter der bestehenden EU-Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) angebaut und vermarktet werden – allerdings nur nach einer Sicherheitsprüfung und Kennzeichnungspflicht. Diese Regulierung schützt Verbraucher:innen, Produzent:innen und Umwelt gleichermaßen und ermöglicht zugleich Forschung und Entwicklung.
Die EU-Kommission will nun mit einer neuen NGT-Verordnung weite Teile des bestehenden Gentechnikrechts lockern. Damit könnten künftig zahlreiche gentechnisch veränderte Pflanzen ohne Risikoprüfung, Kennzeichnung und Zulassungspflicht in Verkehr gebracht werden. Strittig sind im laufenden Trilog drei Kernpunkte:
- Kennzeichnung und Nachweisbarkeit: Das EU-Parlament fordert Kennzeichnung entlang der gesamten Lebensmittelkette. Kommission und Mitgliedstaaten lehnen das bislang ab.
- Patente: Ohne eindeutige Begrenzung drohen Monopole auf Saatgut. Das würde den freien Zugang zu genetischem Material und die mittelständische Züchtung massiv behindern. MIt anderen Worten: Patente blockieren Innovation, die es gerade in Zeiten von Klimawandel und veränderten Umweltbedingungen braucht.
- Koexistenz und Kontrolle: Ohne verpflichtende Nachweisverfahren wären gentechnikfreie und ökologische Produktion kaum mehr absicherbar.



