Bis 25. Juni 2026 läuft die öffentliche Konsultation zum Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Bürger:innen, Verbände und Organisationen können Stellungnahmen einreichen und damit Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Wiederherstellungsmaßnahmen für Natur, Gewässer, Moore, Wälder und urbane Ökosysteme nehmen.
Wir freuen uns, wenn viele von euch mitmachen, denn das macht den Plan besser.
Hintergrund
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist eine Investition in unsere natürlichen Lebensgrundlagen und ein Herzstück des Green Deals. Sie verpflichtet die europäischen Mitgliedsstaaten, gesunde Ökosysteme zu entwickeln und biologische Vielfalt zu erhalten. Bis 2030 sollen so auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Deutschland muss bis September eine erste Fassung für einen Nationalen Wiederherstellungsplan bei der EU-Kommission einreichen, der Renaturierungsmaßnahmen und dafür geeignete Flächen enthält. Dieser wird gemeinsam von den Ländern, vom Bundesumweltministerium und vom Bundesamt für Naturschutz erstellt. Derzeit findet ein Online-Beteiligungsverfahren statt, bei dem ihr den Entwurf des Wiederherstellungsplans lesen und kommentieren könnt. Dafür müsst ihr euch auf der Seite des Umweltbundesamts registrieren.
Die Wiederherstellungsverordnung ist in Gefahr!
Die Wiederherstellungsverordnung ist derzeit im ideologischen Fadenkreuz einiger CDU-Agrarminister*innen und Lobbyverbände der Landbesitzer*innen, die den Naturschutz am liebsten ganz beerdigen würden. Schon die Entstehung der Wiederherstellungsverordnung war ein Kraftakt, der letztlich gezeigt hat, dass der Naturschutz mit den richtigen Bündnissen Lobbyschlachten gewinnen kann. Nun kommt es darauf an, diese Errungenschaften zu verteidigen. Auf Bundesebene genauso wie auf kommunaler Ebene.
Unsere Vorschläge zur Kommentierung
Mein Team und ich haben Kritikpunkte zusammengefasst und geben Vorschläge für eine mögliche Kommentierung an die Hand, mit denen ihr im Bürgerbeteiligungsverfahren dem Naturschutz und der Wiederherstellung der Natur eine starke Stimme verleihen könnt.
Das sind die Hauptkritikpunkte:
- Überbetonung von Freiwilligkeit bei fehlenden Verbindlichkeiten
- Keine Kohärenz zu anderen Strategien und Rechtssetzungen der EU
- 2050-Ziele fehlen vollständig
- Finanzierungsvorbehalt ohne konkreten Finanzierungsplan
1. Überbetonung von Freiwilligkeit
Wo suchen: Nationaler Kontext
Kommentar:
Die vorgesehenen Wiederherstellungsmaßnahmen sollten stärker mit verbindlichen Umsetzungs- und Erfolgsanforderungen hinterlegt werden. Die EU-Wiederherstellungsverordnung verlangt Zielerreichung, nicht lediglich die Bereitstellung flexibler Handlungsoptionen.
Alternativ:
Freiwillige Instrumente sind wichtig, sollten jedoch durch klare Zielpfade, Mindeststandards und verpflichtende Erfolgskontrollen ergänzt werden, damit die Zielerreichung bis 2030 sichergestellt werden kann.
2. Keine Kohärenz zu anderen Strategien und Rechtssetzungen der EU
Kommentar:
Die Wiederherstellungsverordnung muss mit ausreichend Personal und Geld ausgestattet werden. Zudem braucht es Kohärenz zu den anderen Strategien und Rechtssetzungen der EU:
- mit der Biodiversitätsstrategie 2030
- der Farm to Fork Strategie
- der Wasserrahmenrichtlinie
- der Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung
- der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Als größter Einzeletat der EU muss die GAP mit vielfacher inhaltlicher Überschneidung, mit der Wiederherstllungsverordnung verbunden werden.
3. Klare Ziele für 2050 fehlen
Wo suchen: Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen
Kommentar:
Die vorgesehenen Wiederherstellungsflächen sollten nicht nur angedeutet werden. Für jedes Ökosystem sollten Mindestflächen bis 2030, 2040 und 2050 ausgewiesen werden, um die Zielerreichung nachvollziehbar zu machen.
Das entspricht unmittelbar den Anforderungen an nationale Wiederherstellungspläne.
Alternativ:
Es sollten bereits jetzt langfristige Flächenziele und Entwicklungspfade bis 2050 dargestellt werden, um Planungssicherheit für Länder, Kommunen und Flächennutzende zu schaffen.
Damit verbunden: Fehlende Zwischenziele
Wo suchen: Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen
Kommentar:
Neben den Endzielen bis 2050 sollten überprüfbare Zwischenziele für 2028, 2030, 2035 und 2040 festgelegt werden.
4. Finanzierungsvorbehalt ohne konkreten Finanzierungsplan
Wo suchen: Wichtige Maßnahmen und Aktionen zur Erreichung der Wiederherstellungsziele, inklusive Finanzierungsinstrumenten
Hier steht praktisch, dass alles unter Haushaltsvorbehalt steht – und wir wissen, wo dann im Zweifelsfall zuerst gekürzt werden soll. Dabei sind es die damit verbundenen Folgekosten, die wir uns langfristig nicht leisten können!
Kommentarvorschlag:
Für prioritäre Wiederherstellungsmaßnahmen müssen konkrete Finanzierungsbedarfe und Finanzierungspfade benannt werden. Andernfalls bleibt die Umsetzbarkeit wesentlicher Teile des Plans unklar.
Wo suchen: Geschätzter Finanzierungsbedarf
Kommentarvorschlag:
Es ist unklar, ob die veranschlagten Mittel ausreichen, um die verbindlichen Wiederherstellungsziele der EU-Wiederherstellungsverordnung tatsächlich zu erreichen. Die Herleitung der Kostenschätzung sowie die langfristige Finanzierungssicherheit sollten transparenter dargestellt werden.
Kommentarvorschlag:
Neben den Investitionskosten sollten auch die volkswirtschaftlichen Schäden einer unterlassenen Wiederherstellung dargestellt werden, etwa durch Hochwasser, Dürreschäden, Biodiversitätsverlust und den Verlust von Kohlenstoffspeichern.
Und:
Es sollte dargestellt werden, aus welchen dauerhaft gesicherten Finanzierungsquellen die Maßnahmen über 2032 hinaus finanziert werden, die Tabelle gibt bis 2050 nur „keine Angaben“ an. Die langfristige Unterhaltung und Erfolgskontrolle von Wiederherstellungsmaßnahmen muss verbindlich abgesichert werden.
5. Fehlende Priorisierung nach Klima- und Biodiversitätswirkung
Wo suchen: Nationale Prioritäten für die Wiederherstellung
Kommentar:
Die Priorisierung der Maßnahmen sollte transparent anhand von Biodiversitätsnutzen, Klimaschutzwirkung, Klimaanpassung und Kosteneffizienz erfolgen. Die EU-Vorgaben verlangen ausdrücklich eine Priorisierung nach Klimawirkung und sozioökonomischen Kriterien, siehe Bundesamt für Naturschutz.
6. Fokus fast ausschließlich auf Natura-2000-Gebiete
Wo suchen: Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen Art.5
Die Wiederherstellung soll bis 2030 vor allem in Natura-2000-Gebieten erfolgen.
Kommentarvorschlag:
Die Verordnung verfolgt einen Landschaftsansatz. Daher sollten auch außerhalb von Natura-2000-Gebieten konkrete Wiederherstellungsschwerpunkte benannt werden.
7. Wiedervernässung von Mooren beschleunigen
Wo suchen: Artikel 11 (Agrarökosysteme) Absatz 4
Naturschutzfachliche Einschätzung:
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist kritisch anzumerken, dass der Absatz die Wiedervernässung von Mooren zwar grundsätzlich unterstützt, jedoch keine ausreichenden Aussagen zur langfristigen finanziellen Absicherung der Maßnahmen enthält. Die Schaffung von Anreizen und die Bereitstellung von Beratungsangeboten sind wichtige Voraussetzungen, reichen jedoch allein nicht aus, um die notwendige großflächige Wiedervernässung tatsächlich umzusetzen.
Für Landwirte und private Flächeneigentümer ist die Umstellung auf eine nasse Bewirtschaftung häufig mit erheblichen Investitionskosten, Einkommensrisiken und langfristigen Veränderungen bestehender Bewirtschaftungssysteme verbunden. Ohne verlässliche, langfristig gesicherte Förderinstrumente besteht die Gefahr, dass die Wiedervernässung trotz grundsätzlicher Bereitschaft wirtschaftlich nicht tragfähig ist.
Aus Sicht des Natur- und Klimaschutzes sollte daher stärker betont werden, dass die Wiedervernässung von Mooren als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird und dauerhaft durch öffentliche Mittel unterstützt werden muss. Erforderlich sind langfristige Finanzierungsmechanismen, die sowohl die Wiederherstellung der Flächen als auch laufende Bewirtschaftungs-, Pflege- und Einkommensausgleichskosten abdecken. Nur durch eine verlässliche finanzielle Absicherung können Planungssicherheit geschaffen, Akzeptanz erhöht und die für Klima-, Biodiversitäts- und Wasserschutzziele notwendige Wiedervernässung in ausreichendem Umfang erreicht werden.

8.Flüsse und Auen
Kommentar:
Es fehlen insbesondere eine langfristig gesicherte Finanzierung, ambitionierte Ziele für den Rückbau von Querbauwerken und die Wiederherstellung von Auen sowie klare Verpflichtungen zur Umsetzung. Dadurch besteht die Gefahr, dass notwendige Maßnahmen durch weitere Planungs- und Abstimmungsprozesse verzögert werden, während sich der ökologische Zustand vieler Fließgewässer und Auen weiterhin verschlechtert.
Zudem:
Die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten soll lediglich „soweit möglich“ erfolgen.
Gerade bei Flüssen wie:
- Elbe,
- Oder,
- Rhein
ist eine wirksame Wiederherstellung jedoch auf grenzüberschreitende Maßnahmen angewiesen. Es braucht daher verbindlichere Kooperationsmechanismen.
9. Landwirtschaftliche Ökosysteme: Verknüpfung mit GAP-Förderung
Wo suchen: Artikel 11- Wiederherstellung landwortschaftlicher Ökosysteme
Kommentar:
Der Plan sollte darstellen, wie die GAP-Förderperiode gezielt zur Finanzierung von Wiederherstellungsmaßnahmen genutzt wird.
Hintergrundinfo:
Eine von mir in Auftrag gegebene Studie weist darauf hin, dass durch höhere nationale Kofinanzierungsanteile und den Wegfall verbindlicher Mindestbudgets („Ringfencing“) Programme, die der Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme dienen, künftig erheblich unter Druck geraten könnten. Daher braucht es auch hier politisches Engagement, um verbindliche EU-weite Umweltstandards sowie eine langfristig gesicherte Finanzierung von Agrarumweltmaßnahmen zu sichern.




