Sächsischer Haushalt 2025/26 – Ein Kahlschlag für den Umwelt- und Naturschutz in Sachsen

STOP - Ein Landeshaushalt gegen den Erhalt unserer Lebensgrundlagen

Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell wird im Landtag um einen tragfähigen Haushalt für unser Land gerungen. Die Koalition aus CDU und SPD hat, wie bekannt, keine eigene Mehrheit. Uns BÜNDNISGRÜNEN geht es dabei um drei Dinge. Das Land braucht dringend einen verabschiedeten Haushalt, weil jeder weitere Monat der seit Januar andauernden vorläufigen Haushaltsführung für immer mehr Institutionen und Menschen im Land zur existenziellen Gefährdung wird. Der von der Regierung vorgelegte Haushaltsentwurf bedarf grundlegender Änderungen, weil er seinerseits wirtschaftliche Existenzen, Investitionen von Unternehmen und insgesamt Strukturen in allen Bereichen gefährdet, die für Sachsens Zukunftsfähigkeit unverzichtbar sind.

„Ich bitte Sie, informieren Sie alle, die sich zusammen mit Ihnen für diese Themen engagieren, über die geplanten Kürzungen. Wenden Sie sich an die Regierung, die Minister, den Ministerpräsidenten, die Landtagsfraktionen  und ihre Abgeordneten vor Ort. Werden Sie laut für Ihre Themen. Als BÜNDNISGRÜNE Fraktion kämpfen wir mir Ihnen dafür, dass dieser Haushalt kein Zerstörungswerk bleibt, sondern Perspektiven eröffnet.“

Diesen Entwurf verantworten der neue CDU-Umwelt- und Landwirtschaftsminister mit seinem Einzelplan 09 und für den Bereich Klimaschutz der SPD-Wirtschaftsminister mit dem Einzelplan 07.

Klimakrise, Artensterben, Klimawandelfolgen, Resilienz der Landwirtschaft, regionale Lebensmittel oder Notwendigkeiten der Unterstützung einer aktiven Zivilgesellschaft in einer Demokratie, deren Feinde gerade zunehmend Raum erobern, werden als Themen vollständig negiert. Es soll nicht nur all das rückgängig gemacht werden, was in der letzten Legislatur unter BÜNDNISGRÜNER Verantwortung in diesen Themenbereichen nach vorn gebracht wurde. Die Vorstöße gehen weit darüber hinaus. Es sollen Dinge beendet werden, von denen sich bislang niemand vorstellen konnte, dass sie überhaupt in Frage gestellt werden könnten.

Um es ganz deutlich zu sagen, insgesamt erkennen wir als BÜNDNISGRÜNE Fraktion die Notwendigkeit von Einsparungen im Landeshaushalt an. Aber schon generell sind diese bei weitem nicht im jetzt geplanten Umfang notwendig. Der vorgelegte Regierungsentwurf ist dem Betrag nach mit jährlich 25 Mrd. € ein Rekordhaushalt! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat circa 400 Änderungsanträge ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Dazu gehören Änderungsanträge zu allen nachfolgend aufgeführten Kürzungen. Alle Änderungen sind dabei finanziell untersetzt; durch Umschichtungen und durch die Kreditaufnahme, die der Bund den Ländern durch die Grundgesetzänderung ermöglicht hat.

Für den Haushalt des Umwelt- und Landwirtschaftsministers gilt im Gegensatz zu anderen Einzelplänen, dass hier jede Kürzung ausdrücklich nicht Folge von unabweisbaren Einsparzwängen ist, sondern dem erklärten politischen Willen des Ministers entspricht: „Die Zeiten für Extras sind vorbei.“ Es gebe „genug Dinge, die man erst einmal in Ordnung bringen müsse“, „insofern bin ich dankbar, dass wir nun wieder vernünftig Prioritäten setzen“. „Nach Zeiten des Überschwanges muss es Zeiten der Korrektur geben. Dann konzentriert man sich auf das Wesentliche.“ „Man kann auch nicht für alles einen Kredit nehmen.“ 

Für das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) mit seinem Einzelplan 09 hat sich der Minister auf gezielte Kürzungen in Höhe von insgesamt rund 52 Mio. € jährlich festgelegt. Für diese Größenordnung hätten sowohl die Festlegung von Schonbereichen, also auch Investitionskredite erfolgen können, wenn es gewollt gewesen wäre.

  1. Verzicht auf Kredite: Die neuen grundgesetzlichen Spielräume für Kreditaufnahmen für notwendige Zukunftsinvestitionen werden nicht genutzt. Das hätte sich insbesondere für die notwendigen Investitionen in die Wasserinfrastruktur oder den Waldbrandschutz aufgedrängt.
  2. Verzicht auf Schonbereiche: Die Koalitionsregierung hat beschlossen, bestimmte Schonbereiche von Kürzungen bewusst auszunehmen. Der Umweltminister hat für sein Ministerium keinen Schonbereich angemeldet und verhandelt. Das hätte sich für alle Bereiche der Klimawandelanpassung, namentlich den Bereich Wasser aufgedrängt. Das erst 2024 vom Kabinett beschlossene Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ legt zehn Handlungsfelder fest, in denen vor dem Hintergrund von Klimawandel, demografischem Wandel, Kohleausstieg und Strukturentwicklung dringender Handlungs- und Finanzierungsbedarf besteht, damit in Zukunft die Wasserversorgung im Freistaat sichergestellt werden kann. Danach ergibt sich allein in den kommenden zehn Jahren ein Investitionsbedarf von rund 1,6 Milliarden Euro. Ein verantwortungsvoller Landeshaushalt muss hier einen Investitionsschwerpunkt legen. Das Programm wurde bewusst nicht als eines des Umweltministeriums erstellt, sondern aufwendig in der gesamten Regierung und Koalition, also einschließlich Staatskanzlei und Finanzministerium verhandelt und dann einstimmig beschlossen, damit es Bindungswirkung über das Umweltressort und die Legislatur hinaus und für kommende Haushalte hat. Das geltend zu machen, hat der neue Minister bewusst unterlassen. Wäre das erfolgt, wären keine Einsparungen in diesen Bereichen erfolgt und wäre zusätzliches Budget des Ministeriums für die anderen Fachbereiche frei geworden. Dasselbe gilt für das ebenfalls durch das gesamte Kabinett am 2022 beschlossene Sächsische Biodiversitätsprogramm „Sachsens Biologische Vielfalt 2030 – Einfach machen!“. Das Programm enthält zölf Handlungsfelder zur Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen, zum Stopp des weiteren Rückgangs der Artenvielfalt, des Verlustes von Lebensräumen sowie zur aktiven Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Sachsen.
  3. Verzicht auf andere Einsparpotentiale im Haushalt: Im Kabinett zugestimmt hat der Umweltminister dafür haushaltspolitisch hoch fragwürdigen Ausgaben in anderen Einzelplänen, mit denen die geplanten Kürzungen im SMUL vollständig ausgeglichen werden könnten.
    • Hohe Millionenbeträge sollen für den Neubau von Straßen fließen, trotz des uns finanziell bereits unermesslich überfordernden Sanierungsstaus an bestehender Infrastruktur, trotz des vielfach betonten gerade auch haushalterischen Grundsatzes Substanz-Erhalt vor Neubau. So sieht der Haushaltsentwurf den Neubau mehrerer Staatsstrassen vor, der S8 bei Schkeuditz, der S65 bei Groitzsch, der S298 bei Kleingera, der S303 bei Falkenstein/Vogtland. Allein für die S177 bei Großerkmannsdorf werden 2025 18 Mio € und 2026 11 Mio € bereitgestellt, nach eigener Aussage zur Erfüllung eines Wahlkreisversprechens des CDU-Fraktionsvorsitzenden.
    • Die seit Jahren hochdefizitäre Mitteldeutsche Flughafen AG soll 2025 einen Zuschuss in Höhe von 40 Mio € und 2026 nochmals von 37 Mio € erhalten, erneut ohne, dass das seit Jahren überfällige wirtschaftliche Konzept dafür eingefordert würde.
  4. Einsparungen dienen Aufwüchsen in anderen Themen: Die Kürzungen treffen nicht anteilig alle Bereiche im Einzelplan 09 und es werden Mittel gezielt in andere Bereiche verschoben, wo es auch Aufwüchse gibt. Das betrifft insbesondere Landnutzer.
    • So konnte auf Drängen des in der CDU zuständigen Fachabgeordneten und selbst Schafhalters Andreas Heinz, die Förderung für die Schafhaltung aufgestockt werden, von 2,2 Mio € im Jahr im Doppelhaushalt 2023/24 auf 3 Mio € 2025/26. 
    • Aufwüchse gibt es auch für Teichwirte.
    • Bei EU-Programmen erfolgt neben der Abschmelzung von 10 % Landeskofinanzierungsmitteln (entspricht ca. 3,2 Mio € jährlich) zusätzliche eine Kürzung und Umschichtung von 2,1 Mio. € zur Finanzierung des Härtefallausgleiches bei Schäden durch Wolf, Kormorane, Biber, Fischotter. 
    • Für IT-Programmierung (lT-Projektes IACS) zur digitalen Neuaufstellung der flächenbezogenen EU-Agrarförderung werden erstmals 2025 12 Mio € und 2026 weitere 17 Mio € zur Verfügung gestellt.
    • In der der Förderrichtlinie Wissensaustausch, lnnovation und Netzwerke (WIN) soll der Fördergegenstand Wissenstransfer gestrichen und damit in Summe freiwerdenden EU-Mittel von 2 Mio € innerhalb des ELER in die Ausgleichszulage (AZL) für Landwirtschaftsbetriebe umgeschichtet werden umgeschichtet werden.
    • Ebenfalls sollen im Programm ELER im Zuge der Auszahlung gegebenenfalls freiwerdende EU-Mittel in die Ausgleichszulage umgeschichtet werden.
    • Ganz ausdrücklich ist es klug, diese Bereiche finanziell zu unterstützen. Zu diskutieren ist nur, ob dies auf Kosten anderer wichtiger Themen zu rechtfertigen ist.
  5. Rückgabe bzw. Verfall von EU- und Bundesgeldern: EU- und Bundesmittel sollen nicht mehr vollständig abgenommen werden. Das bedeutet, dass durch die Verweigerung von Eigenanteilen das SMUL für den Freistaat auf das Hebeln von Geldern, den Netto-Zufluss von Geld ins Land verzichtet. Die EU-Programme EFRE, ELER, JTF sollen 2026 ggü. 2024 um 89,9 Mio € abgesenkt werden. Eingeplant ist die Ab- bzw. Rückgabe von EU-Mitteln i. H. v. 12,8 Mio. € an die Verwaltungsbehörde EFRE/JTF (SMWA). Bundes-Programme (GAK und andere) sollen 2026 ggü. 2024 um 89,9 Mio abgesenkt werden.

Mit den geplanten Kürzungen soll das realisiert werden, was aktuell politischer Wille der CDU ist.  Auf Bundesebene tritt die CDU nicht nur mit ihren 500 Fragen (Kleine Anfrage im Bundestag) und auch an anderen Stellen ganz offen dafür ein, den gemeinwohlorientierten, nichtkommerziellen zivilgesellschaftlichen Strukturen die Mittel zu streichen. Mit Interessenvertretern, die eigene wirtschaftliche Interessen vertreten, hat sie dagegen keine Probleme. Auch in Sachsen und ganz offen im Landtag werden Umweltverbände als Gegner begriffen, fordern Vertreter der CDU, deren Beteiligung in Planungsvorhaben abzuschaffen. Politische Initiativen des neuen Ministers gibt es außerhalb dieses Haushaltsentwurfes derzeit gegen die Umsetzung der Verordnung der EU zur Wiederherstellungs der Natur, für neue Gentechnik in der Landwirtschaft, für den Abbau von Umweltstandards in der Landwirtschaft (unter dem Schlagwort Entbürokratisierung), für die weitgehende Einstellung von Naturschutz im Sachsenforst (unter dem Schlagwort Konzentration auf das Kerngeschäft Holzproduktion) sowie für die Ausweitung des Einsatzes von Holz als Rohstoff zur Verbrennung. In der vorangegangenen Legislatur verhinderte der jetzige Umweltminister als CDU-Fraktionsmitglied die Aufnahme der finanziellen Absicherung der Naturschutzstationen ins Naturschutzgesetz, die regierungsseitig bereits geeint war und genauso unter Bruch des Koalitionsvertrages den Schutz sächsischer Landwirtschaftsbetriebe vor internationalen Kapitalinvestoren durch ein Agrarstrukturgesetz.

Im Haushaltsentwurf gibt es nicht ein einziges Handlungsfeld, in dem eine neue politische Idee erkennbar wäre. Es gibt nicht ein einziges fachpolitisches Problem, für dessen Lösung mit diesem Haushaltsentwurf ein neuer Beitrag geleistet werden könnte. Das hat es in der Geschichte des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums noch nie gegeben.

Die Kürzungen im Einzelnen

Fachpersonal in der staatlichen Umweltverwaltung.

Keine Nachbesetzung von Alters- und anderen Personalabgängen, keine neuen Stellen. Dadurch sollen im Bereich der staatlichen Umweltverwaltung zweistellige Millionenbeträge eingespart werden, völlig unabhängig vom konkreten, sich auch fortlaufend änderndem, fachlichem Bedarf. Bis 2030 werden über 30 % der staatlichen Bediensteten im Freistaat in den Ruhestand eintreten. In einer hochspezialisierten Fachverwaltung (von Hochwasserschutz, Immissionsschutz, Artenschutz, Ackerbau über Tierhaltung bis zur Forstwirtschaft), wo für die einzelnen Themen nur ganz bestimmte Personen zuständig sind, ist damit die Erfüllung der gesetzlichen und notwendigen Aufgaben nicht nur gefährdet. Sie wird gesichert in absehbarer Zeit nicht mehr erfolgen können. Das umfasst neben dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ganz konkret den Schutz der Bevölkerung vor Naturkatastrophen oder Gesundheitsgefahren genauso wie die künftige Versorgung mit Wasser.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Querschnittsthema

Der Klimawandel ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Wetterextreme nehmen auch in Sachsen zu und werden stärker. Starkregen, Sturmböen, Hitze, Trockenheit und die daraus entstehenden Schäden treffen sowohl Städte als auch den ländlichen Raum und stellen eine immer größer werdende Belastung auch für den Staatshaushalt dar. Die Folgen der Klimaveränderungen betreffen Land-, Wasser- und Forstwirtschaft ebenso wie die regionale Infrastruktur, Bauleitplanung und den Tourismus, unsere Natur sowie nicht zuletzt die Gesundheit der Bevölkerung.

In der vergangenen Legislatur haben wir BÜNDNISGRÜNEN wichtige Schritte hin zu ambitioniertem Klimaschutz und Schutz vor den Folgen des Klimawandels eingeleitet. In dem von uns erkämpfen und von der gesamten Staatsregierung beschlossenen sächsische Energie- und Klimaprogramm (EKP 2021) sind die Ziele und Handlungsschwerpunkte verbindlich festgelegt. Zentrale Kernelemente sollen nun mit dem neuen Landeshaushalt gestrichen werden.

Kommunale Klima-Million. 13 Mio. €/Jahr. Reduzierung auf 0 = Kürzung um 100%

Dieses Programm hatten wir BÜNDNISGRÜNE erkämpft. Damit erhalten die 13 Landkreise und kreisfreien Städte jährlich jeweils 1 Mio. €, um selbstbestimmt und vorbildlich unbürokratisch zielgenaue Maßnahmen in den Bereichen Erneuerbare Energien, Klimaanpassung, Versorgungssicherheit oder Energieeffizienz umzusetzen. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Klimafonds. 25 Mio/Jahr. Reduzierung der Zuführungen auf 0 = Kürzung um 100%. 

Diesen Fonds hatten wir BÜNDNISGRÜNE erkämpft. Der Fonds dient der Finanzierung von mehrjährigen strategischen Investitionen zur Anpassung unserer Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, namentlich in der Wasserwirtschaft, für Klimaschutzmaßnahmen sowie zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Erneuerbare Energien / PV auf eigenen staatlichen Liegenschaften. 1 Mio €/Jahr. Reduzierung auf 0 = Kürzung um 100%

Dieser Betrag wurde dem SMEKUL durch uns BÜNDNISGRÜNE für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf eigenen Gebäuden des Ministeriums, nachgeordneten Behörden und Staatsbetrieben zur Verfügung gestellt als Beitrag zur Energiewende, um künftig Kosten für den Steuerzahler für Energie zu sparen und um Flächenverbrauch zu minimieren durch Lenkung von PV auf Dächer. (Unsere kleinen Anfrage und unser Änderungsantrag dazu.)

Akzeptanz Erneuerbare Energie, Moderationsleistungen SAENA. 40T€/jährlich. Reduzierung auf 0 = Kürzung 100%

Mittel für Moderationsleistungen für die von uns BÜNDNISGRÜNEN in der Sächsischen Energieagentur zur Moderation von Konflikten bei Erneuerbare Energien Projekten in Kommunen geschaffenen Dialog- und Servicestelle. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Beratung nachhaltige Vergabe in der öffentlichen Verwaltung –  Reduzierung auf 0 = Kürzung 100%.

Es geht um mehr als 100 Begleitungen von Beschaffungsvorgängen der kommunalen und Landesverwaltung im Jahr sowie über 40 Seminare und Bildungsveranstaltungen. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Reparaturbonus. 1,3 Mio €/jährlich. Reduzierung auf 0 = Kürzung 100%.

Der Reparaturbonus ist ein absolutes BÜNDNISGRÜNES Erfolgsprojekt. Tausende Menschen in Sachsen haben ihre alten Geräte reparieren lassen, statt sie auf den Müll zu werfen. Das ist gut für den Geldbeutel der Menschen und für unsere Umwelt. Gleichzeitig profitiert das Handwerk in Sachsen von den steigenden Aufträgen. Mehr als 600 Betriebe im Freistaat haben an der Aktion teilgenommen. Seit dem Start des Reparaturbonus im November 2023 konnten in Sachsen rund 21.000 Reparaturen mit rund 2,2 Millionen Euro gefördert werden. Durch den Reparaturbonus wurden zusätzliche Aufträge für die teilnehmenden Handwerks- und Reparaturbetriebe in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro generiert. Dadurch wurden bis zu 219 Tonnen Elektroschrott und rund 1.900 Tonnen CO2-Emissionen vermieden. Diese Werte entsprechen grob gerechnet 150 Ladungen eines Kleintransporters oder dem durchschnittlichen jährlichen CO2-Pro-Kopf-Ausstoß von 176 Einwohnern in Deutschland. Aktuell nehmen sachsenweit 602 Reparaturbetriebe am Programm teil. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Zivilgesellschaft

eku-Zukunftspreis. 2,5 Mio. Euro/Jahr. Reduzierung auf 0 = Kürzung 100%.

Das zentrale Instrument zur Unterstützung der Zivilgesellschaft will die Staatsregierung komplett beenden. Das Interesse am Innovationswettbewerb hat seit seiner Einführung 2020 bis 2024 stetig zugenommen. Auf diesem Wege konnten hunderte Projekte vom Schülerprojekt für Naturschutz über Recycling, Bio-Regio-Projekte von Landwirten, Energiegenossenschaft bis zur Sonderausstellung im Naturkundemuseum eine unbürokratische Anschubunterstützung und öffentliche Anerkennung erhalten. (Link zur kleinen Anfrage und unserem Änderungsantrag dazu.)

Naturschutz

Das Artensterben und der Verlust von Lebensräumen haben auch in Sachsen ein atemberaubendes Tempo erreicht. Bei den europäisch geschützten Biotopen und Arten sind heute mehr als die Hälfte der Lebensraumtypen und knapp die Hälfte der Arten stärker gefährdet als vor 15 Jahren. Von den circa 72.000 heimischen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten gelten fast ein Drittel als bestandsgefährdet. Vögel im Agrarland haben in den letzten 40 Jahren mehr als die Hälfte ihrer Population verloren. 

In der vergangenen Legislatur haben wir BÜNDNISGRÜNEN wichtige Schritte hin zu einer Trendwende in der Artenkrise eingeleitet, für einen ambitionierten Schutz unserer Natur, zur kraftvollen Renaturierung und zur Stärkung der Naturschutzakteure. Dazu haben wir vorhandene Instrumente gestärkt und neue geschaffen. Zentrale Kernelemente sollen nun mit dem neuen Landeshaushalt stark reduziert oder ganz gestrichen werden.

Stellungnahmenarbeit Umwelt-Verbände. Kürzung von 400T/jährlich auf 320T/jährlich. Kürzung um 20%. Die Verbände erhalten dieses Geld für ihren gesetzlichen Auftrag zu Erstellung von Stellungnahmen und finanzieren damit entsprechende Stellen. Die vorgesehene Kürzung gefährdet die konstruktive Mitwirkung der Verbände bei der Suche nach Lösungen, die ökonomische, ökologische und soziale Aspekte im Sinne der Nachhaltigkeit verbinden. Wenn diese die Aufgabe nicht wahrnehmen, hat das Folgen: rechtliche Unsicherheiten, Verzögerungen bei Infrastruktur- und Bauprojekten, Rückschritte im Artenschutz mit den entsprechenden Folgewirkungen auch auf die Landwirtschaft und eine erhebliche Schwächung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Die Kürzung um 80T € führt konkret dazu, dass den einzelnen Verbänden jeweils statt 50T € nur noch 40T€ zur Verfügung stehen. Damit werden die Stellen insgesamt gefährdet. Die Einsparung ist für den Etat des SMUL absolut unbedeutend und in der Größenordnung im Bereich von Schwankungsbreiten bzw. Rundungsgrößen anderer Titel. Es ist laut eigener Aussage des neuen Umweltministers ein bewusstes politisches Zeichen.

Förderrichtlinie Natürliches Erbe. 20,4 Mio. €/Jahr auf 10,8 bzw. 10,35 Mio. € 2025/2026. Kürzung um 50%. 

Diese FRL ist das zentrale Instrument für die konkrete Naturschutzarbeit in Sachsen. Finanziert werden Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal bei Verbänden, Kommunen, Sozialen Einrichtungen und nicht zuletzt Landwirten. Ziel der Förderung ist die nachhaltige Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes in Sachsen. Gefördert werden Biotopgestaltung und Artenschutz, Technik und Ausstattung, Naturschutzfachplanungen und Naturschutzberatung für Landnutzer, Naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, Komplex- und Einzelvorhaben des Naturschutzes, Biotop- und artenangepasste Pflege. Die geplante Halbierung dieser Mittel bedeutet nicht nur eine Halbierung der künftigen Maßnahmen, sondern eine teilweise existenzielle Gefährdung der Naturschutzakteure. Insbesondere sind auch die im Naturschutz aktiven Landwirte betroffen. (Link zur kleinen Anfrage und unserem Änderungsantrag dazu.)

Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (Zuweisung Gemeinden). 21,11 Mio. €/Jahr auf 3,34 Mio €/Jahr. Kürzung um 85%.

Diese FRL war von uns BÜNDNISGRÜNEN 2023 für Kommunen und kommunale Unternehmen neu geschaffen worden. Finanziert werden die Verbesserung der grünen Infrastruktur und der Erhalt und die Ausbreitung der biologischen Vielfalt im Siedlungsbereich und damit zugleich Klimaanpassungsmaßnahmen durch Stadtbegrünung, die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie die Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, insbesondere in Radonvorsorgegebieten. Mit diesen Aufgaben sollen die Kommunen und kommunalen Unternehmen künftig wieder weitgehend allein gelassen werden. Angesichts angespannter kommunaler Haushalte, werden diese Maßnahmen schlicht nicht mehr stattfinden, da Unternehmen hier keine Aufträge mehr erhalten. (Link zur kleinen Anfrage und unserem Änderungsantrag dazu.)

Klein- und Kleinstprojekte im Naturschutz, Mittel der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU). 8,2 Mio./Jahr auf 7,1 Mio./Jahr. Kürzung um 13,5%.

Mit jeweils 1 Mio € können je nach Umfang jährlich etwa 50 bis 84 Projekte mit maximal 20.000 € pro Maßnahme gefördert werden. Dank des Engagements der Träger wird der Mitteleinsatz vervielfacht, sodass der fachliche Nutzen die Kosten deutlich übertrifft. Außerdem zeigt die Erfahrung, dass viele Projekte vor Ort zusätzliche positive Effekte erzielen, wie etwa gemeinschaftliches Handeln, die Verknüpfung von Bildungsinhalten und praktischem Naturschutz sowie die Einbindung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen und Akteure. Insbesondere für die ländlichen Räume ist das ein Beitrag zur Stärkung. Engagierte müssen das Gefühl haben, dass die Staatsregierung an ihrer Seite steht und ihr Engagement unterstützt wird. Auch das wirkt demokratiefördernd. Künftig wird dieses Programm nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Umweltbildung, Mittel der LaNU im Etat Verwaltungsausgaben. 8,2 Mio/Jahr auf 7,1 Mio/Jahr. 
  1. Mit dieser Kürzung der Zuweisung an die LaNU werden die Mittel zur Unterstützung der Umweltbildung für freie Träger, Vereine und Verbände in Höhe von bisher 200,0 T€/Jahr und 0 €/Jahr reduziert (= Kürzung um 100%). Damit entfällt eine Möglichkeit, insbesondere vielfältige Maßnahmen des ehrenamtlichen Engagements in den Bereichen Natur- und Umweltschutz/Umweltbildung in allen Regionen Sachsens zu unterstützen. Dies betrifft Maßnahmen, für die es keine oder kaum andere Förder- und Unterstützungsleistungen gibt.
  2. Die Akademie der LaNU wird ca. ein Drittel weniger Veranstaltungen anbieten können (= Kürzung um 33%).
  3. Das Angebot der Plattform RegioCrowd kann nicht wie geplant ausgebaut werden. (Unser Änderungsantrag dazu.)
Naturparks. 805T € /Jahr auf 555T €/Jahr. Kürzung um 31%.

Die Naturparks werden von den Kommunen und den engagierten Vereinen getragen. Diese finden sich bereits in einer schwierigen finanziellen Lage. Damit wird diese Kürzung dort nicht ausgeglichen werden können. Die unverzichtbar wertvolle Arbeit in den Naturparks wird damit erheblich reduziert werden. (Link zur kleinen Anfrage und unserem Änderungsantrag dazu.)

Flächensicherung für Naturschutzzwecke. 1 Mio/Jahr auf 0. Kürzung um 100%.

Die Mittel für das Vorkaufsrecht von Flächen für Naturschutzzwecke sollen komplett gestrichen werden. Damit wird das Thema Flächensicherung für Naturschutzzwecke nahezu vollständig beendet im Freistaat auf staatlicher, wie auch auf kommunaler Ebene. In der vergangenen Legislatur hatten wir BÜNDNISGRÜNEN mit der 2024 erfolgten Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes die Wiederherstellung des Rechts der Kommunen zur Ausübung von Vorkaufsrechten für naturschutzfachlich bedeutsame Flächen durchgesetzt. Dabei hatte der heutige Minister als damaliger Abgeordneter der CDU-Fraktion persönlich durchgesetzt, dass dies nicht wie eigentlich vorgesehen unbürokratisch zusammen mit anderen Vorkaufsrechten erfolgt, sondern ein eigenes aufwendiges Verfahren dazu stattfinden muss. Aus diesem Grund haben mittlerweile mehrere Landkreise beschlossen, von dieser Möglichkeit grundsätzlich keinen Gebrauch zu machen. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Nachpflanzung von Straßenbäumen (250T € 2023 / 500T € 2024): gekürzt auf 15T € 2025

Allein ür das Jahr 2024 waren 500,0T € für ein Straßenbaum-Nachpflanzungskonzept veranschlagt. Dieses steht kurz vor der Fertigstellung und sollte nun umgesetzt werden. Für Nachpflanzungen von Straßenbäumen an Staatsstraßen sind jedoch nur 15T € in 2025 und 0€ in 2026 eingeplant. (Unser Änderungsantrag dazu.)

„Sachsen pflanzt gemeinsam“ (247 T. €): vollständig gestrichen!

Mit dem Programm „Sachsen pflanzt gemeinsam – Aktion 1.000 Obstbäume“ können Schulen, Kitas, Vereine, Feuerwehren, Jugendclubs und viele weitere gemeinnützige Träger unkompliziert 2-5 junge Obstbäume heimischer Sorten pflanzen – zur Stärkung von Artenvielfalt und Umweltbildung. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Landwirtschaft und Ernährung

Unter BÜNDNISGRÜNER Regierungsbeteiligung wurden wichtige Schritte unternommen, die Landwirtschaft nachhaltiger zu machen. Gegen den langjährigen Trend hin zu immer größeren, vor allem auf die Produktion von Masse ausgerichteten und immer abhängiger von anonymen Weltmärkten und wenigen Handelsketten werdenden Strukturen wurde die Wende zum Wiederaufbau regionaler und vielfältiger Wertschöpfungsketten eingeleitet und damit verknüpft auch die Ausweitung ökologischer Erzeugung. Zusammen mit den Akteuren, Unternehmen und Verbänden wurde dazu eine Strategie entwickelt und diese dann umgesetzt. Wir haben damit nicht nur bundesweit beachtete, neue Maßstäbe gesetzt, sondern ganz konkret erreicht, dass jetzt mehr gesundes Essen aus der Region auf die Teller kommt.

Die regionale Wertschöpfung und die ökologische Landwirtschaft konnten zu einem dynamisch wachsenden wichtigen Bestandteil der sächsischen Wirtschaft entwickelt werden. Dank mehr regionaler Wertschöpfung haben wir Landwirtinnen und Verarbeitern zusätzliche Einkommensperspektiven eröffnet und die ländlichen Räume gestärkt. Nachfrage, Umsatz, Anteil der Flächen und Anzahl der Betriebe, die regional und biologisch wirtschaften, wachsen in Sachsen nun über dem Bundesdurchschnitt. Die Betriebe erfüllen mit ihren Produkten weit über die Versorgung der Menschen hinaus einen wichtigen Beitrag zur touristischen Attraktivität des Freistaates als Urlaubs- und Erholungsort. Insbesondere im ländlichen Raum leistet das einen beträchtlichen Beitrag zur Wertschöpfung. Zudem wird ein bedeutender Beitrag zur Erreichung von Umweltzielen geleistet und steigert damit die Lebensqualität der hier lebenden Menschen genauso wie die Aufenthalts- und Erholungsqualität der Menschen.

Mit dem vorgelegten Haushalt sollen alle wesentlichen Strukturen und Instrumente zur Unterstützung regionaler Wertschöpfung abgeschafft werden.

Regionale Wertschöpfung Lebensmittel. 3,7 Mio/Jahr auf 0,8 Mio/Jahr. Kürzung um 80 %.
  1. AgiL – Sächsische Agentur für Regionale Lebensmittel. Geplant ist die vollständige Auflösung, d.h. Kürzung der Mittel um 100%. (Unser Änderungsantrag dazu.)
  2. BioRegio-Modellregionen: Das Programm wird beendet. Es erfolgen keine neuen Aufrufe mehr. Die Agentur für Regionale Lebensmittel (AgiL), das Kompetenzzentrum Ökolandbau sowie ein System von Bio-Regio-Modellregionen sind die unter BÜNDNISGRÜNER Regierung geschaffenen Hauptinstrumente bzw. der Kern der Strategie zum Wiederaufbau regionaler und vielfältiger Wertschöpfungsketten. Diese Instrumente sollen nun vollständig wieder abgeschafft werden. Unternehmen haben im Vertrauen auf diese Strategie investiert. Diese Investitionen und Unternehmen der Branche insgesamt werden durch die geplanten Streichungen substantiell gefährdet. Der geplante Abbruch der Unterstützung durch den amtierenden Landwirtschaftsminister im vorliegenden Entwurf vernichtet Wertschöpfung in Sachsen, Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie Lebens- und berufliche Perspektiven. Durch den Verzicht auf weitere Aufrufe für Bio-Regio-Modellregionen sollen 1,35 Mio € Landesmittel und damit in Summe freiwerdenden EU-Mittel in Höhe von 1,45 Mio € innerhalb des ELER in die Ausgleichzulage umgeschichtet werden. (Unser Änderungsantrag dazu.)
Absatzförderung, Hofnachfolge und Grüne Woche. 9,06 / 7,95 Mio €/Jahr auf 3,95 / 5,74 Mio €/Jahr. Kürzung um 43%.
1. Förderrichtlinie Absatzförderung (RL AbsLE/2019). 1 Mio. Mio €/Jahr auf 330T € / 580T €/Jahr. Kürzung um 55%. 

Traditionell unterstützt der Freistaat die sächsische Landwirtschafts- und Ernährungsbranche im harten Wettbewerb mit globalen Anbietern bei der Verteidigung und Erschließung von Märkten. Das soll künftig nur noch sehr eingeschränkt erfolgen. Da alle anderen Länder und Regionen weiterhin ihre Unternehmen unterstützen, führt dies zu erheblichen und mit der Zeit wachsenden Wettbewerbsnachteilen für unsere sächsischen Unternehmen. (Link zur kleinen Anfrage und unserem Änderungsantrag dazu.)

2. Präsentation des Freistaates Sachsen auf der Grünen Woche.

Die Internationale Grüne Woche in Berlin ist die absolute Leitmesse zur Präsentation der sächsischen Landwirtschafts- und Ernährungsbranche, hier vor allem der regionalen Erzeuger und das in Verbindung mit der Präsentation des Freistaates als Tourismusregion. 2026 wird diese Messe ihr einhundertjähriges Bestehen feiern. (Link zu unserem Änderungsantrag dazu.) 

3. Hofnachfolge- und Existenzgründungsprogramm (FRL EPH). 225T €/Jahr auf 8T € / 72T €/Jahr. Kürzung um 82 %.

Gegen die Gefahr eines schleichenden Ausverkaufs landwirtschaftlicher Flächen an Finanzinvestoren und zur Ermöglichung von Betriebsneugründungen haben wir BÜNDNISGRÜNEN 2021 ein Förderprogramm zur Hofnachfolge- und Existenzgründung geschaffen. Dieses Programm soll nun auf einen kleinen Rest von einem Fünftel gekürzt werden. Der heutige Minister hatte als damaliger Abgeordneter der CDU-Fraktion persönlich durchgesetzt, dass unter offenem Bruch des Koalitionsvertrages der zuvor bereits im Ergebnis intensiver Verhandlungen zweimal im Kabinett durch die Koalition beschlossene Gesetzentwurf für ein Agrarstrukturgesetz zum Schutz der sächsischen Landwirtschaftsbetriebe gegen nichtlandwirtschaftliche Flächen Spekulanten und vor explodierenden Pachtpreisen nicht im Landtag beschlossen werden konnte. (Link zur kleinen Anfrage und unserem Änderungsantrag dazu.)

Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau. Soll aufgelöst und die ganze Titelgruppe 75 gelöscht werden. Kürzung um 100%.

Das von uns BÜNDNISGRÜNEN eingerichtete Kompetenzzentrum soll aufgelöst werden. Mittel für Aufgaben und Systematik 1 Mio €/Jahr auf 0, die Betriebsmittel 1,2 Mio €/Jahr auf 0 und Sachmittel 11T €/Jahr auf 0. Das Kompetenzzentrum dient der Beratung, Forschung und praxisorientierten Unterstützung aller landwirtschaftlichen Betriebe zur Unterstützung und Förderung nachhaltiger Anbaumethoden, der Stärkung des ökologischen Sektors und Erprobung innovativer Lösungen, die zentrale Impulse für die gesamte Landwirtschaft leisten. Strategisch geht es um die Verbindung von ökologischer Produktion mit hoher Produktivität, also wirtschaftliche Stärkung der Betriebe in Verbindung mit Erreichung der notwendigen Umweltziele, wie Erhalt der Biodiversität und Reduzierung von Umweltauswirkungen, etwa durch geringeren Pestizideinsatz. Darüber hinaus soll die Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe gegenüber Klimawandelfolgen gestärkt werden, indem anpassungsfähige, ressourcenschonende Anbausysteme entwickelt werden. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Wasser

Wasser ist eine unserer wichtigsten Ressourcen. Aber künftig ist es nicht mehr selbstverständlich, dass wir Wasser jederzeit in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung haben – wenn wir nicht jetzt handeln. In Folge des menschengemachten Klimawandels weiten sich Dürrephasen und Hochwasser aus. Der Braunkohleabbau hat die Wasserhaushalte massiv gestört. Gleichzeitig wird der Strukturwandel in den bisherigen Kohlerevieren ohne Wasser nicht funktionieren. Denn die Nachfolge-Industrien dort brauchen Wasser in Größenordnungen. In Folge des Klimawandels im Kombination mit den massiven Eingriffen in Grundwassersysteme und Oberflächengewässer der Vergangenheit ist die ausreichende Versorgung mit Wasser für die Bevölkerung, die Landwirtschaft, die Industrie und die Natur künftig zunehmend gefährdet. Zugleich müssen aus Gründen des Hochwasserschutzes (Wasserrückhalt in der Fläche), natürlichen Klimaschutzes (CO2 Bindung im Boden), Artenschutzes (Lebensräume) und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Kühlung) unsere Auen und Fließgewässer renaturiert werden. Dazu besteht auch eine rechtliche Verpflichtung durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Danach hätten bereits bis 2025 die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden müssen. Das wurde nicht erreicht. Jetzt gilt eine letzte Frist bis 2027. Andernfalls drohen Strafzahlungen durch die EU. Diese sollten etwa bei der nicht umgesetzten Nitratrichtlinie knapp 1 Million € täglich betragen.

Wir BÜNDNISGRÜNEN haben deshalb in der vergangenen Legislatur durch das SMEKUL das Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ erarbeiten und schließlich als Programm der gesamten Staatsregierung im Kabinett beschließen lassen. Das Programm umfasst zehn Felder, in denen dringender Handlungsbedarf besteht und beschreibt die notwendigen Instrumente, damit in Zukunft die Wasserversorgung im Freistaat sichergestellt werden kann. Danach ergibt sich allein in den kommenden zehn Jahren ein Investitionsbedarf von rund 1,6 Milliarden Euro – unabhängig von den Finanzierungsquellen und Aufgabenträgern. Das bedeutet ganz konkret, dass ein verantwortungsvoller Landeshaushalt hier einen Investitionsschwerpunkt legen muss, dass hier ein kontinuierlicher Aufwuchs der Mittel erfolgen muss. Für genau solche Handlungsfelder hat die Koalitionsregierung das System der sogenannten Schonbereiche im Haushalt geschaffen. Der zuständige Minister hat das Handlungsfeld Wasser jedoch nicht als Schonbereich angemeldet. Im Gegenteil streicht er hier sogar die wesentlichen Finanzierungsinstrumente sowohl für die staatliche Wasserwirtschaft, die Landestalsperrenverwaltung (LTV), als auch die Kommunen. Für im Wasserbau tätige Ingenieurbüros und Baufirmen fallen in Größenordnungen Aufträge weg.

Personal Staatliche Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz.

Festlegung des Ministers, Keine Nachbesetzung von Alters- und anderen Personalabgängen, keine neuen Stellen. Bis 2030 werden über 30 % der staatlichen Bediensteten im Freistaat in den Ruhestand eintreten. Damit wird die Erfüllung der gesetzlichen und notwendigen Aufgaben nicht nur gefährdet. Sie wird gesichert in absehbarer Zeit nicht mehr erfolgen können. Das betrifft ganz konkret gerade den Hochwasserschutz und die künftige Versorgung mit Wasser. Allein in den beiden Jahren des neuen Landeshaushalts 2025/26 gehen im Umweltministerium im Bereich „Wasser und technischer Hochwasserschutz“ 8 Personen in den Ruhestand, im LfULG im Bereich „Wasser, Boden“ 2 Personen sowie bei der LTV weitere 32 Personen (KlA Drs. 8/2510).

Klimafonds: 25 Mio/Jahr. Reduzierung Zuführungen auf 0 = Kürzung um 100%. 

Investitionen in die blaue Infrastruktur sind komplexe mehrjährige Vorhaben, die über Haushaltsjahre hinaus finanziell abgesichert werden müssen. Deshaln hatten wir BÜNDNISGRÜNE in der vergangenen Legislatur dafür das neue Finanzierungsinstrument des Klimafonds erkämpft. Der Fonds dient genau der Finanzierung von mehrjährigen strategischen Investitionen zur Anpassung unserer Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, namentlich in der Wasserwirtschaft. Jetzt sollen hier keine Mittel mehr zugeführt werden. Der Fonds soll auslaufen. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Investitionen Landestalsperrenverwaltung (LTV): 29,4 Mio € 2023 / 25,5 Mio € 2024 (Ø 27,5 Mio €/Jahr) auf 18,5 Mio € 2025 / 19,5 Mio € 2026 (Ø 19 Mio €/Jahr). Kürzung um 30%.

Investitionen für Maßnahmen der LTV zur Rückgewinnung von Auenflächen, gewässerökologischen Strukturverbesserung und naturnahen Flächenbewirtschaftung. 4,3 Mio € 2023 / 6,2 Mio € 2024 auf 0. Kürzung um 100%. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Erwerb von Gewässerrandstreifen LTV: 500 T €/Jahr auf 0. Kürzung um 100%. 

Handlungsfähigkeit am Gewässer setzt Zugriff auf die Flächen voraus. Dazu muss die Landestalsperrenverwaltung (LTV) ein Budget haben. Das soll vollständig abgeschafft werden. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Kommunaler Gewässerlastenausgleich: 5 Mio €/Jahr auf 0. Kürzung um 100%.

Daran hängen korrespondierend 5 Mio €/Jahr aus dem kommunalen Finanzausgleich (FAG). Kürzung bedeutet also tatsächlich Streichung von 10 Mio Mio €/Jahr. Das ist das Instrument, mit dem die Kommunen die Gewässer in ihrer Zuständigkeit (Gewässer II. Ordnung) pflegen und entwickeln. Damit enden faktisch die Anpassung der Gewässer an Klimawandel und die zur Umsetzung der WRRL erforderlichen Renaturierungen. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Hochwasserschutz – Kommunen, Gewässer II. Ordnung: 3,8 Mio € (2024) auf 0 (2026). Kürzung um 100 %.

Kommunen verlieren zentralen Schutzmechanismus. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Investitionen Wasserversorgung Kommunen: 8 Mio € (2024) auf 3,8 Mio € 2025 / 4,7 Mio € 2026. Kürzung um ca. 50 %.

Damit wird z.B. die Sanierung von Versorgungsnetzen enorm verzögert und wichtige Anpassungen können nicht umgesetzt werden. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Waldbrände

Waldbrandvorsorge Staatsbetrieb Sachsenforst: 13,3 Mio € 2023 / 7,6 Mio € 2024 auf 4 Mio € 2025 / 4,2 Mio € 2026. Kürzung um 60 %

Weiter werden auch die Mittel im Etat des Innenministeriums (Einzelplan 03) im Bereich Waldbrandvorsorge gekürzt. Die Zuweisungen für Investitionen an die Kommunen für Brandschutz werden in beiden Jahren um über 10 Millionen Euro gekürzt. Die Mittel zum Erwerb von Geräten und Ausrüstungsgegenständen zur Waldbrandbekämpfung werden in den Jahren 2025 und 2026 auf 0 gesetzt, für den Erwerb von Spezialfahrzeugen zur Waldbrandbekämpfungen stehen statt 3,5 Millionen Euro (2024) in beiden Jahren insgesamt nur noch 860.000 Euro zur Verfügung. 2023 hat eine Expertenkommission im Auftrag von SMEKUL und SMI für die Staatsregierung einen Bericht mit Handlungsempfehlungen zum Waldbrandschutz vorgelegt. Umwelt- und Innenminister verhalten sich heute so, als gäbe es weder den Klimawandel, noch diesen konkreten Bericht. Aus den dramatischen Bränden des Jahres 2022 etwa in der Sächsischen Schweiz hat die aktuelle Regierung nichts gelernt. Das gefährdet Natur, Eigentum, Volksvermögen und im schlimmsten Fall Leib und Leben von Bevölkerung und Feuerwehrangehörigen. (Unser Änderungsantrag dazu.)

Und nun?

In den vergangenen Tagen haben wir im Interesse des Landes gemeinsam mit CDU, SPD und Linken intensiv verhandelt. Unser gemeinsames Ziel bleibt es, vor der Sommerpause einen tragfähigen Haushalt für Sachsen auf den Weg zu bringen, der Sicherheit für die Menschen in unserem Land schafft. In den Gesprächen miteinander haben wir Rahmenbedingungen formuliert, die eine gemeinsame Basis für die Klausurwoche des Haushalts- und Finanzausschusses schaffen. Anschließend werden wir weiter über eine mögliche Mehrheit für den Doppelhaushalt sprechen.

Wir wollen einen Haushalt, der dem Land eine Perspektive eröffnet. Ich bitte Sie um ihre Unterstützung. Lassen Sie uns gemeinsam für unsere Herzensthemen – eine zukunftsfähige, nachhaltige und resiliente Landwirtschaft sowie eine nachhaltig wachsende regionale und bioregionale Wertschöpfung und Erzeugung kämpfen.

Danke für Ihre & Eure Unterstützung

Wolfram Günther


Weiterführende Links & Quellen:

Einzelplan 09

Haushaltsentwurf des Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Einzelplan 07

Haushaltsplan des Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und
Klimaschutz

Änderungsanträge

Komplettübersicht zu den fast 400, von uns eingerachten Änderungsanträgen zum vorliegenden Doppelhaushalt der Minderheitenregierung von CDU & SPD

2 Kommentare zu „Sächsischer Haushalt 2025/26 – Ein Kahlschlag für den Umwelt- und Naturschutz in Sachsen“

  1. Sehr geehrter Herr Günther, welche rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich aus der in 2024 beschlossenen Biodiversitätsstrategie des Freistaates Sachsen und den aktuell geplanten Haushaltsplan 2025/2026. Damit sind die dort festgeschriebenen Ziele für die Biotope in Sachsen nicht umsetzbar/erreichbar. Was sind derartige Beschlüsse wert? Alles nur Symbolpolitik? Nach diesem erneuten Vertrauensverlust in die handelnden Personen/Parteien habe ich Angst vor den nächsten Landtagswahlen in Sachsen. Oder ist das heimliche Ziel der CDU – die Koalition mit der AFD? Dem BSW kann man ja auch nicht trauen. Dann gibt es Kapitalismus pur zu Lasten der natürlichen Ressourcen und der meisten Menschen in diesem Land.

  2. Sigrun Löffler

    Völlig unverständlich und nicht mehr nachvollziehbar, was die Haushaltskürzungen in vielen Bereichen, wo akuter Handlungsbedarf besteht, anbetrifft. Danke für die Änderungsvorschläge durch die Fraktion des Bündnis 90/die Grünen!

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